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21.07.2010
 

Zeugen im Brunner-Prozess

Ich sehe was, was du nicht siehst

Von Gisela Friedrichsen, München

Der Fall Dominik Brunner: Gewaltexzess am Bahnsteig
Fotos
ddp

Augenzeugen sind Wackelkandidaten, ihre Erinnerungen oft trügerisch - jeder weiß das, der sich mit Strafjustiz beschäftigt. Im Münchner Mordfall Brunner bekommt die Weisheit nun eine besondere Bedeutung. Die Geschichte des Helden ohne Fehl und Tadel ist auf zweifelhafte Aussagen gebaut.

Ist Dominik Brunner nun ein Held der Zivilcourage? Ist das, was am 12. September 2009 auf dem Münchner S-Bahnhof Solln geschehen ist und nun vor der Jugendkammer des Landgerichts München I verhandelt wird, ein nachahmenswertes Beispiel? Oder nicht?

Ein heftiger Streit ist über diese Fragen entbrannt, seit bekannt geworden ist, dass Dominik Brunner in der tödlichen Auseinandersetzung mit zwei Jugendlichen als Erster mit der Faust zugeschlagen hat. Der Manager, der nach der Schlägerei mit den Angeklagten Markus Sch., 19, und Sebastian L., 18, an Herzversagen starb, wurde in einzelnen Boulevardmedien monatelang als Held für seine Zivilcourage gefeiert. Nun gibt es diverse Zeugenaussagen, die den Fall in einem leicht anderen Licht erscheinen lassen. Denn Dominik Brunner hat sich, nachdem er in der S-Bahn schützend vor vier Schüler getreten war, offenbar ohne Not zu einem tätlichen Angriff auf die beiden Angeklagten hinreißen lassen. Was dann einen Gewaltexzess vor allem des Angeklagten Sch. auslöste, wenn man den Zeugen glaubt.

Den Exzess hat Sch. am ersten Verhandlungstag zugegeben. Doch einen Tötungsvorsatz bestreiten beide Angeklagte. Und nach der eindeutigen Aussage des S-Bahn-Führers, der den Beginn der Tätlichkeiten genau beobachtet hat, hatte Brunner anscheinend keinen Grund, als Erster zuzuschlagen. Vielmehr seien die Angeklagten "ganz normal" auf dem Bahnsteig in Richtung Treppe zum gegenüberliegenden Bahnsteig gegangen, als Brunner in Boxhaltung auf sie zugekommen sei und zugeschlagen habe.

Ein Zeuge stellt die Situation plötzlich anders dar

Den Münchner Ermittlungsbehörden war dieser Umstand spätestens seit dem 14. September bekannt, doch der Presse verschwiegen sie ihn lange. Es war nur vom "Tottreten" die Rede, davon, dass die Angeklagten ohne Vorwarnung auf Brunner zugestürzt seien, dass der Held von Solln "alles richtig" gemacht habe.

Die Ermittler stützten sich dabei auf einzelne - widersprüchliche - Aussagen der vier Schüler, die sich von Brunner beschützt fühlten. Einer von ihnen, ein heute 15-Jähriger, sagte als Zeuge vor Gericht, er wisse nicht mehr, ob sich die beiden Angeklagten bedrohlich aufgestellt hätten. Die beiden Mädchen, die auch zu der Gruppe um Brunner gehörten, erinnern sich, die Angeklagten hätten "mit herunterhängenden Armen" auf dem Bahnsteig gestanden.

Ein vierter Schüler bekundete in der vergangenen Woche im Prozess, Brunner habe sich umgedreht und sei mit den Worten "Ihr wollt's nicht anders" auf die Angeklagten zugegangen, um Sch. den ersten Faustschlag zu versetzen. Er hatte in der ersten Vernehmung bei der Polizei die Tat anders dargestellt. Nach dem Eindruck des Vernehmungsbeamten war er damals traumatisiert, weil er kurz zuvor erfahren hatte, dass Brunner gestorben war. Er sprach seinerzeit von einer höchst bedrohlichen Situation am Bahnsteig, in der die Angeklagten mit erhobenen Fäusten dahergekommen seien - nicht aber Brunner.

Heldenrolle in der Phantasie

Ein weiterer Schüler will auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig das Geschehen beobachtet haben, trotz der eingeschränkten Sicht, und behauptete vor Gericht, er sei Brunner gleichsam als Letzter zu Hilfe geeilt, habe dessen Puls gefühlt und ihn in eine stabile Seitenlage gebracht. Sein Freund sagte dasselbe. Der Rettungssanitäter, der tatsächlich Brunner versorgte, wusste von den beiden nichts. Offenbar haben sie sich in ihrer Phantasie eine Heldenrolle angeeignet. Es ist nicht einfach mit Aussagen von Minderjährigen.

