Schweinfurt - Das Landgericht der bayerischen Stadt Schweinfurt sieht es als erwiesen an, dass Mehmet Ö. seine Tochter Büsra im vergangenen Juni mit einem Fleischermesser erstochen hat. Die Richter verurteilten den Dönerverkäufer wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
"Durch die furchtbare Tragödie hat die 15-jährige Büsra ihr Leben verloren", sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ott am Mittwoch. "Eine Familie wurde zerstört."
Der Angeklagte nahm das Urteil wegen Mordes nahezu regungslos auf, den Blick gesenkt, die Hände gefaltet. Er hatte seine schlafende Tochter Büsra in der Nacht zum 24. Juni 2009 im Haus der Familie am Rande der Schweinfurter Innenstadt umgebracht - mit 68 Messerstichen.
"Es handelt sich keinesfalls um einen klassischen 'Ehrenmord'", sagte Ott in der Urteilsbegründung. Vielmehr habe der 46-Jährige die Jugendliche getötet, "weil er es nicht ertragen hat, dass Büsra eine Beziehung zu einem jungen Mann eingegangen ist". Das westlich orientierte Mädchen habe sich nicht den Wünschen seines Vaters gebeugt, sich seinem Willen gar widersetzt. Der Türke habe das als tiefe Kränkung empfunden, Wut und Ärger seien die Folge gewesen, erläuterte die Vorsitzende der Kammer.
Die Freundschaft Büsras zu dem 17-jährigen Jungen sei eine harmlose Beziehung gewesen - nicht mehr als Händchenhalten. Für den Vater sei dies jedoch schon zuviel gewesen. "Er hatte Angst, dass sie einen in seinen Augen falschen Weg gehen könnte", sagte Ott. "Er befürchtete, von ihr verlassen zu werden. In seinen Augen war Büsra nicht mehr lenkbar."
"Ich habe sie getötet, um sie zu schützen"
Mehmet Ö., der seit 1991 in Deutschland lebt, hatte das Verhältnis zu seiner Tochter bei Prozessauftakt als zunehmend schwierig beschrieben. Sie sei respektlos, ungeduldig und stur gewesen, immer wieder seien junge Männer vor dem Haus der Familie aufgetaucht. Auch habe er Büsras Handy kontrolliert.
Zum Prozessauftakt hatte Ö. die Tat gestanden, sie aber als Versehen dargestellt. Er habe in der Tatnacht einen Einbrecher im Haus vermutet, dann sei er in die Küche gestürmt, habe das Küchenmesser genommen und zugestochen.
In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte: "Ich habe sie getötet, um sie zu schützen." Er habe Angst gehabt, dass Büsra entführt werden oder ihr sonst etwas zustoßen könne.
Der Mann ist laut psychiatrischem Gutachten depressiv. Die Vorsitzende Richterin sagte jedoch, zumindest beim ersten Messerstich sei der Familienvater voll steuerungs- und schuldfähig gewesen - er wusste also, was er tat.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Oberstaatsanwalt Rainer Gündert hatte eine lebenslange Haftstrafe verlangt. Mehmet Ö. habe seine Tochter bewusst getötet, nicht aus Versehen. "Er hat auch etwas Angst um seine Ehre gehabt, aber das spielte wohl nicht die ganz große Rolle", sagte Gündert in seinem Plädoyer. Die Anklage war zu Prozessbeginn vor gut zwei Wochen noch von einem sogenannten Ehrenmord ausgegangen.
Der Verteidiger hatte sich für eine mildere Strafe ausgesprochen, da der Kaufmann seelisch krank und daher vermindert schuldfähig sei. Der Anwalt sagte in seinem Plädoyer, sein Mandant habe sich mehr und mehr in irrationale Ängste und einen Wahn hineingesteigert.
siu/dpa/ddp
Auf anderen Social Networks posten:
Die "größten Schätze" wurden meines Wissens nach von unserem Grüßaugust Köhler genannt. Unsere Kanzlerin sagte in diesem Zusammenhang, dass wir auf "kein Talent verzichten können". Welche Talente sie damit [...] mehr...
Na, ich weiß nicht, ob die Moslems mit dieser Art "Mission" in Deutschland Erfolg hätten. ;oD Gibt es, davon abgesehen, überhaupt ein Missionsverbot? Mir wäre das neu. mehr...
Schreiben Sie doch einfach Türkei. Der Mann wird in die Türkei zurückkehren, auch wenn ich es der Türkei nicht verdenken kann, wenn sie ihn nicht wollte. Der Rest sind Unterstellungen, die Türkei ist verlässlich, wenn es um die [...] mehr...
Gehen Sie mal in den Supermarkt, dort gibt es auch in nicht islamischen Ländern Gemüse. Ansonsten gehen Sie doch mal in den Iran... da sind Sie dann auch kein Hartz 4 Empfänger mehr und bestimmt werden Sie dort noch viel besser [...] mehr...
Wenn das Herkunftsland geruht, den Abgeschobenen aufzunehmen. Gerade mit einem bestimmten eurasischen Land hat man diesbezüglich bereits mehrfach andere Erfahrungen gemacht. So eine Original-Geburtsurkunde kann schon mal [...] mehr...
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Justiz | RSS |
| alles zum Thema "Ehrenmorde" in Deutschland | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH