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07.01.2010
 

Urteil zu verbranntem Asylbewerber

Menschenrechtler feiern BGH-Entscheidung

Foto: DDP

"Ich hätte die Richter umarmen können": Mit Freude und Erleichterung reagieren Menschenrechtsaktivisten auf das Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall des verbrannten Asylbewerbers Ouri Jallow. Die Karlsruher Richter hatten den Freispruch des Landgerichts Dessau für einen Polizisten kassiert.

Karlsruhe - "Ich bin sehr, sehr erleichtert", sagte Yonas Endrias, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, am Donnerstag in Karlsruhe. "Ich hätte die Richter umarmen können." Die Juristen hätten viele wichtige Fragen gestellt. Er habe Hoffnung, dass im neuen Verfahren der Tod Jallows deutlich genauer aufgeklärt werden könnte, sagte Endrias.

Der Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers in einer Dessauer Polizeizelle wird nun neu aufgerollt werden müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag den Freispruch für den seinerzeit verantwortlichen Polizeibeamten Andreas S. auf und verwies den Fall an das Landgericht Magdeburg.

Der 23-jährige Ouri Jallow aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 in einer Ausnüchterungszelle ums Leben gekommen. Er war dort an Händen und Füßen gefesselt sowie ans Bett fixiert worden und soll dennoch mit einem Feuerzeug die Matratze angezündet haben. S. schaltete den Rauchmelder zunächst einfach ab, ohne zu überprüfen, warum Alarm ausgelöst worden war.

Zweifel an dem Urteil des Landgerichts Dessau

Die Vorsitzende BGH-Richterin Ingeborg Tepperwien äußerte Zweifel, dass sich das Geschehen in der Zelle so abgespielt haben kann, wie es das Landgericht Dessau im Urteil vom 8. Dezember 2008 festgestellt hatte. Es sei schwer vorstellbar, dass das Opfer nicht bereits zu dem Zeitpunkt geschrien habe, als die Matratze zu brennen begann.


Ouri Jallow starb zwei Minuten nach Ausbruch des Feuers an einem Hitzeschock durch eingeatmeten Rauch. Die Staatsanwaltschaft klagte deshalb den Dienstgruppenleiter Andreas S. und einen weiteren Polizisten wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Amt an - dieser sollte bei der Durchsuchung des Mannes das Feuerzeug übersehen haben. Am Ende des Prozesses forderte sie für S. eine Geldstrafe von 4800 Euro und Freispruch für den zweiten Angeklagten.

Das Landgericht Dessau-Roßlau sprach letztlich beide Polizisten frei. Im Fall von Andreas S. stellte die Strafkammer fest, dass der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge im Amt nicht zu beweisen war. Es könne "nicht festgestellt werden", dass der Dienstgruppenleiter bei sofortiger Reaktion "den Tod Ouri Jallows hätte vermeiden können". Die Staatsanwaltschaft Dessau und Angehörige des Opfers legten seinerzeit gegen den Freispruch Revision ein.

Wesentliche Lücken

Die Richter des BGH kritisierten jetzt, das Urteil enthalte wesentliche Lücken in der Beweiswürdigung. Es sei zwar festgestellt worden, dass der betrunkene Ouri Jallow ein Feuerzeug in die Zelle geschmuggelt und dass er noch genügend Bewegungsspielraum gehabt habe, um die Matratze mit dem brandsicheren Bezug aufzureißen.

"Dann fehlt aber ein wichtiges Bindeglied", betonte die Senatsvorsitzende Tepperwien. Demnach sei fraglich, ob und wie es ihm möglich gewesen sein könnte, den Brand zu legen. Tepperwien sagte weiter, die Lücken sprächen jedoch nicht zwingend dafür, dass der Brand von einem Dritten, also einem Polizisten, gelegt wurde.

Möglicherweise habe das Opfer die Aufmerksamkeit der Polizeibeamten erregen wollen und die gefährliche Lage aufgrund seines Rausches aber nur eingeschränkt erkannt. Selbst wenn er nicht geschrien hätte, was allerdings dem Gutachten widerspräche, hätte der Dienstgruppenleiter beim ersten Alarm des Rauchmelders unverzüglich nachsehen müssen.

