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10.03.2010
 

München

Zwei 13-Jährige sollen Rentnerin gequält haben

Schwere Vorwürfe gegen zwei Schüler: Die beiden Teenager sollen eine wehrlose 83-Jährige schwer misshandelt und dann verletzt in ihrer Münchner Wohnung liegengelassen haben. Zu einem möglichen Tatmotiv ist bisher nichts bekannt, das Opfer konnte noch nicht vernommen werden.

München - Am Montag soll es im Münchner Stadtteil Milbertshofen zu dem brutalen Überfall gekommen sein. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, sollen die Teenager die 83-Jährige zunächst gezwungen haben, Jägermeister aus einer Flasche zu trinken. Weil die Frau sich weigerte, hätten die Jungen ihr die Flasche ins Gesicht geschlagen. Anschließend sollen sie die am Boden Liegende getreten und schwer misshandelt, ihr dann auch noch Rasierschaum in den Mund gesprüht haben.

Dann ließen die Täter ihr Opfer einfach liegen. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Ersten Erkenntnissen zufolge soll einer der minderjährigen Täter die 83-Jährige gekannt haben. Er wohnt wie die Rentnerin in Milbertshofen und soll in der Vergangenheit Einkäufe für sie erledigt haben.

Rentnerin nicht vernehmungsfähig

Das Motiv der mutmaßlichen Täter liegt bisher im Dunkeln. Die Polizei geht davon aus, dass die 83-Jährige den Kindern ahnungslos die Tür öffnete. "Die Frau liegt noch immer schwerverletzt im Krankenhaus und konnte bisher nicht vernommen werden", sagte Polizeisprecherin Alexandra Söllner SPIEGEL ONLINE. Die Münchner Polizei sei am Montagabend über den Vorfall informiert worden, nachdem sich einer der Täter einem Erziehungsberechtigten anvertraut hatte, so die Sprecherin.

Laut "Süddeutsche Zeitung" lief die Fahndung nach dem Haupttäter sofort an, wenig später wurde er von der Polizei in der Innenstadt ausfindig gemacht und festgehalten. Dem Blatt zufolge ist der Haupttäter bislang nicht als Intensivtäter bekannt. Die beiden Kinder seien in Anwesenheit der Eltern von Polizeibeamten befragt und dann entlassen worden.

Aufgrund ihres Alters können die Jungen rechtlich nicht belangt werden. Die Polizei soll jedoch das Jugendamt verständigt haben.

ala/dpa

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