Hannover - Ein T-Shirt mit dem Schriftzug "Ich fahre schwarz" schützt einen Fahrgast ohne Ticket nicht vor Strafe. Das Amtsgericht Hannover verurteilte am Mittwoch den 38-jährigen Silvio B., der dreimal ohne gültiges Ticket in der Straßenbahn erwischt worden war.
B. hatte angegeben, er habe das T-Shirt deutlich sichtbar getragen und deswegen keine Leistungen erschlichen. Der Richter betonte dagegen, dies sei unerheblich, da der Mann weder den Fahrer noch die Kontrolleure vor der Abfahrt auf den Aufdruck aufmerksam gemacht hatte. Er verurteilte den Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Zudem muss er die Gerichtskosten und das erhöhte Fahrgeld zahlen.
Vor der Verhandlung hatte B. das dunkle T-Shirt mit dem weißen Aufdruck "Ich fahre schwarz" noch siegessicher den zahlreichen Pressefotografen und Filmteams präsentiert. Mit Unschuldsmiene beteuerte er, dass er keine Leistungen erschlichen habe. Dem hätte aus seiner Sicht etwas Heimliches oder eine bewusste Täuschung vorangehen müssen. Außerdem wolle er mit dem Prozess zivilen Ungehorsam zeigen, sagte Silvio B.
Ein Aufschrei
Seine Verteidigerin, Janine Daniela Wagner, fügte hinzu, dass das Verfahren auch als "Aufschrei zu sehen ist, dass sich Hartz-IV- Empfänger nicht mal ein Sozialticket für den öffentlichen Nahverkehr leisten könnten".
Richter Michael Siegfried hatte für solche Erklärungen jedoch wenig übrig. "Sie können nicht einfach ohne Ticket in die Bahn steigen nach dem Motto 'Django zahlt heute nicht'", sagte er in seiner Urteilsbegründung. Außerdem glaubte er dem mehrfach wegen Raubes, Körperverletzung und Missbrauchs von Ausweispapieren vorbestraften 38-Jährigen nicht, dass er das T-Shirt bei seinen Schwarzfahrten überhaupt getragen hatte. "Für mich ist das eine nachträglich ersonnene Schutzbehauptung." So hatten die drei Kontrolleure, die den Mann erwischt hatten, kein derartiges T-Shirt bemerkt.
Zeige dagegen ein Schwarzfahrer ein solches Shirt dem Fahrer oder den Kontrolleuren und erhalte von diesen die Erlaubnis einzusteigen, könne der Fall anders bewertet werden, sagte Richter Siegfried.
"Keine Erlaubnis zum Schwarzfahren"
Zumindest die Hannoverschen Verkehrsbetriebe Üstra legen dieser Variante aber auch einen Riegel vor. "Niemand kann sich bei unseren Fahrern die Erlaubnis zum Schwarzfahren holen", sagte Unternehmenssprecherin Anke Voigt. "Wir haben im Interesse unserer ehrlichen und zahlenden Kunden kein Verständnis, wenn jemand versucht, das Gesetz auszutricksen."
Alleine im vergangenen Jahr wurden in den Bussen, U-Bahnen und Stadtbahnen in Hannover fast 3,5 Millionen Fahrgäste kontrolliert. Mehr als 74.000 waren ohne Ticket unterwegs und mussten 40 Euro zahlen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen schätzt den bundesweit entstehenden Schaden von Schwarzfahrern auf jährlich bis zu 300 Millionen Euro.
jdl/dpa
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nö, sie schreiben dummes zeug, denken sie, das strafrecht ist vom himmel gefallen ? strafrecht bewehrt unsoziales bzw. abweichendes verhalten, strafrecht hat keinen selbstzweck, vielleicht sollten sie sich einfach nicht in [...] mehr...
ganz recht, aber es geht hier nicht um allgemeine Betrachtungen eines Soziologen über das Wesen des Strafrechts, was mir Ihr Zugangspunkt zu sein scheint. ---Zitat--- ich habe nur die frage gestellt, warum handlungen die als [...] mehr...
Hört, hört. Sie sind also der Auffassung, dass das Fahren ohne Ticket sozialadäquates Verhalten wird und daher im Jahre 20XX nicht mehr strafbar ist. Und das ist sicherlich ein schöner gedanke. Aber was hat das jetzt mit [...] mehr...
ich will ihnen hier keine kostenlose nachhilfe bzw. bildung von juristischen bzw. kriminologischen kenntnisse verschaffen, aber ich verrate ihnen was : es gibt verschiedene theorien, warum handlungen strafbewehrt werden, es geht [...] mehr...
Eine Geldstrafe wird aus gutem Grund in Tagessätzen verhängt. Ein Ersttäter bekäme 30 Tagessätze. Die Tagessatzhöhe bei einem AlgII-Empfänger beträgt ca. 7 EUR. Also 30 Tagessätze mal 7 EUR ergibt 210 EUR bei einem Ersttäter. [...] mehr...
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