Die für die Öffentlichkeit überraschende Wende des Prozesses stellt all jene, die Brunner im Vertrauen auf die Ermittler zum Helden ohne Fehl und Tadel stilisiert hatten, inzwischen vor ein Problem. Was tun mit Informationen wie dem ersten Schlag Brunners? Oder der ebenfalls bis Prozessbeginn zurückgehaltenen Nachricht, dass der Geschäftsmann an Herzversagen gestorben ist und nicht unmittelbar an den Folgen der Schläge und Tritte?

Die "Bild"-Zeitung fragt, ob Medienberichte über die neuen Erkenntnisse dem toten Dominik Brunner "die Ehre geraubt" hätten. Da werden Fotos der Angeklagten unverfremdet gezeigt, und wenn eine französischsprachige Zeugin im Prozess sagt, sie meine die Worte "Ich bring dich um" gehört zu haben, gerät diese Aussage zur schreienden Überschrift. Wenn dieselbe Zeugin aber sagt, dass sie das Wort "blindlings" (einer der Angeklagten habe "blindlings" zugeschlagen) nicht versteht, gibt das für den Boulevardjournalismus keinen Grund zu Skepsis und bleibt unerwähnt.

Wie objektiv ist das Subjektive?

Wie zweifelhaft manche Zeugenbeobachtungen sind - nicht wegen bewusster Lügen, sondern weil jeder eine subjektive Wahrnehmung hat -, dieses Problem fällt in der Berichterstattung oft unter den Tisch.

Die Aussage eines weiteren Mannes, der an diesem Mittwoch vor Gericht gehört wurde, ist ein gutes Beispiel für die Subjektivität jedes Zeugen. Der Mann saß in der S-Bahn, mit der Brunner, die vier Schüler und die beiden Angeklagten unterwegs waren. Er las. Aufgefallen sei ihm während der Fahrt nichts, sagte er - obwohl sich die Beteiligten nicht weit von ihm entfernt aufgehalten haben müssen. Was nach dem Aussteigen in Solln passierte, der Erstschlag Brunners nämlich, hat der Zeuge nach eigenen Angaben nicht beobachtet. Er sei erst durch laute Stimmen von draußen aufmerksam geworden. Als er aus dem Fenster gesehen habe, sei ihm Brunner "wie ein menschlicher Schutzschild in Verteidigungshaltung mit erhobenen Fäusten vor den beiden Jugendlichen tänzelnd" aufgefallen. Und außerdem der "kalte, höhnische Blick voll Verachtung" aus den rotgeränderten Augen des einen Angeklagten, der langsam einen Schlüssel aus der Tasche genommen und ihn sich zwischen die Finger gesteckt habe, um dann damit zuzuschlagen.

"Wie unterscheidet sich nach Ihrer Auffassung eine Verteidigungs- von einer Angriffshaltung?", fragte ein Verteidiger den Zeugen. Das sei eben sein Eindruck gewesen, antwortete dieser. Mehr könne er dazu nicht sagen.

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insgesamt 409 Beiträge zum Forum...
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27.07.2010 von flo2005: ......

Es ist unglaublich welche "Vergleiche" hier benutzt werden um einen Totschlag von aussergewoehnlicher Brutalitaet zu banalisieren. Herr Brunner spielte kein Fussball, noch praktizierte er an diesem Art irgendeinen [...] mehr...

26.07.2010 von Shayla: ...

1. Dass wir zwischenzeilich bei DU angekommen waren, ist mir entgangen. Ich bin noch immer SIE fuer Sie! 2. Desweiteren> D. h. waere er in irgendeiner friedlichen Situation gewesen, koennte er am Leben sein oder auch [...] mehr...

26.07.2010 von unente: ach, ach

Absurd ist für dein „Beispiel“ eine maßlose Untertreibung! Da geht es um Unaufmerksamkeit, bis Fahrlässigkeit. Da könnte man ja mal das Strafmaß zum hier angestrebten Urteil wegen Mordes vergleichen. Ich wurde ja selbst schon [...] mehr...

26.07.2010 von unente: pure Spekulation

Genau, du sagst es: Die Antwort ist 'Ja oder Nein'. Da sein Herz offenbar so schwach war, hätte er jederzeit umfallen können. Nur mit einem gesunden Herzen wäre die Antwort klar NEIN - das gilt auch für die Schlägerei. Mit einem [...] mehr...

26.07.2010 von Shayla: ...

Sie haben meine Frage NICHT beantwortet! Wäre Herr Brunner an jenem Tag zu jener Stunde irgendwo auf der Welt sitzend in einer Bahn, Bus oder auf seinem Sofa gewesen, wäre er dann durch sein schwaches Herz gestorben? JA oder [...] mehr...

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