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01.02.2010
 

Justizpanne

Polizei muss freigelassenen Sextäter überwachen

Weil die Essener Staatsanwaltschaft eine Frist verschlief, kam ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter wieder auf freien Fuß. Die Polizei muss den 62-Jährigen nun beobachten - und die Anklagebehörde will eine "Schwachstellenanalyse" betreiben.

Düsseldorf - Wegen einer Justizpanne befindet sich ein mehrfach vorbestrafter Sexualverbrecher in Nordrhein-Westfalen wieder auf freiem Fuß - und muss nun von der Polizei beobachtet werden. Der Mann wurde Anfang Januar aus dem Gefängnis entlassen, weil die Staatsanwaltschaft Essen es versäumt hatte, rechtzeitig Sicherungsverwahrung für den 62-Jährigen zu beantragen.

Der Wiederholungstäter war vom Landgericht Essen im Jahr 2003 wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte seine Lebensgefährtin mit einer Machete verletzt und sich mehrfach an deren elfjähriger Enkelin vergangen. In seinem Urteil behielt sich die Kammer ausdrücklich die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor.

Diese hätte die Staatsanwaltschaft jedoch spätestens im Frühjahr 2007 - sechs Monate vor der Verbüßung von zwei Drittel der Haftstrafe - beantragen müssen. "Diesen Zeitpunkt haben wir leider verpasst", sagte ein Sprecher der Behörde. Stattdessen versuchte man, die Haftdauer des Mannes, der laut Gutachter weiterhin als gefährlich einzustufen ist, über eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung zu verlängern. Das Landgericht Essen folgte dem Antrag im Dezember, doch das Oberlandesgericht Hamm kippte den Beschluss schließlich.

Therapien verweigert

Der zuständige Strafsenat wies darauf hin, dass für das Beantragen einer Sicherungsverwahrung klare Fristen bestehen. Schon Anfang 2007 sei klar gewesen, dass der Verurteilte sich Therapiebemühungen versperrt habe. Daher sei davon auszugehen gewesen, dass seine Gefährlichkeit unvermindert fortbestanden habe.

Dass das Verfahren damals nicht fristgerecht betrieben wurde, könne nicht mit einer nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung aufgefangen werden. Dafür müssten neue Tatsachen vorliegen, die auf eine Gefährdung hinweisen. Dies sei in diesem Fall aber nicht gegeben, erklärten die Richter.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Essen sagte, der Beschluss sei nicht anfechtbar. Seinen Angaben zufolge steht der Mann, der unter anderem bereits wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs und versuchten Mordes im Gefängnis saß, nun jedoch unter besonderer polizeilicher Beobachtung. Dem 62-Jährigen sei zudem noch in der Haft erläutert worden, welche strafrechtlichen Konsequenzen sein Handeln haben könnte.

Ob der Vorfall innerhalb der Anklagebehörde personelle Konsequenzen zur Folge hat, blieb zunächst offen. Man werde eine Schwachstellenanalyse durchführen, damit es nie wieder zu einer solchen Panne komme, hieß es am Montag.

jdl/apn

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