Von Marc Pitzke, New York
"Thank you, thank you!", rief Joe Sullivan, als ihn die beste Nachricht erreichte, die er seit langem gehört hatte. "Ich habe wieder Hoffnung!"
Seit 1989 sitzt der heute 34-jährige Sullivan in einem Gefängnis in Florida. Der geistig behinderte Schwarze war ein Teenager, gerade mal 13 Jahre, als ihn ein Richter lebenslang und ohne jede Aussicht auf Bewährung einsperrte - ein drakonisches Urteil für ein Kind. Inzwischen leidet Sullivan an Multipler Sklerose, sitzt im Rollstuhl.
"Er hat hinter Gittern viel durchgemacht", sagt sein Rechtsanwalt Bryan Stevenson.
Am Montag konnte Stevenson seinem Mandanten jedoch endlich besagte gute Nachricht überbringen: Der Oberste US-Bundesgerichtshof erklärte lebenslange Haftstrafen für Jugendliche für verfassungswidrig, sofern sie keinen Mord begangen haben - und machte damit den Weg frei für eine baldige Freilassung Sullivans.
"Joe war tief bewegt, aber überglücklich, als wir ihm von dem Urteil erzählten", berichtet Stevenson SPIEGEL ONLINE. "Die Hoffnung, eines Tages entlassen zu werden, ändert alles. Er ist völlig begeistert."
Diese Hoffnung haben nun auch 128 weitere US-Gefangene, die als Minderjährige zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt wurden, obwohl sie niemanden getötet hatten. Die Insassen sind über Gefängnisse in elf Bundesstaaten verteilt, die größte Gruppe - 77 Personen - sitzt in Florida ein. Unter ihnen Sullivan und Terrance Graham, deren Schicksal den Supreme Court so bewegte, dass sich selbst der konservative Chefrichter John Roberts erbarmte und mit dem liberalen Flügel stimmte.
Selbst in Somalia bleiben solche Strafen Theorie
Mit seinem Grundsatzurteil beseitigte das höchste Gericht nun eine weitere Absurdität des US-Justizsystems, bereits 2005 hatte es die Todesstrafe für Minderjährige abgeschafft.
Mit fast wortgleicher Argumentation schränkten die "Supremes" am Montag auch die zweitschwerste Strafe ein, lebenslange Haft ohne Bewährung, die bisher in 37 US-Staaten, der Hauptstadt Washington und bei Bundesverfahren gegen Kinder und Jugendliche genauso wie gegen Erwachsene verhängt werden konnte: Dies verstoße gegen den achten US-Verfassungszusatz, der "grausame und ungewöhnliche Bestrafungen" verbietet.
Ähnliches besagt zwar auch die globale Uno-Kinderrechtskonvention von 1990. Doch die hatten die USA bisher ignoriert, als eines von zwei Ländern weltweit. Das andere Land ist Somalia - doch selbst dort bleiben solche Strafen Theorie.
Die jetzt vollzogene Wende in den USA hat nur einen Haken: In den Gefängnissen des Landes sitzen derzeit 2574 "Lifers" ein, also zu lebenslanger Haft ohne Bewährung Verurteilte, die zur Tatzeit Jugendliche waren. In den meisten Fälle geht es aber um Tötungsdelikte - und da greift das Supreme-Court-Urteil nicht. Das heißt: Hunderte Verurteilte, die zur Tatzeit Jugendliche waren, müssen im Gefängnis bleiben.
"Ich will meinem Leben eine neue Richtung geben"
In dem Verfahren vor dem Supreme Court hatte die private Juristengruppe Equal Justice Initiative (EJI) im Namen Sullivans und Grahams geklagt. Stevenson trat in beiden Fällen als Verteidiger auf. Sullivans Klage wies das Gericht aus Formgründen zwar ab. Der Klage Grahams gab es allerdings statt, wodurch nun auch Sullivan auf Entlassung hoffen kann.
Terrance Grahams Eltern waren cracksüchtig, er selbst begann mit neun zu trinken und mit 13 zu kiffen. Im Juli 2003, damals war er 16 Jahre alt, versuchte er gemeinsam mit drei Schulfreunden, Geld aus einem Restaurant zu erbeuten. Doch die Aktion ging schief, Graham wurde verhaftet und wegen bewaffneten Raubüberfalls angeklagt.
Im Gegenzug für Strafmilderung bekannte sich Graham freiwillig schuldig: "Dies ist das erste und letzte Mal, dass ich in Schwierigkeiten komme", versicherte er damals. "Ich will meinem Leben eine neue Richtung geben."
Auf Bewährung freigekommen, wurde Graham ein halbes Jahr später aber erneut in einen bewaffneten Überfall verwickelt. Ein Gericht annullierte die Strafmilderung und verurteilte ihn zur gesetzlichen Höchststrafe - lebenslang.
"Barbarisch" und verfassungswidrig
Dies erklärte der moderate Flügel des Supreme Court - die Richter Anthony Kennedy, John Paul Stevens, Ruth Bader Ginsburg, Stephen Breyer und Sonia Sotomayor - nun für "barbarisch" und verfassungswidrig.
