Von Jörg Diehl
Hamburg - Berti Vogts wäre das nicht passiert. Und Sepp Herberger schon gar nicht. Für sie war das nächste Spiel immer das schwerste, da gab es keine kleinen Gegner, keine schon vorher gewonnenen Partien. Es musste jedes Mal gerackert und geschuftet werden, ehrliche Arbeit, ehrliche Siege, und die Wahrheit, die war auf dem Platz und nur da!
Ganz anders geht es an diesem Montagnachmittag im Saal 142 des Hamburger Strafjustizgebäudes zu. Die Staatsanwaltschaft hat es sich offenbar ziemlich leicht gemacht, der Fall scheint ja auch so schön klar: Angeklagt ist der Häftling Peter Josef H., 66, weil er in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel Bundesligatippspiele veranstaltet und sich daran beteiligt haben soll. Einsatz pro Knacki und Runde: eine Tafel Schokolade à 89 Cent.
Diese Wetten seien illegale Glücksspiele gewesen, an denen bis zu 35 Insassen teilgenommen hätten, sagt der Staatsanwalt. Außerdem habe H., ein unter anderem wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Hehlerei vorbestrafter früherer Bankkaufmann, zehn Prozent der eingesetzten Tafeln für sich behalten - als "Verwaltungsgebühr". Seltsamerweise ist es den Ermittlern jedoch nur möglich gewesen, ganze drei Spielrunden zur Anklage zu bringen.
Der Schoko-Toto-Supervisor
Dabei räumt der leutselige H., ein massiger Mann mit rundem Gesicht und kurzen, grauen Haaren, sofort ein, die Wetten "schon seit sechs, sieben Jahren zu machen". Im Gefängnis habe "das zwar jeder gewusst", aber niemand unterbunden. Im Übrigen sei er nicht der alleinige Ausrichter des Schoko-Totos gewesen, sondern lediglich "Supervisor" und überdurchschnittlich erfolgreicher Teilnehmer. Da müsse man, bitte schön, ganz genau sein, so Tippkönig H.
"Tja", seufzt Richterin Melcher, "der Fall ist schon ungewöhnlich. Das kommt mir nicht tagtäglich unter." Man bewege sich hier "am untersten Rand dessen, was ich für strafbar halte". Außerdem sei die Materie rechtlich nicht ganz einfach: Was ist eigentlich Glücksspiel? Sind Fußballwetten im Bekanntenkreis verboten? Und muss man sie bestrafen? "Dazu hat sich sogar schon der BGH, äh, also der Bundesgerichtshof, ausgelassen."
Nach dem Geplänkel herrscht Ratlosigkeit, besonders große Lust, die Sache bis ins letzte Detail zu verfolgen, hat die Justiz allem Anschein nach nicht. "Können wir uns nicht einigen, dass ich 50 Euro spende, den Anonymen Alkoholikern oder Glücksspielsüchtigen?", versucht der Angeklagte, den gerade ruhenden Ball wieder aufzunehmen. Einhelliges Nicken. Richterin Melcher lässt plädieren.
"Moderate Geldstrafe"
Fußballwetten im Gefängnis seien kein Privatvergnügen, sagt der Staatsanwalt, sie könnten Spannungen und Begehrlichkeiten zur Folge haben. Deshalb fordere er eine "moderate Geldstrafe".
Dem hält der Verteidiger entgegen, die Ordnung im Gefängnis könne und werde mit disziplinarischen Maßnahmen aufrechterhalten, dazu bedürfe es nicht der Strafverfolgung. Aber wenn schon, denn schon.
"Jetzt wollen wir es auch genau wissen", so Rechtsanwalt Winfried Günnemann. Waren die Fußballwetten überhaupt illegale Glücksspiele? Hätte Peter Josef H. sich darüber klar sein müssen, dass die Ritter-Sport-Runden verboten waren? "Ich fordere Freispruch", sagt Günnemann.
"Ich tue mich schwer"
Richterin Melcher schüttelt den Kopf, offenbar hat sie nun doch der Mut verlassen, die Begegnung abzukürzen: "Ich tue mich schwer damit, jemanden zu verurteilen ohne genug zu wissen", sagt sie. Selbst wenn die Strafe noch so gering sei. "Das geht so nicht. Wir müssen das richtig machen."
Die Richterin will nun weitere Termine ansetzen, Zeugen aus dem Gefängnis hören. Peter Josef H. ist begeistert: "Ich kann hier 40 Leute aufmarschieren lassen", tönt er. Die Juristen blicken zu Boden.
Es sieht so aus, als hätte die Justiz in den ersten 45 Minuten der Verhandlung ein Eigentor geschossen: Staatsanwaltschaft 0, Angeklagter 1.
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Mittlerweile ist der Fall ja schon über ein Jahr alt. Wie ist er ausgegangen? Leider fehlt dem Artikel zum Schoko-Toto ein Link, mit dem sich der Fall weiter verfolgen lässt. mehr...
aber das hier: ... ist doch ein sehr theoretischer Ansatz. Kein Gesetz läßt sich bis in den letzten Grenzfall regeln, sonst hätte unsere ohnehin umfangreiche Gesetzessammlung ein Vielfaches an Volumen. Es gibt für die [...] mehr...
Moin, nachdem die Thematik zum "Moin" ja schon hinreichend erläutert wurde, ja, ich bin aus dem Norden der Republik, von daher meine normale Begrüssungsformel. Was Richter und Staatsanwälte betrifft, wer sich im [...] mehr...
Sie haben mit Sicherheit noch nie im Knast gesessen, und ich bezweifle auch, dass Sie tatsächlich Leute kennen, die schon mal drin waren (oder die haben draußen ein übel beschissenes Leben). Deutsche Knäste sind zwar keine [...] mehr...
Mit Verlaub: ein _ganz_ schwacher Abgang. Ein einfaches "Tut mir leid, ich denke das nächste Mal vorher darüber nach was ich schreibe" hätte Ihnen besser gestanden. Stattdessen erinnern Sie nun die Hinweise, die Sie [...] mehr...
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