ThemaKriminalitätRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
02.12.2009
 

"Hate Crimes"

Hass aufs Anderssein

Von Malte Steinhoff

"Hate Crimes": Die Taten zielen auf Merkmale ab, die das Opfer nicht beeinflussen kannZur Großansicht
Corbis

"Hate Crimes": Die Taten zielen auf Merkmale ab, die das Opfer nicht beeinflussen kann

Obdachlose, Schwule, Andersgläubige: Jedes Jahr gibt es in Deutschland mehr als 100.000 gezielte Übergriffe auf Minderheiten. Experten sehen in den "Hate Crimes" eine Gefahr für die zivilisierte Gesellschaft - und streiten über eine Reform der Strafgesetzgebung.

Hamburg - Der Hamburger Stadtteil St. Georg an einem Freitagabend. Joshua S., 27, schlendert mit seinem Kumpel Neville K., 22, durch die Straßen. Sie feiern, tingeln von Bar zu Bar. In einem Hauseingang sitzen vier Jugendliche. "Ich habe die noch nie vorher gesehen", erinnert sich S. später, "ich kannte die nicht."

Ohne erkennbaren Grund pöbeln die Halbstarken die beiden Freunde an: "Ey, seid ihr schwul, oder was?! Ihr Scheiß-Schwuchteln!" Joshua S. und Neville K. sind Austauschstudenten aus New York beziehungsweise Südafrika, die in Hamburg ein Auslandssemester absolvieren, sie sprechen nur gebrochen Deutsch. Die beiden Männer machen genau das, was einem für solche Situationen geraten wird: Sie bleiben ruhig, gehen weiter, nehmen keinen Blickkontakt zu den Jugendlichen auf.

Es nützt nichts: "Auf einmal trat mir jemand in den Rücken", sagt Joshua S. "Ich hatte keine Ahnung, was los ist. Wir hatten doch überhaupt nichts gemacht, gar nichts." Dann geht alles ganz schnell. Der 27-Jährige stürzt zu Boden. Die vier Angreifer treten ihm immer wieder gegen den Kopf. Erst als Neville gemeinsam mit einem Passanten dazwischengeht, lassen die Schläger von Joshua S. ab und rennen davon.

Der Student trug schwere Prellungen, Schürfwunden und Schnitte an den Händen davon, einen Bluterguss im Auge, bleibende Schäden nicht ausgeschlossen. Joshua S. wurde attackiert, weil die Schläger ihn für schwul hielten. Der Angriff auf den 27-Jährigen war eines von jährlich mehr als 100.000 "Hate Crimes" in Deutschland.

Die Steckbriefe der Täter sind fast immer identisch

Hass als Tatmotiv. Hass auf das Anderssein anderer. Fälle, bei denen Menschen aufgrund ihrer Nationalität, Hautfarbe, Behinderung, Religion, sexuellen Orientierung, ihres sozialen Status oder Aussehens angegriffen, verletzt oder gar getötet werden.

"Opfer von Hasskriminalität können alle 'abgrenzbaren' - insbesondere randständige und gesellschaftlich nicht besonders geschätzte - Gruppen werden", sagt Dieter Rössner, Direktor des Instituts für Kriminalwissenschaften an der Universität Marburg. Die Taten zielen auf Merkmale ab, die das Opfer in der Regel nicht beeinflussen kann. Auslöser für die Attacke ist das Merkmal, nicht der Mensch. Meist kennen sich Angreifer und Opfer noch nicht einmal.

Die Steckbriefe der Täter sind fast immer identisch: nicht älter als 30, männlich, heterosexuell, niedriger Bildungsgrad, problematisches Elternhaus, die mangelnde Fähigkeit, sich in andere Lebenssituationen hineinzudenken, Mitleid zu empfinden. "Die Opfergruppe wird von den Tätern als Konkurrenz um wichtige Ressourcen oder Gefahr für die kulturellen Werte der eigenen Gruppe betrachtet", sagt Rössner.

"Das Recht auf Leben aberkennen"

Der Begriff "Hate Crimes" hat sich in Deutschland nur bedingt etabliert. "Hass" gilt vielen Juristen als ein schwammiger, zu weit gefasster Begriff. Auch eine Eifersuchtstat kann genaugenommen eine Hasstat sein. Treffender ist deshalb der Ausdruck Vorurteilskriminalität.