"Die Justiz hat ihm jegliche Gelegenheit verweigert, eines Tages unter Beweis zu stellen, dass er sich wieder in die Gesellschaft eingliedern kann", schrieben sie zum Fall Graham. Und das allein aufgrund einer Straftat, "die er beging, als er in den Augen des Gesetzes noch ein Kind war".
Chefrichter John Roberts schloss sich an, wenn auch nur bedingt: In bestimmten Fällen sollte die Regelung beibehalten bleiben. Die anderen konservativen Richter - Clarence Thomas, Antonin Scalia und Samuel Alito - stimmten erwartungsgemäß gegen den Beschluss.
Den separaten Antrag Joe Sullivans wies das Gericht aus Formgründen ab, allerdings zog es seinen Fall in der 83 Seiten starken Urteilsbegründung ebenfalls heran: Auch er veranschauliche "die Mängel des Systems".
Zum "Tod hinter Gittern" verurteilt
1989 war Sullivan mit zwei älteren Freunden in ein Haus eingebrochen. Kurz darauf wurden alle drei verhaftet - nicht nur wegen Einbruchs, sondern wegen Vergewaltigung der 72-jährigen Hausbesitzerin. Den Einbruch gab Sullivan zu, die Vergewaltigung bestritt er. Die Älteren kamen am Ende mit Jugendstrafen davon. Sullivan bekam die Höchststrafe. "Mit 13 Jahren zum Tode verurteilt", bilanziert Anwalt Stevenson. "Zum Tod hinter Gittern."
Die ohne Perspektive einsitzenden Jugendlichen und Kinder haben vieles gemeinsam: Zwei Drittel sind Schwarze, viele andere Latinos. Sie wuchsen in Armenvierteln auf, stammen aus zerrütteten Familien, ihr Leben war früh geprägt von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung. Vor Gericht wurden sie, wie eine EJC-Studie ergab, aus Geldnot meist von "überarbeiteten, gleichgültigen oder inkompetenten" Pflichtanwälten verteidigt.
Der Kampf der Knastkinder zog sich hin. Ihren nun erzielten Erfolg verdanken sie Anwalt Stevenson, der sich Anfang 2009 ans Bundesgericht wandte. Der Harvard-Absolvent war zwei Jahre zuvor auf Sullivan aufmerksam geworden und verteidigte schon viele Arme und Minderheiten, vor allem im Süden der USA. Dies sollte aber sein größter Fall werden. Menschenrechtsgruppen wie Amnesty International und Human Rights Watch (HRW) unterstützten die Bemühungen.
"Danke, dass Sie mir zugehört haben"
Schon 2005 hatten die Gruppen eine gemeinsame Studie mit erschütternden Briefen der Häftlinge veröffentlicht. "Auf keinen Fall möchte ich, dass mein Alter eine Entschuldigung für meine Handlungen ist", schrieb ein 45-Jähriger, der mit 16 verurteilt worden war. Doch bitte er die Justiz um "Rehabilitierung" und die Möglichkeit zur "Wiedergutmachung". Er schloss mit dem Satz: "Danke, dass Sie mir zugehört haben."
Floridas republikanischer Justizminister Bill McCollum, der jetzt als Gouverneur kandidiert, versuchte anfangs noch, die Kampagne Stevensons abzublocken. Doch die Bundesrichter beschlossen, den Häftlingen zumindest eine mündliche Verhandlung zu gewähren - und damit eine Chance auf Erfolg. Die Verhandlung fand im November 2009 statt. Danach ließen sich die Bundesrichter noch ein halbes Jahr Zeit mit ihrem Urteilsspruch.
Doch auch jetzt hat das Warten für Joe Sullivan noch kein Ende: Er muss formell ein neues Urteil beantragen - ein Prozess, der Wochen dauern kann.
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Das ist - leider - nicht richtig - und ich sage das grundsätzlich als Bewunderer der USA: http://www.nytimes.com/2010/05/23/magazine/23strikes-t.html?scp=2&sq=strikes&st=cse mehr...
Da dachte ich doch tatsächlich, dass es bei uns eine einhellige Welle der Empörung gibt über die gängige Praxis der US-Justiz, minderjährige, manchmal auch geistig behinderte Straftäter ab 13 Jahre für den Rest ihres Lebens ohne [...] mehr...
Warum? Wir haben selbst genug geistig Behinderte. Strafrechts-Reform in den USA bedeutet nicht, daß wir irgendwen aufnehmen sollten. mehr...
Können Sie ihre Behauptung, das die CDU-geführten Bundesländer besonders "wegsperrfreudig" seien, belegen? mehr...
Naja, hier haben kriminelle Jugendliche eine oder zwei Chancen, sich zu bessern, bevor sie zur Rechenschaft gezogen werden. Bei uns sitzen die dann im Knast, waehrend man sie in D lieber auf Segeltoerns und zum Alpenwandern [...] mehr...
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