Zeitliche Abläufe nicht rekonstruiert

Auch die zeitlichen Abläufe seien bisher nicht eindeutig rekonstruiert, erklärte der BGH-Senat. So hätten verschiedene Gutachter Zeitmessungen ab Ausbruch des Vollbrandes gemacht. Es habe aber zuvor eine Schmorphase geben müssen. Es sei ungeklärt, ob der Rauchmelder erst ab dem Vollbrand anschlug oder schon vorher.

Der 4. Strafsenat beanstandete darüber hinaus mit deutlichen Worten die Annahme des Landgerichts, der Polizist habe sich pflichtgemäß verhalten, obwohl er den Alarm zunächst wegdrückte, anschließend mit seinem Vorgesetzen telefonierte und danach auf dem Weg zu dem Gewahrsamsbereich umkehren musste, weil er vergessen hatte, die Fußfesselschlüssel mitzunehmen.

Tepperwien sagte, die Angehörigen des Opfers hätten einen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren und darauf, dass alles Mögliche zur Aufklärung getan werde. Sie müssten aber auch akzeptieren, dass die Erkenntnismöglichkeiten eines Gerichts begrenzt seien.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) sagte SPIEGEL ONLINE nach der BGH-Entscheidung: "Das Urteil entspricht dem Anliegen der Staatsanwaltschaft, die in Widerspruch gegangen war. Es dürfte für das jetzt zu entscheidende Gericht sehr schwierig werden, nach fünf Jahren neue Beweise zu erheben, so dass vermutlich nur eine andere Bewertung der bereits ermittelten Faktenlage zu erwarten ist."

Hoffnung auf Aufklärung

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hofft dennoch auf neue Erkenntnisse in dem Fall: "Was in der Gewahrsamszelle der Polizei in Dessau am 7. Januar 2005 wirklich geschah, könnte nun doch zumindest teilweise noch geklärt werden", heißt es in der Pressemitteilung. "Wer das Konglomerat aus Lügen und Vertuschungen erlebt hat, das das zweijährige Verfahren in der Vorinstanz beim Landgericht Dessau geprägt hat, sieht die heutige Entscheidung mit Erleichterung."

Fünf Jahre nach der Tat werde es allerdings nicht leichter werden, die Todesumstände aufzuklären. "Und auf eines sollte man nicht hoffen: dass die polizeilichen Zeugen hierzu einen konstruktiven Beitrag leisten", meinte Pro Asyl.

(Az.: Bundesgerichtshof 4 StR 413/09, Landgericht Dessau Roßlau 6 Ks 4/05)

jdl/dpa/APD

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Die neuesten Beiträge:
18.01.2010 von volkmar10:

Die Polizei hat das ganz sicher nicht getan, sondern ggf. die daran als Zeugen oder Angeklagte beteiligten Beamten. Vertuschen und verdunkeln kann man annehmen, aber m.E. sieht es eher danach aus, als ob alle Beteiligten wissen, [...] mehr...

18.01.2010 von volkmar10:

Dass der Tazer ein ziemlich umstrittenes Instrument ist, dessen Einsatz dokumentiert zu zahlreichen Todesfällen geführt hat, wissen Sie natürlich selber. Beim Pfefferspray oder beim CS-Gas ist das etwas anders. Was das SEK [...] mehr...

18.01.2010 von volkmar10:

Das ist nicht korrekt, und das wissen Sie. Aber ich werde es Ihnen, mir und allen anderen hier ersparen, die ganze Litanei von Anfangsverdacht, Ermittlungsbeginn, Tatverdacht in allen Abstufungen usw. hier vorzubeten. [...] mehr...

18.01.2010 von ratbag: .

Das ist der springende Punkt! Hier wird ständig diskutiert was das Opfer zu Lebzeiten getan haben soll. Dealer soll er gewesen sein, betrunken (so wie Millionen andere Bundesbürger auch jeden Tag) Asylantragsteller, etc. All [...] mehr...

17.01.2010 von bauern-cop:

Wer an Gott glaubt, glaubt auch an die Hölle... Welche Straftaten er auch immer in seinem kurzen Leben begangen haben mag, sie rechtfertigen nicht einen solchen Tod! Was "das Verhalten dieser Polizisten" [...] mehr...

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