Mittwoch, 10. Februar 2010

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John Demjanjuk

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30.11.2009
 

Demjanjuk-Prozess

Rechenschaft im Rollstuhl

Aus München berichtet Jan Friedmann

Foto: REUTERS

Er stöhnte mit geschlossenen Augen, sein Mund stand offen: Der Streit um die Gesundheit des Angeklagten dominierte den Auftakt im KZ-Prozess gegen John Demjanjuk. Die historische Dimension des wohl letzten großen Holocaust-Verfahrens droht zu verblassen.

Eine hellblaue Decke hat der Angeklagte übergeworfen, als er um 11:08 Uhr am Morgen unter Blitzlichtgewitter in den Saal 101 des Landgerichts II in München geschoben wird. Er sitzt im Rollstuhl, den Kopf gegen eine Nackenstütze gelehnt, die Augen geschlossen. Die Decke bedeckt seine Beine und seinen Oberkörper.

Hellblau, eine Farbe, die Unschuld verkörpern soll, zumindest Hilflosigkeit, so wäre es jedenfalls im Sinne der Verteidigung. Die Decke ist wieder dabei, als zwei Sanitäter John Demjanjuk nach der obligatorischen Mittagspause zurück in den Saal bugsieren. Diesmal liegt der 89-Jährige auf einer Trage, zur Seite gedreht, nur seine Hand bewegt er manchmal.

Im womöglich letzten großen Holocaust-Verfahren geht es auch um solche Bilder, deshalb ringen Anklage und Verteidigung etwa darum, wie aufrecht der Angeklagte sitzen oder liegen soll. Der optische Eindruck steht für die zentrale Frage in diesem Verfahren: Ist es gerechtfertigt, dass die deutsche Justiz Demjanjuk nach so vielen Jahren noch belangt?


Die Anklage lautet auf Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen, begangen als Wachmann im Vernichtungslager Sobibór im Jahr 1943. Die Nazis hatten die Todesfabrik im besetzten Polen errichtet. Hier soll der gebürtige Ukrainer Demjanjuk nach einer Ausbildung durch die SS im Trainingslager Trawniki als einer von rund 120 ausländischen Wachmännern den Deutschen geholfen haben, Zigtausende Juden zu ermorden.

Wie groß ist die Schuld des Einzelnen?

Es ist die Dimension dieses Vorwurfs, die dafür sorgt, dass sich die ganze Welt für den Münchner Prozess interessiert. Neben dem Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße parken die Übertragungswagen der Fernsehanstalten in Reihe, aus den USA, Israel und aus Osteuropa sind Journalisten angereist. Schon in den frühen Morgenstunden staut sich eine Schlange von drängenden und schimpfenden Pressevertretern vor dem Haupteingang: Es gibt viel zu wenig Sitzplätze, der Einlass ins Justizgebäude ist chaotisch.

Als der Vorsitzende Richter Ralph Alt dann kurz nach 11 Uhr die Hauptverhandlung eröffnet, entschuldigt er sich für die Verspätung. Man habe "die Dauer der Einlasskontrolle nicht abschätzen" können. Die Journalisten reagieren mit höhnischem Gelächter.

Es folgt die Feststellung der Personalien von Angeklagtem, Sachverständigen und den fast 30 Nebenklägern, die zum Prozessauftakt angereist sind. Sie alle haben enge Angehörige in Sobibór verloren, Eltern, Geschwister. Einige sind kaum jünger als der Angeklagte, doch als ihr Name aufgerufen wird, erheben sie sich kurz und nicken in Richtung des Gerichts.

Seine erste größere Intervention nutzt Verteidiger Ulrich Busch zum Rundumschlag. Er stellt einen Befangenheitsantrag gegen Strafkammer und Staatsanwaltschaft. Die deutschen SS-Männer im Lager Sobibór und Demjanjuks Trawniki-Ausbilder Karl Streibel seien bei früheren Verfahren straffrei davongekommen.

"Wie kann es sein, dass die Befehlsgeber unschuldig sind, aber der Befehlsempfänger schuldig sein soll?", ruft Busch in den Saal.

