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17.07.2010
 

S-Bahn-Drama

Brunner starb an Herzversagen

Der Fall Dominik Brunner: Gewaltexzess am Bahnsteig
Fotos
ddp

Überraschung im Prozess gegen die Münchner S-Bahn-Schläger: Der Manager Dominik Brunner ist nach SPIEGEL-Informationen nicht an den Folgen der Tritte und Fausthiebe der Angeklagten gestorben, sondern an Herzversagen.

Dominik Brunner litt an einem extrem vergrößerten Herzen. Wie die Staatsanwaltschaft dem SPIEGEL nun bestätigt hat, ist der Manager nicht an den Folgen der Tritte und Fausthiebe von Markus Sch. und Sebastian L. gestorben, sondern an Herzversagen. Brunner war im vergangenen September bei einer Auseinandersetzung auf dem S-Bahnsteig in München-Solln ums Leben gekommen.

Seit vergangenem Dienstag verhandelt die Jugendkammer des Landgerichts München I den Fall, der bundesweit Aufsehen und Anteilnahme erregt hatte, weil der 50-jährige Brunner vier minderjährige Schüler vor den Drohungen zweier angetrunkener junger Männer hatte schützen wollen.

Unstrittig ist nach SPIEGEL-Informationen nach der bisherigen Beweisaufnahme, dass Brunner sich auf dem Bahnsteig mit einem Ausfallschritt auf Sebastian L. und Markus Sch. zubewegt und Letzterem einen Faustschlag mitten ins Gesicht versetzt habe. Gesichert ist auch, dass die beiden jungen Männer nach einem Moment der Fassungslosigkeit wie von Sinnen auf Brunner einschlugen und traten. Dieser erlitt dabei aber weder einen Schädelbruch noch andere Knochenbrüche, die zum Tode hätten führen können. Den Umstand, dass Brunner unter einem vergrößerten Herzen litt, verschwieg die Staatsanwaltschaft aber bislang der Öffentlichkeit.

In ihrer Anklageschrift hatte sie vage formuliert, Brunner sei "an den Folgen des Angriffs der Angeschuldigten" verstorben. Vermutlich überforderte die Erregung anlässlich des Streits mit den Angeklagten und das anschließende Gewaltgeschehen sein Herz so, dass es versagte.

Die Staatsanwaltschaft München sieht die Schuld am Tod des Managers weiterhin bei den Angeklagten. "Herr Brunner ist infolge der Schläge und Tritte daran gestorben, dass das Herz stehengeblieben ist", sagte Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger am Samstag in München. Damit sei die Kausalität klar: Brunner würde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ohne die massiven Schläge und Tritte noch leben.

cte/dpa

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21.07.2010 von wildermann: .

das ist halt die frage. wenn ich mein Handy irgendwo liegenlasse, ein dieb kommt, schnappt es sich und rennt damit weg. Was darf ich dann? Ihn erschiessen (zufaellig hab ich grad eine waffe zur hand)? Einen Stein [...] mehr...

21.07.2010 von senfdazu: diese Erkenntnis...

....ist genauso gut wie alle anderen, die durch die Medien geistern ! mehr...

20.07.2010 von stormking: .

Soweit richtig. Wenn jemand unter der Androhung von Gewalt die Herausgabe meiner Brieftasche fordert, dann darf ich mich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln - in der Reihenfolge ihrer Härte - wehren, bis er von [...] mehr...

20.07.2010 von priexo: fällt unter die Begriffe...

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20.07.2010 von Schalke: ...

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