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08.06.2010
 

Fall Kevin

"Warum sind wir im Stich gelassen worden?"

Von Julia Jüttner, Bremen

Der Fall Kevin: Die vorhersehbare Tragödie
Fotos
DPA

Bremer Polizisten entdeckten im Oktober 2006 den toten Kevin im Kühlschrank seines drogenabhängigen Ziehvaters. Erst jetzt steht der zuständige Amtsvormund des Zweijährigen vor Gericht - und hofft auf einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens.

Bremen - Bert K. hat schon viele Wohnungen inspiziert, in denen Gewalt und Chaos herrschten. Er hat in den vielen Jahren als Sozialarbeiter Eltern ihre Kinder weggenommen, weil sie ihnen schadeten statt sie zu umsorgen. Ein Schritt, der manchen Kindern vielleicht das Leben gerettet hat.

Kevins Leben hat Bert K. nicht gerettet. Die Wohnung in der Kulmer Straße 97 in Bremen-Gröpelingen, wo der Junge von seinen Eltern misshandelt und nach dem Tod im Kühlschrank abgelegt wurde, hat Bert K. nie gesehen - obwohl er der Amtsvormund des Zweijährigen war. Nun steht der inzwischen 67-Jährige in Bremen vor dem Landgericht - angeklagt wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.

Zwei Jahre und fünf Monate hat Bert K. auf den Beginn dieses Prozesses gewartet. Im Dezember 2007 hatte die Staatsanwaltschaft Bremen Anklage gegen ihn erhoben. Der pensionierte Jugendamtsmitarbeiter - ein grauhaariger Mann mit Vollbart, Brille und Bauch - will das Verfahren nun endlich hinter sich bringen. Es sei seit Kevins Tod "kein Tag vergangen", an dem er nicht an den Jungen und an seine Verantwortung für ihn gedacht habe. Bert K. ist seither in psychologischer Betreuung.

Persönliche Schuld

"Der Tod meines Mündels überschattet nachträglich mein ganzes Berufsleben und meinen Ruhestand", erklärte K. vor Gericht und versprach, er wolle zur Aufklärung des Falles beitragen und in dem Verfahren "ausführlich Stellung" nehmen. Es geht um seine persönliche Schuld, nicht um das Versagen seiner Behörde.

Bert K. sitzt allein auf der Anklagebank. Doch er allein hat Kevins Tod nicht zu verantworten. Neben ihm müsste noch Kevins sogenannter Fallmanager sitzen, der Sozialarbeiter, der Kevins Eltern jahrelang betreute. Niemand hatte in vergleichbarer Weise Zugang zu der Kleinfamilie. Doch der Mann ist verhandlungsunfähig, das Verfahren gegen ihn konnte daher nicht eröffnet werden.

Bert K. sagt, er hoffe, man werde nicht vergessen, dass er "nur einer der Beteiligten an dem Geschehen war, das in der Katastrophe geendet" sei. Er hoffe, dass endlich Kevins Ziehvater, der bereits zu zehn Jahren Haft und Einweisung in eine Entziehungsanstalt verurteilt wurde und in diesem Verfahren als Zeuge geladen ist, sein Schweigen breche. Und er hoffe, dass "die anderen Beteiligten, vor allem aus dem Amt für Soziale Dienste, die viel mehr Informationen hatten als ich, ehrlich aussagen". Bert K. will nicht allein den Kopf hinhalten für den Tod eines Kindes, der bundesweit für Entsetzen sorgte.

Debatte um Kinderschutz

Kevin ist zum Synonym geworden für die Debatte um Kinderschutz in Deutschland und den Umgang mit Suchtkranken. Kevins Eltern, beide drogenabhängig, misshandeln ihn, sind mit seiner Erziehung restlos überfordert. Ab August 2004, Kevin ist keine acht Monate alt, gibt es immer wieder Hinweise, dass der Junge zu Hause gequält wird.

Immer wieder greifen Polizeibeamte seine Eltern auf: zugedröhnt, lallend, aggressiv und gewalttätig. Die Beamten bringen Kevin in ein Kinderheim oder in die Notaufnahme. Immer wieder wird das Kleinkind seinen Eltern ausgehändigt - trotz ausdrücklicher Warnungen von Ärzten und Heimleitern. Immer wieder erleidet Kevin neue Verletzungen, Knochenbrüche, Hämatome. Immer wieder akzeptiert der zuständige Sozialarbeiter die haarsträubenden Ausreden der Eltern, macht lediglich Aktennotizen oder unterschlägt Informationen - so sieht es die Staatsanwaltschaft.

Als Kevin zwei Jahre und neun Monate alt ist, soll die Polizei auf Anweisung des Familiengerichts den Jungen endlich aus seinem gewaltbestimmten Zuhause holen. Kevins Mutter ist inzwischen gestorben. Beamte klingeln am 10. Oktober 2006 bei Bernd K., Kevins Ziehvater. Doch dieser öffnet nicht. Die Beamten brechen die Wohnungstür auf. "Wo ist Kevin?", fragen sie den damals 42-Jährigen. "In der Küche", antwortet Bernd K.

