SPIEGEL ONLINE: Seit fast drei Monaten verhandelt das Landgericht München nun gegen den 89-jährigen mutmaßlichen SS-Gehilfen John Demjanjuk. Der Angeklagte liegt meist regungslos auf einer Liege, sofern er nicht krank ist und Verhandlungstage ausfallen. Warum geht der Prozess so mühsam voran?
Cornelius Nestler: Die meisten Verhandlungstage sind ausgefallen, weil sich der Angeklagte unwohl fühlte oder leicht erhöhte Temperatur hatte, nicht wegen einer schweren Krankheit, wie häufig angenommen wird. Und sein Verhalten ist, wie das Gericht in einem Beschluss festgestellt hat, ein Habitus. Außerhalb der Hauptverhandlung verhalte sich Demjanjuk ganz anders.
SPIEGEL ONLINE: Derweil berichten Historiker und Sachverständige über die Abläufe im Vernichtungslager Sobibor. Wann wird es um die individuelle Schuld Demjanjuks gehen?
Nestler: Selbstverständlich muss hier wie in jedem anderen Strafverfahren die individuelle Schuld festgestellt werden. Aber darum geht es ja an jedem einzelnen Verhandlungstag: Um das, was Wachmänner wie John Demjanjuk in Sobibor gemacht haben.
SPIEGEL ONLINE: Mehrere Dokumente sprechen dafür, dass Demjanjuk von der SS für den Massenmord ausgebildet und nach Sobibor verlegt wurde. Aber muss ihm die Anklage nicht nachweisen, was er dort genau getan hat?
Nestler: Wir wissen aus Zeugenaussagen und durch die historische Forschung recht genau, was die Aufgabe der Wachmänner im Lager war. Und die Wachmänner selbst wussten es auch. Deshalb ist alles, was Demjanjuk in Sobibor getan hat, als Beihilfe zum Massenmord zu werten.
SPIEGEL ONLINE: Wird er damit nicht für etwas angeklagt, was womöglich andere begangen haben?
Nestler: Ein Beispiel aus einem anderen Bereich der Strafjustiz: Angeklagt ist ein Mann, der mit Komplizen eine Bank überfallen hat, dabei aber eine Sturmhaube trug, wie auch seine Komplizen. Es ist also nicht genau nachzuvollziehen, wer aus der Gruppe den Eingang überwachte, wer die Kunden in Schach hielt und wer das Geld in die Tasche stopfte. Dennoch wird ein Gericht jeden der Angeklagten zumindest wegen Beihilfe verurteilen. Dieses Modell lässt sich auf das Vernichtungslager Sobibor übertragen.
SPIEGEL ONLINE: Ist denn belegt, dass Demjanjuk am Massenmord mitgewirkt hat?
Nestler: Ein ehemaliger Kamerad Demjanjuks, der Wachmann Ignat Daniltschenko, hat das nach dem Krieg in der ehemaligen Sowjetunion ausgesagt. Der Zeuge kann nur nicht mehr vernommen werden, weil er verstorben ist.
SPIEGEL ONLINE: Reicht eine Aussage eines verstorbenen Zeugen für eine Verurteilung?
Nestler: Entscheidend ist etwas anderes: Demjanjuks Dienstausweis, der ihm im SS-Ausbildungslager Trawniki ausgestellt wurde und die Verlegungslisten beweisen, dass Demjanjuk von März 1943 an mehrere Monate Wachmann in Sobibor war. Im fraglichen Zeitraum wurden dort mindestens 29.000 Juden ermordet. Es waren tatsächlich viel mehr, doch für diese Zahl von Opfern haben die beiden Ermittler Thomas Walther und Kirsten Goetze von der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg die Deportation nach Sobibor nachweisen können. Die Staatsanwaltschaft München hat daraus eine schlüssige Anklage geformt.
SPIEGEL ONLINE: Rein hypothetisch könnte Demjanjuk auch nur für Patrouillengänge eingesetzt worden sein.
Nestler: Der alleinige Daseinszweck der Trawniki-Männer im Lager Sobibor war es, möglichst reibungslos eine große Anzahl von Juden umzubringen. Die Männer bewachten das Lager, sie hinderten Gefangene an der Flucht, sie prügelten die Menschen aus den Transportzügen, sie trieben sie in die Gaskammern. Selbst ein Patrouillengang zur Außensicherung ist in einem reinen Vernichtungslager vom Strafrecht als Beihilfe zum Mord zu bewerten.
SPIEGEL ONLINE: Sie halten die Konstruktion der Anklage also für schlüssig?
Nestler: Ja.
SPIEGEL ONLINE: Müsste nach diesen Grundsätzen nicht auch der Zugführer jedes Zuges, mit dem Juden in ein Vernichtungslager deportiert wurden, der Beihilfe zum Mord angeklagt werden?
Nestler: Ja, selbstverständlich. Allerdings setzt das voraus, dass diesen Männern bekannt war, unter welchen Umständen die Menschen am Zielort umgebracht wurden. Für die Gehilfen vor Ort im Vernichtungslager ist dieser Nachweis viel leichter zu führen.
SPIEGEL ONLINE: In früheren NS-Prozessen fasste die Justiz den Täter-Begriff sehr eng und ließ selbst hochrangige Organisatoren laufen, weil ihnen keine individuelle Tat nachgewiesen werden konnte. Den Kommandanten des Ausbildungslagers Trawniki, SS-Sturmbannführer Karl Streibel, sprach das Landgericht Hamburg im Jahr 1976 frei. Warum soll nun sein Befehlsempfänger Demjanjuk verurteilt werden?
Nestler: Mir ist unverständlich, warum damals der Nachweis nicht geführt werden konnte, dass Streibel vom späteren Einsatz der von ihm ausgebildeten Männer beim Massenmord wusste. Aber unabhängig von dieser Analyse eines alten Verfahrens sind doch Versäumnisse der Justiz in der Vergangenheit kein Grund, heute jemanden unbehelligt zu lassen, der nach den ganz allgemein geltenden Regeln des Strafrechts der Beihilfe am Massenmord verdächtig ist.
SPIEGEL ONLINE: Sie vertreten im Prozess die Angehörigen ermordeter Juden. Trauen diese Menschen überhaupt der bundesdeutschen Strafjustiz angesichts der bisher eher unbefriedigenden Ahndung der Verbrechen?
Nestler: Es gab Mängel in der Strafverfolgung, doch daraus folgt noch nicht, dass die deutsche Justiz in diesem Verfahren ein Legitimationsproblem hätte. Meine Mandanten sind mit Sorgen und Ängsten nach München gekommen. Aber sie haben die Erfahrung gemacht, dass sie als Opfer vom Gericht gehört und respektiert werden. Das war für viele eine Erfahrung, von der sie sagen, dass sich damit ihr Leben verändert hat. Und wenn am Ende des Verfahrens feststeht, dass Demjanjuk daran mitgewirkt hat, ihre Angehörigen zu ermorden, dann wollen sie, dass er dafür zur Verantwortung gezogen wird.
Das Interview führte Jan Friedmann
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Danke, KC, dass Sie ihm das mal klargemacht haben. mehr...
Also, Ihre staendig angewandte braune, Anti-Semitismus- und Holocaustkeule koennen Sie sich sonstwo hinstecken, denn damit entfachen Sie nur die Resentments (Ablehnung) der Deutschen. Das ist aber wohl auch Ihre ganze Absicht, [...] mehr...
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