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23.01.2010
 

Missbrauchsprozess

Richter besteht auf Polanskis Auslieferung in die USA

Filmemacher Polanski: Muss das erste Mal seit drei Jahrzehnten in die USAZur Großansicht
DDP

Filmemacher Polanski: Muss das erste Mal seit drei Jahrzehnten in die USA

Sonderbehandlung abgelehnt: Ein Gericht in Los Angeles fordert die Anwesenheit Roman Polanskis bei seinem Verfahren wegen Kindesmissbrauchs in Los Angeles. Die Anwälte des Regisseurs wollen Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Auch sein Opfer kämpft weiter für den Filmemacher.

Los Angeles - Roman Polanski muss für den Prozess wegen des sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahr 1977 in die USA zurückkehren. Das entschied ein Gericht am Freitag in Los Angeles. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die auf eine Auslieferung des berühmten Regisseurs in die Vereinigten Staaten bestanden hatte.

Der 76-jährige Filmemacher ("Tanz der Vampire", "Der Pianist") hatte Anfang Januar ein Verfahren in Abwesenheit beantragt und gebeten, in der Schweiz bleiben zu dürfen, wo er sich seit seiner Festnahme im September unter elektronisch überwachtem Hausarrest aufhält. Die Anwälte Polanskis kündigten unmittelbar nach dem Richterspruch an, sie würden Berufung dagegen einlegen.

Die Staatsanwaltschaft verfolgt den gebürtigen Polen wegen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens im Jahr 1977. Damals bekannte sich der Regisseur schuldig, eine 13-Jährige in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Drogen gefügig gemacht und dann Sexualverkehr mit ihr gehabt zu haben. 42 Tage saß er in Haft, entzog sich jedoch 1978 dem weiteren Verfahren durch Flucht ins Ausland - er betrat die USA seither nie wieder.

Opfer verlangt Einstellung des Prozesses

Unterstützung für Polanski kommt erneut von seinem damaligen Opfer: Samantha Geimer wolle sich dafür starkmachen, dass das Auslieferungsverfahren gegen Polanski gestoppt werde, berichtete die Zeitung "Los Angeles Times" unter Berufung auf ein Schreiben, das wenige Stunden vor Beginn der Anhörung am Abend bei Gericht eintraf.

Ihr Anwalt argumentiere darin, dass die Staatsanwaltschaft gegen die kalifornische Verfassung verstoßen habe, als sie den Auslieferungsantrag ohne Rücksprache mit Geimer gestellt habe. Nach der Verfassung des US-Bundesstaates Kalifornien habe sie als Opfer von Polanski im Jahr 1977 ein Mitspracherecht bei einem solch gravierenden Schritt.

Auch Polanskis 43-jährige Ehefrau Emmanuelle Seigner steht zu ihrem Partner. In einem Interview mit dem Magazin "Elle" verteidigte sie Polanski, der "ein großartiger Ehemann und Mann" sei. Sie habe ihm nichts vorzuwerfen, sagte sie und verwies darauf, dass die siebziger Jahre, in denen das Verbrechen geschah, ganz andere Zeiten gewesen seien: "Das Verhältnis zu Drogen war nicht dasselbe, das Verhältnis zu sexueller Freiheit und Freizügigkeit auch nicht", so Seigner. Heute habe sich die öffentliche Meinung zu diesen Themen jedoch stark verändert.

can/apn/dpa

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Roman Polanski

Biografie

Roman Polanski wurde am 18. August 1933 in Paris geboren. 1936 zogen seine jüdischen Eltern mit ihm nach Krakau. Seine Mutter kam in Auschwitz ums Leben, sein Vater überlebte den Holocaust in einem KZ, er selbst wurde von einem katholischen Bauern vor den Nazis in einem Stall versteckt. Nach dem Abitur studierte Polanski zunächst Malerei, Bildhauerei und Graphik an der Kunstakademie von Krakau und arbeitete nebenher als Schauspieler.

Später wechselte er an die Filmhochschule in Lodz, wo er für seinen Abschlussfilm "Zwei Männer und ein Schrank", in dem er selbst mitspielte, fünf internationale Preise erhielt. Anschließend drehte Polanski mehrere Filme unter anderem in Polen und Frankreich, bevor er in die USA emigrierte. 1968 gab er mit "Rosemaries Baby" sein Hollywood-Debüt. Der Film bescherte ihm zwei Oscar-Nominierungen, einen für die beste Regie und einen für das beste Drehbuch, das ebenfalls von Polanski stammte. 1975 erlangte Polanski die französische Staatsbürgerschaft.

Seit seiner Flucht nach Frankreich vor einem Prozess wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen lebt der Regisseur überwiegend dort und in Polen. Ende September 2009 wurde Polanski deswegen bei der Einreise in die Schweiz festgenommen. Er befand sich dort bis Juli 2010 unter Hausarrest. Die Schweizer Justizministerin erklärte schließlich, der Regisseur werde nicht an die USA ausgeliefert und könne sich fortan frei bewegen.

Privates

Berufliches Wirken






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