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John Demjanjuk

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30.11.2009
 

Auftakt zum Demjanjuk-Verfahren

Prozess der verpassten Gelegenheiten

Von Jan Friedmann

John Demjanjuk: Ein Fanal für den Ahndungswillen der Strafverfolger?
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AP

John Demjanjuk: Ein Fanal für den Ahndungswillen der Strafverfolger?

Es ist der vielleicht letzte große Prozess gegen einen Holocaust-Täter: In München beginnen die Verhandlungen gegen den mutmaßliche KZ-Aufseher John Demjanjuk. Doch das viel beachtete Verfahren droht enttäuschend zu enden - eine Folge früherer Versäumnisse der Justiz.

Über 200 Journalisten aus der ganzen Welt haben sich zum Prozessauftakt angesagt, dazu eine Gruppe von rund 20 Nachkommen ermordeter Juden, die als Nebenkläger auftreten. Vor dem Landgericht München II wird am Montagmorgen um 10 Uhr die Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen SS-Gehilfen John Demjanjuk eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 89 Jahre alten Angeklagten vor, 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibór im besetzten Polen bei der Ermordung von mindestens 27.900 Juden mitgewirkt zu haben.

Im Mai dieses Jahres haben die US-Behörden den gebürtigen Ukrainer mit einem Lazarettflugzeug von seinem Wohnort im Bundesstaat Ohio nach Deutschland abgeschoben, mit einem Krankenwagen wurde er ins Gefängnis Stadelheim gebracht. Dort wartet er seit über einem halben Jahr auf seinen Prozess, der nun beginnt.

Ein Fanal für den Ahndungswillen der Strafverfolger? Ein Zeichen an die Weltöffentlichkeit, dass die deutsche Justiz nicht ruht, solange noch Verantwortliche und Gehilfen des Holocaust gefunden und abgeurteilt werden können?

So einfach ist es nicht: Zum Ruhm der deutschen Justiz wird dieser womöglich letzte große Holocaust-Prozess kaum beitragen. Das ist nicht der Fehler der Prozessbeteiligten, es ist die unvermeidliche Folge früherer Versäumnisse. Das Verfahren wird unbequeme Fragen aufwerfen, zum Beispiel: Warum erst jetzt? Und: Warum ausgerechnet Demjanjuk und nicht all die anderen?

"Tatvorwurf nicht ersichtlich"

Denn spät, womöglich zu spät entschieden sich deutsche Strafverfolger, gegen Demjanjuk vorzugehen. Die zentralen Dokumente lagen schon seit Jahrzehnten vor, an der Aktenlage hat sich nichts geändert. Bei gleich mehreren Gelegenheiten in den vergangenen 15 Jahren sahen die zuständige "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen" in Ludwigsburg und andere Behörden keinen Anlass, gegen Demjanjuk vorzugehen.

Noch 2003 unternahm eine Delegation der Zentralen Stelle eine zweiwöchige Dienstreise nach Washington, um dort Unterlagen zu sichten, darunter auch Dokumente über den jetzigen Angeklagten. In dem damals angefertigten Vermerk heißt es: "Ein individueller Tatvorwurf ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich."

Im Jahr 2008 hingegen, rechtzeitig vor den Feiern zum 50-jährigen Jubiläum ihres Bestehens, nahm die Zentrale Stelle ein Vorermittlungsverfahren auf - die Vorstufe zum jetzigen Prozess. Die Behörde bekam dafür Beifall aus aller Welt, Behördenleiter Kurt Schrimm wurde zum Leitenden Oberstaatsanwalt befördert. Er kündigte im Vorfeld des Demjanjuk-Verfahrens selbstbewusst Ermittlungen gegen weitere Verdächtige an. "Wir haben hier in Ludwigsburg noch einiges vor", so Schrimm.

Alle Fakten waren längst bekannt

Doch was wurde in der Vergangenheit getan, beziehungsweise was wurde in der Vergangenheit versäumt? Warum interessierte sich niemand für Demjanjuk, wo doch alle Fakten längst bekannt waren? Dass er vor Gericht steht, ist dem Zufall zu verdanken, beziehungsweise dem individuellen Einsatz zweier Ludwigsburger Ermittler. Die Gelegenheiten, Männern mit ähnlicher Kriegsbiografie wie Demjanjuk - ein ausländischer Gehilfe, rekrutiert von der SS - habhaft zu werden, ließ man verstreichen. Eine systematische Suche fand wohl nie statt, weder in Ludwigsburg noch bei anderen Staatsanwaltschaften.

Dabei wäre allein in Washington viel zu holen gewesen, hätte die deutsche Justiz mit den amerikanischen Behörden früher so eng kooperiert wie im Fall Demjanjuk. Das amerikanische Justizministerium unterhält eine Behörde, deren einzige Aufgabe es ist, nach möglichen Kriegsverbrechern zu fahnden, die wie Demjanjuk nach dem Zweiten Weltkrieg in die USA ausgewandert waren.

Mehr als hundert solcher Männer und Frauen wurde nach Ermittlungen des "Office of Special Investigations" die US-Staatsbürgerschaft aberkannt. Die Deutschen hätten sie wie Demjanjuk bekommen können, wenn sie denn gewollt hätten. Immer wieder baten die Amerikaner die Deutschen um mehr Engagement, etwa der amerikanische Justizminister seinen Bonner Amtskollegen im Jahr 1982: Die Bundesrepublik solle die Auslieferung von Nazi-Kollaborateuren aus Litauen, der Ukraine und Lettland beantragen, die in den USA aufgespürt worden waren, und sie in Deutschland vor Gericht stellen.

