Tübingen - Die Richter am Landgericht Tübingen verurteilten die Frau am Freitag wegen Mordes an ihrer siebenjährigen Tochter und wegen Totschlags an dem 14 Monate alten Baby.
Die Angeklagte hatte bis zuletzt beteuert, das Baby sei durch einen Unfall in der Badewanne ertrunken. Damit die Familie zumindest im Tod zusammenbleiben könne, habe sie daraufhin die siebenjährige Tochter ertränkt und versucht, sich selbst umzubringen.
Die Richter gingen hingegen davon aus, dass sie beide Kinder gezielt umgebracht hat. Es sei erwiesen, dass die Angeklagte im März ihre beiden Töchter mit einem Schlafmittel betäubt und dann in der Badewanne ertränkt habe.
Die Frau hatte zudem angegeben, bereits Monate vor der Tat mit dem Leben überfordert gewesen zu sein. Seit einem Umzug neun Monate vor der Tat hätten sich ihre Depressionen und die Probleme der verschuldeten Familie zunehmend verschlimmert. Ein Gutachter bescheinigte der 38-Jährigen volle Schuldfähigkeit, sie sei nicht psychisch krank.
pad/dpa/ddp
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