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15.12.2009
 

Großbritannien

Kindergärtnerin wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Der Fall hat Großbritannien erschüttert: Eine Kindergärtnerin verging sich an mehreren Kleinkinder und fotografierte sie anschließend. Dafür muss sie nun mindestens sieben Jahre ins Gefängnis. Eine Komplizin wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt.

London - Eine Mitarbeiterin eines britischen Kindergartens ist am Dienstag wegen Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornografie zu mindestens sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die 39-Jährige, die selbst zweifache Mutter ist, bekannte sich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kinderporno-Verbreitung in sieben Fällen schuldig. Die Straftaten hatte sie demnach zwischen September 2008 und Juni dieses Jahres im "Little Ted's"-Kindergarten im südwestenglischen Plymouth begangen, den rund 60 Kinder besuchen.

Nach Erkenntnissen des Gerichts in Bristol nahm die Frau mit ihrer Handy-Kamera Kinder auf, an denen sie sich mit Minigolfschlägern aus Plastik, Sex-Spielzeugen oder Zahnbürsten sexuell vergangen hatte. Die betroffenen Kinder waren allesamt jünger als vier Jahre. Die Verurteilte weigert sich trotz der Bitten der Eltern der Kindergartenkinder die Namen der missbrauchten Kinder zu nennen.

Nachdem die Verurteilte ihre Haftstrafe abgesessen hat, soll überprüft werden, ob sie bedenkenlos freigelassen werden kann. Ist das nicht der Fall, kommt sie nicht mehr auf freien Fuß. "Diese Angelegenheit hat allgemein Ekel und Ungläubigkeit ausgelöst", betonte Richter John Royce. Der Skandal habe nicht nur Plymouth durcheinandergewirbelt, sondern landesweite Schockwellen nach sich gezogen.

Eine Komplizin der Verurteilten bekannte sich ebenfalls des Kindesmissbrauchs in mehreren Fällen und der Verbreitung pornografischen Materials schuldig, sie wurde zu mindestens fünf Jahren Haft verurteilt. Ein weiterer Komplize der Verurteilten bekannte sich in 17 Anklagepunkten der Kinderpornografie und in zwei Fällen von Kindesmissbrauch schuldig. Er gab auch zu, besonders hartes pornografisches Material zu besitzen. Das Strafmaß sollte erst später bekanntgegeben werden, da er womöglich wegen anderer mutmaßlicher Delikte weiter vor Gericht muss.

wit/AFP

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