Von Jörg Diehl
Berlin - Eigentlich scheint es vor Gericht doch nur noch um diese eine Frage zu gehen, um ein Wort vielleicht bloß.
Warum?
Warum musste der Berliner Kleinkriminelle Dennis J. am Silvesterabend 2008 in einem Wohngebiet im brandenburgischen Schönfließ sterben? Warum feuerte der Polizeikommissar Reinhard R., 34, acht Kugeln auf den 26-Jährigen ab, teilweise sogar aus kurzer Distanz? Und warum schweigt der Zivilfahnder seither beharrlich zu den Gründen seines fatalen Schusswaffengebrauchs?
Der im Nachhinein skandalös erscheinende Einsatz, der von diesem Dienstag an das Landgericht Neuruppin beschäftigen wird, begann mit besonderem Eifer, vielleicht war das von Anfang an das Problem.
Karriere als Kleinkrimineller
Am Nachmittag des 31.12.2008 fahren drei Berliner Fahnder der Direktion 2, Abschnitt 25 - es handelt sich um den späteren Schützen R., den Polizeioberkommissar Olaf B., 31, und den Polizeihauptkommissar Heinz Werner S., 59 - ins brandenburgische Schönfließ. Sie wollen Dennis J. schnappen, sie sind schon lange hinter ihm her. Unter anderem geht es um versuchten Einbruch, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
J. ist wahrscheinlich so etwas wie der Prototyp des Neuköllner Kleinkriminellen. Aufgewachsen in chaotischen Familienverhältnissen gerät er schon früh an Drogen, falsche Freunde und miserable Vorbilder. Als Teenager knackt er Tresore und Autos und braust ohne Führerschein durch Berlin, wie einer seiner Freunde SPIEGEL ONLINE erzählt. Dennis steigt in Wohnungen ein, dröhnt sich zu mit dem Schmerzmittel Tilidin und auch mit Kokain. Will die Polizei ihn festnehmen, kämpft er sich den Weg frei. Für die Beamten muss er eine Plage gewesen sein.
Aber deswegen schießen sie doch nicht?
Einen Tipp bekommen
Die Polizisten haben einen Tipp bekommen, darum sind sie nun so kurz vor dem Jahreswechsel noch unterwegs in die brandenburgische Pampa, obwohl sie eigentlich frei haben: Dennis J. soll am Abend seine Freundin Patricia "Ticy" M., 19, abholen, Stieftochter eines Bundespolizisten. Wahrscheinlich wollen sie zusammen in der Hauptstadt feiern. Für die drei Berliner Fahnder ist es die Chance, J. endlich zu erwischen.
Dann sehen sie den Jaguar in einer Parkbucht. Der silbergraue XJ Executive 3.2 ist gestohlen, am Steuer sitzt Dennis J., mal wieder völlig zugekokst, wie sich später herausstellen wird. Doch als sich die Beamten heranpirschen, braust der Gesuchte davon und entkommt dem Opel Astra der Fahnder. Zunächst. Wenig später ist J. zurück. Er parkt wieder am Straßenrand, an derselben Stelle wie zuvor.
Die Beamten blockieren die Limousine mit ihrem Opel. Reinhard R. und Heinz Werner S. stürzen auf den Jaguar zu. Sie brüllen: "Polizei". R. zieht seine Dienstwaffe, eine Sig Sauer P 6. Die Fahnder reißen an den verriegelten Türen, sie schreien: "Mach auf!" Doch J., unbeeindruckt vom neuerlichen Ansturm der Staatsmacht, greift stattdessen zum Zündschlüssel, wie die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt hat: Da drückt Reinhard R. ab.
An der Flucht hindern
Laut Anklage schießt R., der an der Fahrertür steht, aus nächster Nähe durch die Seitenscheibe auf J. und trifft ihn in den Oberkörper. Nach Meinung der Ermittler will der Beamte den gesuchten Dennis J. an einer erneuten Flucht hindern. Dabei habe der Polizeikommissar den Tod des Straftäters billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwaltschaft.
Obschon bereits diese erste Verletzung kurze Zeit später zum Tod führen wird, kann der mit Drogen aufgeputschte J. den Jaguar noch starten. Er fährt vor, kracht mit etwa 30 Stundenkilometern gegen eine Mauer, setzt zurück und streift den Beamten S., der hinfällt. R. feuert weiter, in die Tür, den Radkasten, und auch am Jaguar vorbei. Als die Limousine schließlich die Straße hinunterrollt, schießt der Kommissar noch zweimal - in dem Wohngebiet - hinterher. Dann ist das Magazin seiner Waffe leer und Dennis J. verblutet am Steuer.
Übersteigerter Ehrgeiz
Der wegen Totschlags angeklagte Kommissar R. ließ den Ermittlern über seinen Anwalt mitteilen, dass er abgedrückt habe, um den angefahrenen Kollegen S. zu schützen. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin sowie des Landeskriminalamts (LKA) Brandenburg zufolge muss der tödliche Schuss jedoch schon vorher gefallen sein. Außerdem sei ganz klar auch in Momenten geschossen worden, in denen keiner der Beamten gefährdet gewesen sei.
Die Anklagebehörde geht daher davon aus, dass R. aus einem übersteigerten beruflichen Ehrgeiz heraus Dennis J. unbedingt an der erneuten Flucht hindern wollte. Musste der Kleingangster also sterben, weil er einmal zu oft entwischt war? Der Berliner Rechtsanwalt Thomas Worm, der die Mutter des Getöteten in der Nebenklage vertritt, will diese Frage unbedingt beantwortet wissen. "Für meine Mandantin ist das sehr wichtig."
Die Polizisten Olaf B. und Heinz Werner S., deren Aussagen vielleicht Aufschluss über die Motive des Schützen hätten geben können, behaupteten in ihren Vernehmungen, sie hätten wegen der Silvesterböller gar keinen oder nur einen Schuss wahrnehmen können. Die Ermittler - sie haben den misslungenen Zugriff vom LKA nachstellen lassen - gehen jedoch inzwischen davon aus, dass die beiden Beamten aus falsch verstandener Kameradschaft lügen.
B. und S. müssen sich daher auch vor Gericht verantworten - wegen Strafvereitelung im Amt.
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Nein! Für mich haben zuerst die Opfer vorrang und schämen sie sich OFPER und TÄTER gleich zu stellen! Das ist eine Vehöhnung der OPFER! mehr...
Tja - wenn Sie nur mal verstanden haben, was der Unterschied ist! Die "Verwarnung" können Sie sich schenken, weil Sie eben, wieder typisch für viele Foristen, gar nicht den Unterschied wissen. Ein "Verbot" [...] mehr...
z.B. hier http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,638105,00.html Interessant ist das Asparago bestätigt hat, dass die Poizei wirklich über mehr Freiheit des Schusswaffensgebrauch verfügt als ein Soldat im Krieg, ok ist [...] mehr...
Wäre nicht das erste Mal, dass ein Polizist aus privaten Gründen (manche auch aus finanziellen) das Gesetz in die eigenen Hände genommen hat. Genausowenig wäre es eine Premiere, dass der Täter von Kollegen geschützt wird. Sie [...] mehr...
Danke für Ihre Ausführungen. Dann muss es wohl an der mangelhaften Ausbildung liegen. mehr...
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