Der Verteidiger argumentiert weiter: Warum kamen deutsche Behörden, darunter die federführende Zentrale Stelle in Ludwigsburg, in den vergangenen 15 Jahren mehrfach zu dem Schluss, dass sich aus den Akten kein ausreichender Tatvorwurf gegen Demjanjuk ergebe? Warum änderten sie dann später ihre Meinung? Warum sollen zwei andere Trawniki-Männer im Demjanjuk-Prozess lediglich als Zeugen aussagen, wo sich doch in den Akten viele Hinweise darauf finden, dass sie selbst an den Massenmorden der Nazis beteiligt waren?

"Die Trawniki mordeten, die Juden nicht"

Es ist ein Eingangsplädoyer des Verteidigers, getarnt als Befangenheitsantrag. Doch wichtige Argumente verwässert Busch mit fragwürdigen Vokabeln und Vergleichen: Stehe Demjanjuk nicht auf einer Stufe mit dem Nebenkläger Thomas Blatt, der als Arbeitsjude Sobibór überlebte? Sei nicht Demjanjuk selbst ein Opfer, das von der deutschen Justiz für seinen Prozess "zwangsdeportiert" worden sei?

Die Justiz müsse die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen, entgegnet der Nebenkläger-Vertreter Cornelius Nestler und weist die Gleichsetzung von Opfern und Tätern zurück: "Die Trawniki mordeten, die Juden nicht." Die SS-Gehilfen seien gut genährt gewesen, mit Freizeit und geregelten Arbeitszeiten, während die Juden vor ihrem fast sicheren Tod noch Sklavenarbeit verrichten mussten.

Es ist eine zentrale Kontroverse des ganzen Verfahrens, die da schon am ersten Prozesstag aufscheint. Wieviel Eigenverantwortung trug Demjanjuk? Hätte er desertieren können, hätte er desertieren müssen? Laut Anklageschrift war Demjanjuk als Trawniki-Wachmann "Träger eines deutschen staatlichen Amtes" und damit "Angehöriger des Machtapparates des NS-Staates".

Sein Verteidiger stellt ihn als Opfer dar.

Demjanjuk verfolgt die Wortmeldungen ohne Regung, wie auch alle anderen Einlassungen, die ihm seine ukrainische Dolmetscherin übersetzt, indem sie neben Rollstuhl oder Trage kauert. Es geht um die Gesundheit des Angeklagten, um rote Blutkörperchen und Demjanjuks Fähigkeit zur Aufmerksamkeit. Drei medizinische Sachverständige, ein Allgemeinmediziner, eine Psychiaterin und ein Internist erläutern die Ergebnisse ihrer medizinischen Untersuchungen: Der Angeklagte ist verhandlungsfähig. Zweimal 90 Minuten pro Tag seien dem Angeklagten zuzumuten. Dann ist die Zeit an diesem ersten Prozesstag um.

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DAS VERNICHTUNGSLAGER SOBIBOR

Sobibor

Im Herbst 1941 beauftragte der Reichsführer-SS, Heinrich Himmler, den SS- und Polizeiführer des Distrikts Lublin im Generalgouvernement, Odilo Globocnik, im Rahmen der Endlösung der Judenfrage mit der Ermordung der dort lebenden Juden. Als Belzec, das erste Vernichtungslager der Aktion Reinhardt, zur Erfüllung des Mordprogramms nicht ausreichend erschien, begann die SS im Frühjahr 1942 mit dem Bau eines zweiten Vernichtungslagers in der Nähe von Sobibor. Seit Juli 1943 betrieb Himmler die Umwandlung von Sobibor in ein KZ. Am 14. Oktober 1943 wagten die Häftlinge einen Aufstand, der niedergeschlagen wurde, aber die Auflösung des Lagers zur Folge hatte. 47 der ausgebrochenen Häftlinge überlebten das Kriegsende und konnten Zeugnis ablegen vom Massenmord in Sobibor – einer von ihnen ist Thomas Blatt.

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