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17.12.2009
 

Sicherungsverwahrung von Serientätern

Europas Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland

Blamage für das deutsche Strafrecht: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines 52-jährigen Gewaltverbrechers verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof in Straßburg verurteilte die Bundesregierung zur Zahlung von 50.000 Euro Schmerzensgeld - weitere Verfahren könnten folgen.

Straßburg - Reinhard M., 52, ist ein Serientäter. Seit seinem 15. Lebensjahr saß er immer wieder in Haft, erst wegen Autoaufbrüchen, dann wegen Schlägereien. Zum vorläufig letzten Mal wurde er im Juli 1985 straffällig. Er war damals 28 Jahre alt, auf Freigang, und würgte eine Frau so lange, dass sie beinahe starb.

Das Landgericht Marburg verurteilte ihn im November 1986 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Weil er so gefährlich war, ordnete es darüber hinaus seine Sicherungsverwahrung an. Das bedeutete damals: maximal zehn Jahre zusätzlich. Reinhard M. hätte eigentlich im November 2001 entlassen werden müssen - doch da hatte der Bundestag das Gesetz geändert. Seitdem können Gewalttäter zum Schutz der Bevölkerung für immer weggesperrt werden.

Deshalb sitzt Reinhard M. heute noch, nach Ansicht seines Anwalts Bernhard Schroer zu Unrecht und unter Missachtung eines der wichtigsten Prinzipien eines Rechtsstaats, des Rückwirkungsverbots. "Man kann einem Gefangenen", so Schroer, "nicht Jahre nach dem Urteil plötzlich lebenslänglich geben, lebenslänglich durch die Hintertür." Er berief sich bei seiner Grundrechtsbeschwerde auf Artikel 7 der Menschenrechtskonvention (Verbot rückwirkender Strafverschärfung) ebenso wie auf Artikel 5 über das Recht auf Freiheit.

Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit

Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unter dem Aktenzeichen 19359/04 "Reinhard M. against Germany" entschieden, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung in diesem Fall einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit darstellte. Die Kammer verurteilte daher die Bundesregierung in Berlin zur Zahlung von 50.000 Euro Schmerzensgeld an den 52-Jährigen.

Das Urteil ist der Auftakt zu einer ganzen Serie von Verfahren rund um die Sicherungsverwahrung, sechs Beschwerden liegen vor. Die hohen Richter müssen klären: Wie viel Schutz kann der Rechtsstaat gewähren? Wie kann er einerseits schlimmste Taten verhindern, ohne andererseits Menschen Unrecht zu tun? Wo verläuft die Grenze zwischen dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis und einer Sicherheitshysterie? Und kann man jemanden für eine Straftat einsperren, die er noch nicht begangen hat?

Mit ihrer jüngsten Entscheidung widersprachen die Straßburger Richter auch dem Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Juristen hatten die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung im Februar 2004 in einem Leiturteil gebilligt. Das absolute Rückwirkungsverbot für Strafen sei nicht auf "Maßregeln zur Besserung und Sicherung" anwendbar.

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Dagegen können beide Parteien binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Dann kann eine Große Kammer des Straßburger Gerichts die Entscheidung überprüfen. Der Anwalt des Inhaftierten forderte die sofortige Freilassung seines Mandanten.

In Deutschland sind nach Angaben des Gerichtshofes etwa 70 Häftlinge in einer ähnlichen Situation. Prinzipiell ist Deutschland zur Umsetzung von Urteilen des Gerichtshofs verpflichtet. Dem Gesetzgeber bleibt jedoch überlassen, wie das geschieht.

jdl/dpa/AFP

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Da haben Sie natürlich Recht. Diese Statistik kann natürlich viele Gründe haben. Nur ist es eben auffällig, dass die Anzahl der in Sicherungsverwahrung befindlichen bis 1998 stagnierte und seit 1998 und nochmal stärker ab 1994 [...] mehr...

22.12.2009 von stier11194: lebenslange Haft

Hier gibt es keinen Authomatismus der Freilassung. Deshalb kann in Deutschland nach wie vor lebenslänglich auch lebenslang bedeuten. Die nachträgliche Festsetzung der Sicherungsverwahrung dürfte daher nur bei Fällen, wo keine [...] mehr...

22.12.2009 von rabenkrähe: Verhältnismäßigkeit

Hier wird das Problem der Verhältnismäßigkeit angesprochen. Ein wesentlicher Punkt, denn die Sicherheitsverwahrung trifft selten Menschen aus der Oberschicht. Überproportional dagegen Menschen aus dem Prekariat. Nun könnte [...] mehr...

22.12.2009 von stier11194: Was soll der Staat tun?

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22.12.2009 von oldrag: Zweifel

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