• Drucken
  • Senden
  • Feedback
21.12.2009
 

Fall Tennessee Eisenberg

Polizisten müssen sich nicht für Todesschüsse verantworten

Zwölf Kugeln streckten ihn nieder - war das noch Notwehr? Im April haben zwei Regensburger Polizisten den Studenten Tennessee Eisenberg erschossen, weil er sie mit einem Messer bedrohte. Jetzt verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Anklage: Das Vorgehen sei in Ordnung gewesen.


Regensburg - Überraschendes Ende eines aufsehenerregenden Falls: Die Polizisten, die bei einem Einsatz in Regensburg den 24-jährigen Studenten Tennessee Eisenberg töteten, werden nicht angeklagt.

Die umfangreichen Ermittlungen hätten zu diesem Ergebnis geführt, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Der Einsatz der dienstlichen Schusswaffen durch die Beamten sei durch Nothilfe beziehungsweise Notwehr "geboten und damit gerechtfertigt" gewesen. Sie hätten nicht rechtswidrig gehandelt.

Was war passiert? Der Ermittlungsstand ist eindeutig: Eisenberg hatte am 30. April mit einem Messer seinen Mitbewohner bedroht. Dieser verständigte die Polizei. Die Beamten konnten den jungen Mann dann weder mit Pfefferspray noch mit einem Schlagstock überwältigen - also schossen sie. Eisenberg wurde durch insgesamt zwölf Kugeln schwer verletzt. Er starb noch am selben Tag in einem Regensburger Krankenhaus.

Doch war der Einsatz der Schusswaffen überhaupt gerechtfertigt?

Ausgehend von der "Gesamtsachlage" besteht laut Staatsanwaltschaft "kein genügender Anlass", die beiden Beschuldigten wegen gefährlicher Körperverletzung oder Totschlags anzuklagen. Anklage dürfe nur erhoben werden, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich erscheine. Dies sei hier nicht der Fall. Für alle am Einsatz beteiligten Polizisten habe nach deren Informationslage bei Eintreffen am Einsatzort "zumindest der Verdacht eines Vergehens der Bedrohung" bestanden.

Das Motiv des Studenten, mit einem Messer auf seinen Mitbewohner und später die Polizisten loszugehen, konnten die Ermittler nicht klären. Hinweise auf den Konsum von Alkohol oder Drogen ergaben die Untersuchungen nicht. Mehrere Bekannte des 24-Jährigen berichteten den Ermittlern aber von "Änderungen im psychischen Befinden" Eisenbergs.

Ein Gutachten soll laut Familie die Notwehrsituation widerlegen

Die Staatsanwaltschaft wertete den Angaben zufolge im Laufe ihrer Ermittlungen 13 Gutachten von Sachverständigen aus, 38 Vernehmungen von Zeugen sowie eine neun Stunden dauernde Tatrekonstruktion. Die Familie Eisenberg dagegen hatte unter Berufung auf ein rechtsmedizinisches Gutachten Zweifel daran geäußert, dass die Voraussetzungen für eine Notwehr vorlagen. Ihnen zufolge kam dieses Gutachten zu dem Ergebnis, dass Tennessee Eisenberg durch acht Treffer bereits schwerverletzt war, bevor dann die vier tödlichen Schüsse auf die Brust des Studenten abgegeben wurden.

Wer hat recht? Nach Aussagen eines Polizisten hatte sich Eisenberg langsam von seiner Wohnung in der ersten Etage durch das Treppenhaus nach unten bewegt. Mindestens drei von acht anwesenden Polizisten wichen vor ihm zurück, die Stufen hinunter. Ein Polizist sprühte Pfefferspray in das Gesicht des Studenten, ein anderer setzte seinen Schlagstock ein, doch beides stoppte Eisenberg nicht. Unbeirrt sei er am Treppenende auf ihn zugekommen, sagte der Polizist. Der Student sei ihm so nah gekommen, dass er ihn mit dem Messer hätte erreichen können. Dann seien erste Schüsse gefallen. Als Eisenberg sich schließlich weggedreht habe, habe er, der Polizist, aus dem Haus flüchten können.

Das im Auftrag der Familie erstellte rechtsmedizinische Gutachten deutet die Spuren so, dass Eisenberg erst nach der Flucht des bedrohten Polizisten tödlich getroffen wurde, also als keine Gefahr mehr bestanden habe. Als Beleg dienten dem Sachverständigen Blutspritzer unmittelbar neben der Haustür in Schulterhöhe, etwa drei Meter vom Treppenende entfernt. Zu diesem Zeitpunkt sei die Notwehrsituation längst beendet gewesen, folgert Familienanwalt Helmut von Kietzell.

Das Landeskriminalamt entgegnete, die Blutspritzer seien beim Hinaustragen des tödlich Getroffenen entstanden.

Der Anwalt hält das für absurd. Kein Verletzter werde mit einer pulsierenden Blutung transportiert.

jjc/ddp

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 425 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
22.12.2009 von Mulharste: Die folgenden Fehler traten bei der Verarbeitung auf:

[QUOTE=marypastor;4741790] huch welchem Zeialter entstammen Sie denn? Es sit erschreckend, was hier für ein Rechtsempfinden herrscht mehr...

22.12.2009 von semper fi: -

Ja, aber über die "Angemessenheit" gibt unterschiedliche Auffassungen/Gesetze. Das ist halt so. mehr...

22.12.2009 von Mulharste: Die folgenden Fehler traten bei der Verarbeitung auf:

merkt man fast nicht! Sie dürfen sich ja auch wehren, mit angemessenen Mitteln. mehr...

22.12.2009 von Mulharste:

atürlich konnte er die Situation nicht enschätzen - u8mso schlimmer, dass er erschossen wurde - ferner brachte ishc der betrefende Polizist lt. Bericht selbst in diese missliche Lage. Ich kann und will einfach nciht verstehen, [...] mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Panorama
alles aus der Rubrik Justiz
alles zum Thema Der Fall Tennessee Eisenberg

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP