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11.03.2010
 

Tödliche Drogen-Therapie

Arzt wehrt sich gegen Vorwurf des versuchten Mordes

Angeklagter Arzt vor Gericht: Des versuchten Mordes schuldig?Zur Großansicht
DPA

Angeklagter Arzt vor Gericht: Des versuchten Mordes schuldig?

Ein Psychotherapeut aus Berlin behandelte seine Patienten mit Drogen, zwei von ihnen starben. Nun steht der 51-Jährige vor Gericht - und bekannte sich zu "großer Schuld und Trauer". Den Vorwurf des versuchten Mordes wies er jedoch weit von sich.

Berlin - Er sei sich sicher gewesen, dass die von ihm angebotene Menge Ecstasy völlig ungefährlich gewesen sei, sagte der angeklagte Psychotherapeut am Donnerstag unter Tränen vor dem Landgericht Berlin.

Die tödliche Drogentherapie liegt ein halbes Jahr zurück. Bei der sogenannten psycholytischen Intensivsitzung mit zwölf Männern und Frauen am 19. September 2009 starben zwei Männer an einer Überdosis der Droge. Mehrere Patienten mussten mit Vergiftungen ins Krankenhaus. Die Anklage wirft dem 51-jährigen Arzt Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Mord vor. Der Angeklagte wollte eine vorbereitete Erklärung vortragen, verlor aber die Fassung. Sein Verteidiger Ferdinand von Schirach übernahm für ihn das Vorlesen.

Erst nach seiner Festnahme seien ihm Bedenken gekommen, dass er wegen einer kaputten Waage eine Überdosis verabreicht haben könnte, beteuerte der Therapeut in der Erklärung. Er habe die Patienten über die Wirkung der Droge aufgeklärt und niemanden gezwungen, sie zu nehmen. Den Gesundheitszustand aller Patienten habe er als unbedenklich eingestuft.

Der Therapeut bestritt, einen 28-jährigen Patienten vor der Rettungsärztin versteckt zu haben, um die gefährlichen Drogen zu vertuschen. "Das ist absurd, ich wollte helfen und nicht schaden", wehrte er sich gegen den Vorwurf des versuchten Mordes. Der Mann starb in einem Krankenhaus. Ein 59-jähriger Patient starb noch in den Räumen der Praxis.

Sind Ärzte heute noch die "Halbgötter in Weiß"?

Den Vorwurf des versuchten Mordes stützt die Staatsanwaltschaft darauf, dass der Arzt den lebensbedrohlichen Zustand des 28-Jährigen erkannt, jedoch notärztliche Hilfe verhindert habe, um die illegale Drogentherapie geheim zu halten. Der Patient soll aus der Praxis in die Privaträume des Arztes gebracht worden sein.

Verteidiger von Schirach verwies auf die Selbstverantwortung von Patienten. Ärzte seien heutzutage nicht mehr die Halbgötter in Weiß, man könne die Verantwortung nicht auf sie abladen. Die Patienten hätten genau gewusst, was ihnen gegeben worden sei, sagte er am Rande des Prozesses. Das Geschehen sei eher ein Unfall. Der Angeklagte sei kein Verbrecher. Das Geschehen vom 19. September sei auch eine persönliche Katastrophe.

Ein Teilnehmer der Sitzung hatte im Herbst von seinen Erfahrungen in einer Zeitung berichtet. Demnach probierten neun der zwölf Teilnehmer Drogen in Form von weißem Pulver oder weißen Tabletten. Die meisten Frauen und Männer seien im Delirium gewesen. Die beiden späteren Todesopfer hätten sowohl Pulver als auch Tabletten eingenommen. Die Drogen seien auch bei früheren Sitzungen geschluckt worden, alle Mitglieder der Gruppe hätten Bescheid gewusst. Für die Sitzungen bezahlten die Teilnehmer demnach jeweils 100 bis 150 Euro.

jjc/dpa

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