Aachen - Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß forderte am Dienstag vor dem Landgericht Aachen für die Tötung von drei niederländischen Zivilisten im Jahr 1944 je eine lebenslange Haftstrafe für den 88-jährigen Angeklagten Heinrich Boere.
Boere, der Sohn einer Deutschen und eines Holländers, soll im Juli und September 1944 als Mitglied des Kommandos "Feldmeijer" drei Zivilisten in Breda, Voorschoten und Wassenaar erschossen haben. Es habe sich um heimtückische und meuchlerische Morde gehandelt, sagte Maaß. Boere sei ein überzeugter Nazi gewesen und habe als Spion im Widerstand Landsleute ans Messer geliefert.
Boere selbst hatte vor Gericht die Erschießung zugegeben, jedoch behauptet, unter Befehlsnotstand gehandelt zu haben. "Als einfacher Soldat habe ich gelernt, Befehle auszuführen, und wusste, dass ich bei Nichtbefolgen eines Befehls meinen Eid brechen und selbst erschossen werden würde", erklärte er. Doch sieht die Staatsanwaltschaft keinen Beleg für eine derartige Zwangssituation.
Der Angeklagte hätte sich ihrer Einschätzung nach den als Vergeltungsmaßnahmen ausgegebenen Aktionen auch entziehen können.
Die Nebenkläger forderten, zusätzlich zur lebenslangen Haftstrafe aufgrund der Abscheulichkeit der Taten die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Sie betonten, den Kindern der Opfer gehe es nicht nur darum, persönlich Genugtuung zu erhalten für den Tod ihrer Väter, es gehe ihnen vielmehr auch um Genugtuung für die gesamte niederländische Bevölkerung, die unter den Nazis gelitten habe.
Der Prozess soll am 16. März mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt werden. Das Urteil soll am 23. März verkündet werden.
pad/apn
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