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08.12.2009
 

Prozess in Heidelberg

Hopp-Erpresser legt Geständnis ab

SAP-Gründer Hopp: Zur Großansicht
AP

SAP-Gründer Hopp:

Ein 43-Jähriger hat vor Gericht die versuchte Erpressung Dietmar Hopps gestanden. Mit Drohbriefen hatte er im Sommer versucht, mehrere Millionen von dem schwerreichen SAP-Gründer zu bekommen. Nun droht eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr.

Heidelberg - Der 43-jährige Inhaber einer Speditionsfirma ließ am Dienstag vor dem Landgericht Heidelberg über seinen Anwalt erklären, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft träfen zu: Er habe die Erpresserbriefe an Hopp "selbst verfasst".

Laut Anklage hatte der aus dem Kreis Heilbronn stammende Mann von Hopp zwischen Ende August und Anfang September in drei Briefen insgesamt 5,5 Millionen Euro verlangt. Andernfalls kämen Hopps Ehefrau und dessen Söhne zu Tode, hieß es in den Drohbriefen.

Als Tatmotiv nannte der Spediteur wirtschaftliche Schwierigkeiten seiner Firma. Er habe dringend 30.000 Euro gebraucht, weil er von den Banken zur Rückzahlung eines Kredits gedrängt worden sei. Mit Blick auf die versuchte Erpressung betonte der Mann, er habe "die ganze Sache nicht zu Ende gedacht".

Er habe "niemals die Absicht" gehabt, die Drohungen in die Tat umzusetzen. Er entschuldige sich aufrichtig für die Ängste und Sorgen, die er bei Hopp und dessen Familie verursacht habe. Aufgrund polizeilicher Ermittlungen konnte der Mann festgenommen werden. Zu einer Geldübergabe kam es nicht. Dem Angeklagten wird versuchte räuberische Erpressung zur Last gelegt. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

Der 69 Jahre alte Hopp gilt als einer der erfolgreichsten deutschen Unternehmer. Er ist Mitbegründer des Software-Unternehmens SAP und Mäzen des Fußball-Bundesligaclubs TSG 1899 Hoffenheim. In dem Prozess hat die Strafkammer zwei Zeugen geladen, nicht jedoch Hopp selbst.

Vor Prozessbeginn sagte der Vertreter der Nebenklage, die Situation sei für Hopp und dessen Familie "sehr belastend" gewesen. Es sei aber für Hopp von Anfang an ganz klar gewesen, auf den Erpressungsversuch nicht einzugehen.

hut/ddp

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