Das Gericht habe die von Polanski angebotene Kaution als ausreichend erachtet, um gemeinsam mit den anderen Auflagen "die nach wie vor als hoch eingestufte Fluchtgefahr nach menschlichem Ermessen zu bannen", hieß es. Die Kammer habe berücksichtigt, dass es sich bei dem Kautionsbetrag "um einen substantiellen Anteil des Vermögens von Polanski" handle. "Angesichts seines fortgeschrittenen Alters stünde bei Verlust der Kaution die Möglichkeit der (Wieder-)Anhäufung von Vermögen in dieser Höhe nicht von vornherein fest", so das Gericht.
Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt werden. Das Justizministerium will darauf jedoch verzichten. Wann Polanski aus der Auslieferungshaft entlassen werden könnte, wurde nicht mitgeteilt.
Der Filmregisseur und Oscar-Preisträger sitzt seit dem 26. September in Auslieferungshaft. Das Justizministerium hatte sich immer wieder gegen eine Haftentlassung Polanskis ausgesprochen. Begründet wurde dies mit der hohen Fluchtgefahr. Der Künstler hatte zuvor sein Haus im schweizerischen Gstaad als Kaution angeboten. Diese könnte im Falle einer Flucht aber nicht umgehend eingezogen werden, erklärte die Behörde daraufhin.
Polanski war Ende September am Zürcher Flughafen auf Grundlage eines vorläufigen US-Haftbefehls festgenommen worden. Die USA hatten wenig später offiziell seine Auslieferung beantragt. Polanski wird vorgeworfen, vor mehr als 30 Jahren ein damals 13-jähriges Mädchen betrunken gemacht und missbraucht zu haben.
"Kampf mit dem Wahnsinn"
Der Regisseur hatte in einem US-Verfahren 1978 die Vergewaltigung des Mädchens zugegeben. Für das Geständnis handelten seine Anwälte damals eine milde Strafe aus. Als es Anzeichen gab, dass der Richter sich nicht an die Absprache halten wollte, war Polanski aus den USA geflohen und nie mehr dorthin zurückgekehrt. Selbst seinen Oscar für den Streifen "Der Pianist" nahm er 2003 nicht persönlich entgegen.
Der Filmemacher ("Rosemaries Baby", "Chinatown", "Tanz der Vampire") lebte seitdem in Frankreich und in der Schweiz. Auf Unverständnis war gestoßen, dass Polanski bei seinen vielen Aufenthalten in der Schweiz nicht schon früher verhaftet worden war.
Roman Polanskis frühere Schwägerin Debra Tate kritisierte den Umgang mit dem in Haft sitzenden Regisseur scharf. "Das Ganze ist ein Business, kein Justizsystem", sagte Tate der "Welt am Sonntag". Die Verhaftung des 76-Jährigen sei politisch motiviert, die zuständigen Anwälte und Richter wollten Karriere machen. "Jeder, der sich jetzt an die Sache hängt, wird bekannt werden."
Debra Tate ist die Schwester von Polanskis 1969 durch Anhänger des Sektenführers Charles Manson ermordeten Ehefrau Sharon. Aufgrund ihres Todes und dem Abtransport seiner Familie nach Auschwitz könne man Polanski "nicht mehr mit den üblichen Maßstäben erfassen", sagte Tate. Als er ihr einmal von seinen Erlebnissen im Warschauer Ghetto erzählt habe, "habe ich gesehen, dass er einen Kampf mit dem Wahnsinn führt".
jdl/AFP/AP
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unglaublcih, was man hier zur Endschuldigung anbringt, ich denke mal, da sehen manche zuviel billige Krimis! mehr...
So einfach ist das nicht. Wahr ist, dass damals ein Prozess stattfinden sollte. Aber ebenso wahr ist, dass mit dem Richter zuvor ein Deal ausgehandelt worden ist, dass Polanski im Fall eines Geständnisses mit einer milden Strafe [...] mehr...
Für kich ist die rechtssicherheit ein hohes Gut, ich sehe da sicher einige Dinge anders als Sie. Es wird auch kein Exempel statuiert, wie Sie schreiben sondern dem Recht wird entprochen. Er würde auch nicht stellvertretend [...] mehr...
Ja, die Vorwürfe stimmen und sind nicht ais der Luft gegriffen und auch kein zusätzlicher Aufreger "um der Sache Pfeffer zu geben". mehr...
Angenommen, er hätte dieses spezielle Thema für alle erkennbar in einem Film aufgearbeitet, meinen Sie, dass das "der" Öffentlichkeit gereicht hätte (Schauen Sie sich diesbezüglich einmal 'Der Tod und das Mädchen [...] mehr...
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