21 Knochenbrüche

Im untersten Fach des Kühlschranks entdecken die Polizisten schließlich den Leichnam des Kindes, eingewickelt in Plastiktüten. Kevin, 83 Zentimeter groß, war in den 53 Zentimeter breiten Schrank gequetscht worden. Sein kleiner Körper weist 21 Knochenbrüche auf. Einer davon führte in Verbindung mit einer Fettembolie in der Lunge zu seinem Tod. Wie lange Kevin zum Zeitpunkt des Leichenfundes bereits tot war, konnte nie geklärt werden.

Dem Bericht des Untersuchungsausschusses zufolge muss der Vormund - das Jugendamt Bremen - spätestens im Februar 2006 von sämtlichen Hinweisen auf schwere Misshandlung und Gefährdung des Kindeswohls gewusst haben. Laut Staatsanwaltschaft konnte es daher zu Kevins Tod nur kommen, weil Bert K. den Zweijährigen nicht in staatliche Obhut genommen habe. "Es war erkennbar, dass Kevin in Gefahr war", konstatierte Staatsanwältin Bettina Hohage am Dienstag.

Der Prozess gegen Bert K. soll nun klären: Was wusste Kevins Amtsvormund wirklich? Wann wurde er worüber informiert? Warum wurden die zweifelhaften Ausreden von Kevins Eltern, speziell von dessen Ziehvater, anstandslos akzeptiert, anstatt den Jungen in Obhut zu nehmen?

"Warum sind wir im Stich gelassen worden?"

Bert K. war jahrzehntelang Sozialarbeiter, bis er zum Amtsvormund aufstieg. Ab da hatte er keinen direkten Kontakt mehr zu seinen Mündeln, sondern musste sich auf seine Mitarbeiter verlassen. Zu K.s Zeit, das belegt auch der Bremer Kinderschutzbericht, hatte ein Amtsvormund im Durchschnitt 230 Kinder zu betreuen. Diese Zahl ist inzwischen auf 90 reduziert worden.

"Warum sind wir damals im Stich gelassen worden mit dem Übermaß unserer Belastung und unserer Verantwortung?", fragte Bert K. vor Gericht und beteuerte, er habe seinen Beruf "ernst genommen und geliebt und auch unter den damaligen schwierigen Bedingungen so gut und engagiert ausgefüllt, wie ich es vermochte".

Die Staatsanwältin führte detailliert auf, welche eindeutigen Hinweise es gegeben habe, dass Kevin in Lebensgefahr sei - erst Recht nach dem Tod seiner Mutter. Hilflos sei er seinem unberechenbaren, gewalttätigen Ziehvater ausgeliefert gewesen (erst nach Kevins Tod hatte eine DNA-Analyse ergeben, dass Bernd K. gar nicht Kevins leiblicher Vater war). Bert K. habe keinen Blick in die Unterlagen zu der Familie geworfen und gegen die Herausgabe des Kindes keine Bedenken geäußert. "Den Grad der Gefährdung hätte er jedoch in den Akten erkennen können", erklärte Staatsanwältin Hohage.

Kevin sei laut Aktenlage "kein Fall von Kindeswohlgefährdung" gewesen, erklärte dagegen K.s Verteidiger, Rechtsanwalt Eckart Behm aus Bremen. Er will im Verfahren nachweisen, dass die Versäumnisse des Amtsvormunds nicht ausreichen, um ihn wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu verurteilen - und damit entweder also einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erzielen.

Zuwendung erfährt Kevin heute, vier Jahre nach seinem Tod, in größerem Maß als zu seinen Lebzeiten. Häufig werden an seinem Grab auf dem Friedhof im Bremer Stadtteil Walle Blumen oder Spielsachen abgelegt. Von Fremden.

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insgesamt 16 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
10.06.2010 von verissimus: Günther J.

war hier wohl der in Rede stehende zuständige Fallmanager der Behörde. `Frage mich, ob es derselbe Günther J. ist, der in der Nähe von Bremen (Ottersberg) eine Psychologenpraxis betreibt? Wenn ja, wäre es wohl klar, warum [...] mehr...

09.06.2010 von fesdu2804: Schon klar...

Ein, mit Verlaub, an Dämlichkeit nicht mehr zu überbietender Beitrag. Angesichts der Tatsache, dass er 230 (!!!!) Amtsvormundschaften zu betreuen hatte, kann man wohl kaum von "Unfähigkeit", sondern eher von [...] mehr...

09.06.2010 von Madycrazy: keine Ahnung aber ....

... die Klappe weit aufreissen. Sie wissen nichtmal ansatzweise wie es in den Behörden zugeht aber posaunen hier herum wer denn Schuld an dem ganzen hat. mehr...

08.06.2010 von Neinsowas: ich habe....

....in meinem Leben 2x getan, was ich glaubte tun zu müssen, um Kinder zu "retten": das 1.mal ging es um ein Kind, das als Pflegekind bei mir 1 1/2 Jahre lebte und drigend hilfebedürftig war: Das JA kam nicht [...] mehr...

08.06.2010 von narovon: -

Das können sie doch alles gar nicht wissen, was sie da schreiben. Das sind doch reine Vermutungen. Die genaueren Umstände wird hoffentlich das Gericht klären. Das sollte man jetzt mal abwarten. mehr...

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