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02.02.2010
 

Ehe mit Greis

Zwölfjährige zieht Scheidungsantrag zurück

In Saudi-Arabien hat ein Vater seine zwölf Jahre alte Tochter mit einem 80-Jährigen verheiratet. Das Mädchen wehrte sich und reichte die Scheidung ein. Nun soll das Kind den Antrag überraschend zurückgezogen haben.

Riad - Trotz Unterstützung durch Menschenrechtsanwälte hätten das Mädchen und seine Mutter ihr Anliegen vor einem Gericht in Buraidah fallengelassen, berichteten mehrere Tageszeitungen am Dienstag. Demnach hatte der Vater des Kindes die Hochzeit gegen eine Mitgift von 85.000 Rial (mehr als 16.000 Euro) im vergangenen September arrangiert.

"Ich stimme der Ehe zu. Ich habe keine Einwände. Dies geschieht im Respekt einer Tochter vor ihrem Vater und in Gehorsam gegenüber seinem Wunsch", erklärte das Mädchen laut der Zeitung "Okas" vor Gericht. Das Kind habe lediglich gefordert, weiter zur Schule gehen zu dürfen, berichtete die Zeitung "El Riad".

Der Anwalt des Mädchens, Salah el Dabibi, sagte laut "El Riad", er sei "empört" über die Entscheidung. Er schloss nicht aus, dass auf Mutter und Kind Druck ausgeübt worden sei. Auch ein Vertreter der staatlichen Menschenrechtskommission, welche die Mutter des Kindes ursprünglich um Hilfe gebeten hatte, zeigte sich überrascht von dem plötzlichen Sinneswandel.

Der Fall hat seit seinem Bekanntwerden Anfang Januar für Aufsehen in Saudi-Arabien gesorgt. Die Eltern des Mädchens leben den Berichten zufolge getrennt. Die Mutter hatte versucht, die Ehe unter anderem mit dem Vorwurf der Vergewaltigung annullieren zu lassen.

Nicht nur Menschenrechtler und auf das Kindeswohl spezialisierte Anwälte hatten sich für eine Auflösung der Ehe eingesetzt. Auch die einflussreiche Schwester von König Abdallah, Prinzessin Adela bint Abdallah, hatte sich besorgt geäußert. "Ich persönlich - und viele Experten für Soziales und Bildung teilen diese Meinung - denke, dass es sich um einen Verstoß gegen die Rechte der Kinder handelt", sagte sie der Zeitung "El Riad".

In Saudi-Arabien ist die Verheiratung von Kindern nicht gesetzlich verboten. Kleriker und Scharia-Richter verteidigen die Praxis, die auf islamischen und saudi-arabischen Sitten beruht. Menschenrechtsaktivisten dringen darauf, dass zumindest das gesetzliche Mindestalter auf 16 Jahre oder mehr gesetzt werden sollte.

jjc/AFP

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