Dabei handelt es sich keineswegs um ein neues Phänomen. "Übergriffe auf bestimmte Minderheiten sind so alt wie die Menschheit selbst", sagt Rössner. "Man denke beispielsweise an die Christenverfolgung im Alten Rom oder an die NS-Zeit: Das war sogar staatlich verordnete Vorurteilskriminalität." Neu sei, dass diese Verbrechen seit Ende des 20. Jahrhunderts in Politik, Justiz und Wissenschaft als eigene Kategorie von Straftaten behandelt würden.

Vorurteilsdelikte sind sogenannte Botschaftsverbrechen. Den Mitgliedern der Gruppe, auf die sich der Hass projiziert, soll signalisiert werden: Ihr seid anders, ihr seid minderwertig, ich seid in der Minderheit, ihr seid nicht willkommen. Die Opfer werden in Angst versetzt und eingeschüchtert. Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo C. Rautenberg gibt Vorurteilsdelikten deshalb den alarmierenden Beinamen "Taten mit Vernichtungstendenz". Die Täter würden ihren Opfern "schlichtweg das Recht auf Leben aberkennen".

Dieter Rössner sieht in Vorurteilsdelikten deshalb sogar eine Gefahr für die Gesellschaft: "Das besondere Risiko liegt in dem Angriff auf die Grundlagen des friedlichen Zusammenlebens in der zivilisierten Gesellschaft: die Unantastbarkeit der Menschenwürde als Gemeinschaftswert."

Jährlich mehr als 100.000 Vorurteilsdelikte in Deutschland

Die Zahl der Vorurteilsdelikte in Deutschland lässt sich nur schwer beziffern. "Hate Crimes" werden in Deutschland - im Vergleich zu einigen anderen westlichen Ländern - nicht explizit als solche erfasst, sondern fallen größtenteils unter den Begriff "politisch motivierte Kriminalität".

"Wir schätzen, dass es in Deutschland jährlich etwa 2000 bis 3000 Vorurteilsdelikte mit körperlicher Gewalt gibt", sagt Rössner. "Knapp ein Drittel davon hat einen rechtsradikalen Hintergrund. Hinzu kommen rund 20.000 Taten, bei denen die Opfer auf anderem Wege angegriffen werden. Beispielsweise durch Sachbeschädigungen, Beleidigungen oder Drohungen." Das sind aber lediglich die zur Anzeige gebrachten und damit offiziell registrierten Fälle. Rössner: "Es gibt eine Dunkelziffer, die ungefähr fünfmal so hoch ist."

Der prominenteste "Hate Crime"-Fall der vergangenen Monate ist der Mord an der Ägypterin Marwa al-Schirbini. Die junge Mutter war im Juli von Alex W., 28, im Dresdner Landgericht mit 16 Messerstichen regelrecht niedergemetzelt worden. Die Staatsanwaltschaft warf W. Mord aus "blankem Hass" vor. Nach Auffassung des Gerichts habe er sein Opfer als "minderwertig" angesehen. Der Angeklagte selbst sagte, er sei genervt von "zu viel Multikultischeiß" in Deutschland. Muslime seien für ihn keine Menschen, sie hätten nicht das Recht, hier zu leben. Es solle ihnen verboten werden, Kinder zu bekommen. Das Urteil: lebenslange Haft.

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 75 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
14.03.2010 von blue0711: ..

Weder noch. Und ich kann dabei auch keinen Unterschied erkennen. Und wer versucht, daraus ein besser-schlechter zu konstruieren, ist einfach krank im Kopf. ---Zitatende--- Beim kriminellen Gewinnler brauchen Sie sich nicht zu [...] mehr...

13.03.2010 von Marie Laveau: Unterschied

Weder noch. Und ich kann dabei auch keinen Unterschied erkennen. Und wer versucht, daraus ein besser-schlechter zu konstruieren, ist einfach krank im Kopf. mehr...

13.03.2010 von Rainer Helmbrecht: Titel verweigert!

Hallo Wanda, ich wusste gar nicht, dass die Blödheit nur in Deutschland vorkommt. Diesen Jagdinstinkt auf Anders seiende gibt es in jeder Gesellschaft. Blöd sein genügt, Nazi ist nicht nötig, aber es hilft;o). MfG. [...] mehr...

13.03.2010 von hirn_einschalten: Leider ...

Leider gibt es für diverse Tätergruppen Rabatt. mehr...

13.03.2010 von Naturhuf: Neues Problem??

Hmmmm, ist das nicht ein jahrtausendaltes und weltliches Problem??! Und erst jetzt wird es als Problem erkannt?? Man muss sich doch manchmal schon sehr wundern.....die Medien und Welt macht es einem doch weiterhin vor. mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Panorama
alles aus der Rubrik Justiz
alles zum Thema Kriminalität

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP