Chronik
Jörg Kachelmann, Meteorologe, Moderator und Schweizer Staatsbürger, wird nach seiner Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen. Er gehörte zum Team der ARD bei den Olympischen Spielen in Vancouver. Kachelmann soll seine Ex-Freundin in der Nacht zum 9. Februar vergewaltigt haben.
Kachelmanns Anwalt weist die Vergewaltigungsvorwürfe als "frei erfunden" zurück. Der Moderator kündigt an, "wegen falscher Anschuldigung" Klage zu erheben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht jedoch dringender Tatverdacht.
Kachelmann beteuert seine Unschuld: "Er hat die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen", teilen seine Kölner Anwälte auf ihrer Web-Seite mit.
Bei einem Termin beim Haftrichter in Mannheim bestreitet der TV-Wetterexperte die Vergewaltigung erneut. Der Haftrichter entscheidet jedoch, dass er vorerst in Untersuchungshaft bleiben muss. Kachelmann ruft wartenden Reportern zu: "Ich bin unschuldig."
Nach Informationen des SPIEGEL war die Festnahme des Moderators von langer Hand geplant: Eine "Soko Flughafen" hat die Aktion drei Wochen lang vorbereitet, um möglichst wenig Aufsehen zu erregen.
Kachelmanns Anwalt beantragt, den Haftbefehl aufzuheben. Eine Entscheidung darüber vertagt der Haftrichter jedoch. Zunächst müssten weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.
Nach Informationen des SPIEGEL hat die Ex-Freundin des Schweizers einen Teil ihrer Anschuldigungen zurückgenommen. Den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aufrecht.
Die Mannheimer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und Körperverletzung.
In einem Gutachten zur Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers kommt die Bremer Psychologin Luise Greuel zu dem Schluss, dass die Schilderung der Vergewaltigung nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz erfülle. Das mutmaßliche Opfer könne die Tat selbst bei eingehender Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben. Es würden auch Sachverhalte dargestellt, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien.
Das Landgericht Mannheim teilt mit, dass die Strafkammer erst später über den Antrag von Kachelmanns Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls entscheiden werde. Es müsse erst noch eine weitere Stellungnahme des Verteidigers geprüft werden.
Das Landgericht Mannheim entscheidet, dass am 2. Juli ein Haftprüfungstermin stattfinden soll. Dabei werde auch Kachelmann erneut gehört.
Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock legt beim Oberlandesgericht Karlsruhe Haftbeschwerde ein. Damit fällt der Haftprüfungstermin am 2. Juli aus. Mit einer Entscheidung aus Karlsruhe wird Mitte Juli gerechnet.
Das Landgericht Mannheim lehnt einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls ab. Kachelmann bleibt in Untersuchungshaft.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe ordnet an, dass Kachelmann sofort
aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss. Begründung: "Im derzeitigen Stadium des Verfahrens besteht kein dringender Tatverdacht mehr."
Erster Verhandlungstag im Kachelmann-Prozess: Das Mannheimer Landgericht muss klären, ob der Moderator tatsächlich eine Ex-Freundin vergewaltigt hat. Bei einer Verurteilung drohen dem Wetter-Moderator bis zu 15 Jahre Haft.
Am 29. November 2010 gibt Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock sein Mandat an Johann Schwenn ab. Über die Gründe für diesen überraschenden Schritt schweigt er.
Der Prozess wird sich voraussichtlich länger hinziehen: Zunächst war der 21. Dezember 2010 als letzter Prozesstag vorgesehen, dann wurden bis Ende März 19 weitere Termine reserviert - und nun wird voraussichtlich bis Mai verhandelt. Der Grund: Die zuständige Kammer will mindestens noch an sechs Tagen verhandeln - im April wird es allerdings voraussichtlich keine Termine geben, da Kachelmann drei Wochen nach Kanada reist, um dort Kinder aus einer früheren Ehe zu besuchen. Der Besuch sei notwendig, da er ansonsten sein Besuchsrecht verliere, begründete die Verteidigung die Unterbrechung.