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13.11.2009
 

Mordfall Marwa

Alex W. will Höchststrafe nicht akzeptieren

Marwa-Prozess: Höchststrafe für Alex W.
Fotos
REUTERS

Im Fall der ermordeten Ägypterin Marwa al-Schirbini hat der Anwalt des Täters Revision eingelegt. Alex W. war zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidigung will nun die Feststellungen zu W.s Schuldfähigkeit angreifen.

Dresden - Gegen das Urteil im Mordfall Marwa al-Schirbini hat die Verteidigung Revision eingelegt. Sein Mandant akzeptiere das Urteil des Dresdner Landgerichts nicht und wolle nun eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof, sagte W.s Verteidiger Michael Sturm.

Die Verteidigung werde insbesondere die Feststellungen des Gerichts zur Schuldfähigkeit des 28-Jährigen angreifen. Sturm hatte sich nach eigenen Angaben am Freitag im Gefängnis mit dem Angeklagten getroffen, um über das weitere Vorgehen zu sprechen.

Das Dresdner Landgericht hatte den Russlanddeutschen Alex W. am Mittwoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt - die höchst mögliche Strafe.

W. hatte die 31-jährige Ägypterin am 1. Juli 2009 während seines Beleidigungsprozesses aus Fremdenhass und Rache mit 16 Messerstichen getötet und ihren Ehemann lebensgefährlich verletzt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er die Tat geplant. Die Verteidigung hatte auf Totschlag im Affekt plädiert.

seh/AP

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13.11.2009 von Incredibleois:

Da haben sie recht, aber es geht bei dem Verbot der "Verschlimmerung" ganz generell um die Rechtsfolgen, also auch um die Anordnung einer Sicherungsverwahrung. Ob der BGH die Revision zulässt oder nicht wird sich [...] mehr...

13.11.2009 von teletubbi:

Stimmt: „Projektion ist das Verfolgen eigener Wünsche in anderen.“ – Sigmund Freud Ein Beispiel für Projektion ist die Paranoia. Ich bin zudem der Meinung, daß der im Prozess eingesetzte Psychologe wohl kaum in so kurzer [...] mehr...

13.11.2009 von spiegel-hai:

was will uns das Fundamentales sagen? Daß Sie mit dem erstinstanzlichen Urteil zufrieden sind und fürchten, daß bei der Zulassung der Revision etwas herauskommt, das Ihnen nicht paßt? Weil die deutsche Rechtsprechung im [...] mehr...

13.11.2009 von Incredibleois:

§ 358 II StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/358.html) Werden wir jetzt wieder mehrsilbig, bitte? mehr...

13.11.2009 von Joerg grimm:

Das ist Unsinn, Hass ist nicht illegal. mehr...

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