"Ich fühle mich nicht schuldig"

Der Bonner Minister lehnte ab. Die Auslieferung sei nur bei Straftaten zulässig, "die im Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates begangen worden sind". Wegen der Verjährungsfristen könnten ohnehin nur noch Mordtaten verfolgt werden. Das war zu einer Zeit, als die Justiz noch mit einem anderen, milderen Maß über NS-Täter befand und selbst Schwerstbelastete nicht verurteilt wurden.

Karl Streibel etwa, der Ausbilder von Demjanjuk im SS-Trainingslager Trawniki, bekam 1976 vom Landgericht Hamburg einen Freispruch geschenkt: Er habe nicht gewusst, wofür die von ihm ausgebildeten Männer eingesetzt würden, von der Judenvernichtung habe er erst spät erfahren - das nahmen ihm die Richter ab.

Auch ein Großteil der deutschen SS-Lagermannschaften in Sobibór kam glimpflich davon, die Hälfte der Angeklagten ging Mitte der sechziger Jahre vor dem Landgericht Hagen straffrei aus. Der freigesprochene SS-Mann Erich Lachmann etwa durfte sein reines Gewissen bekunden: "Ich fühle mich am Tode der in Sobibór umgekommenen Juden nicht schuldig, weil ich sie nicht vergast habe."

In vielen früheren Verfahren galt: Befolgen von Befehlen, Angst vor Sanktionen, mit solchen Argumenten kamen Planer und Handlanger vor Gericht durch. Nun sollen solche Exkulpationsmuster nicht mehr gelten.

Lange Jahre in der Zelle

Die Justiz sollte die Versäumnisse der Vergangenheit nicht fortschreiben, doch der Prozess muss mit dem Makel leben, dass das Exempel ausgerechnet an Demjanjuk statuiert wird: Einem Mann, der ohne den deutschen Vernichtungsfeldzug in Osteuropa nie zum Mordgehilfen geworden wäre. Er geriet 1942 als Rotarmist in deutsche Kriegsgefangenschaft. Als er sich in die Dienste der SS stellte, entging er damit Hunger, Seuchen und womöglich dem eigenen Tod. Die Vorwürfe gegen ihn hat er stets bestritten.

Hinzu kommt, dass Demjanjuk mittlerweile länger in der Zelle saß als die allermeisten verurteilten Nazi-Verbrecher. Sieben Jahre allein in Israel, wohin ihn die US-Behörden im Jahr 1986 auslieferten. Überlebende hatten ihn als den im Vernichtungslager Treblinka gefürchteten Aufseher "Iwan den Schrecklichen identifiziert. Doch sie lagen falsch - im Berufungsverfahren wurde Demjanjuk freigesprochen und durfte zurück in die USA.

"Der Mann hat alles verbüßt, was er hier jemals hätte bekommen können", argumentiert deshalb Demjanjuks Verteidiger Ulrich Busch. "Ein Strafprozess kann doch kein Selbstzweck sein." Gemessen an der bisherigen Rechtsprechung hat der Verteidiger recht, auf der anderen Seite musste sich Demjanjuk bislang nie für das verantworten, was er mit großer Wahrscheinlichkeit getan hat - als untergeordneter Wachmann im Vernichtungslager Sobibór.

Dem gerecht zu werden, ist eine sehr schwierige Aufgabe für die Münchener Strafkammer. Gut möglich, dass der vielbeachtete Prozess in einer Riesenenttäuschung endet. Dann beispielsweise, wenn Demjanjuk im Laufe des Verfahrens für verhandlungsunfähig erklärt werden sollte. Der Angeklagte leidet unter einer Vorstufe der Altersleukämie, statistisch gesehen hat er noch eine Lebenserwartung von weniger als einem Jahr. Er hat Rückenprobleme, Nierensteine, es fällt ihm schwer, sich zu konzentrieren. Ein Mediziner empfahl, in einem Nebenraum des Gerichtsaales ein Bett aufzustellen, damit sich Demjanjuk in den Pausen erholen kann.

Späte NS-Verfahren sind eine heikle Sache, viele Beobachter verspüren unwillkürlich Mitleid mit den alten Männern, die da auf der Anklagebank sitzen. Die Trennung zwischen Tätern und Opfern droht zu verwischen. Diesen Effekt hätte die deutsche Justiz vermeiden können - wenn sie sich denn früher gekümmert hätte, um Demjanjuk und die anderen.

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DAS VERNICHTUNGSLAGER SOBIBOR

Sobibor

Im Herbst 1941 beauftragte der Reichsführer-SS, Heinrich Himmler, den SS- und Polizeiführer des Distrikts Lublin im Generalgouvernement, Odilo Globocnik, im Rahmen der Endlösung der Judenfrage mit der Ermordung der dort lebenden Juden. Als Belzec, das erste Vernichtungslager der Aktion Reinhardt, zur Erfüllung des Mordprogramms nicht ausreichend erschien, begann die SS im Frühjahr 1942 mit dem Bau eines zweiten Vernichtungslagers in der Nähe von Sobibor. Seit Juli 1943 betrieb Himmler die Umwandlung von Sobibor in ein KZ. Am 14. Oktober 1943 wagten die Häftlinge einen Aufstand, der niedergeschlagen wurde, aber die Auflösung des Lagers zur Folge hatte. 47 der ausgebrochenen Häftlinge überlebten das Kriegsende und konnten Zeugnis ablegen vom Massenmord in Sobibor – einer von ihnen ist Thomas Blatt.

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