Von Gisela Friedrichsen, München
Der Münchner Rechtsmediziner Wolfgang Keil, 60, hat Erfahrung. Das Wort des Professors hat Gewicht. Und was er an diesem Donnerstag als Sachverständiger vor dem Landgericht München I vorzutragen hatte, war nicht weniger als eine wichtige Wendung im Brunner-Prozess.
Denn Keil bestätigte, was seit Tagen in München gemutmaßt, bestritten, bestätigt und wieder in Frage gestellt worden war: Dominik Brunner, der am 12. September 2009 am Münchner S-Bahnhof Solln in eine Schlägerei mit den Angeklagten Markus Sch., 19, und Sebastian L., 18, verwickelt war, starb nicht, weil er "totgetreten" wurde, wie die Staatsanwaltschaft monatelang behauptete. Sondern weil sein krankes Herz in der Stresssituation jener körperlichen Auseinandersetzung versagte.
Damit ist natürlich noch immer eine Kausalität zwischen der Schlägerei und dem Tod Brunners gegeben. Und die Folgen der brutalen Schläge und Tritte, die Sch. damals austeilte, wird er sich zurechnen lassen müssen. Doch das Bild von dem Geschehen, das die Staatsanwaltschaft in der Öffentlichkeit lange Zeit vermittelt hat, hat sich nun doch geändert.
"Einzige geringgradige Verletzung an der Oberlippe"
Brunner hat keine Knochenbrüche erlitten, die etwa durch Fußtritte der Angeklagten verursacht worden wären. Keil wies bei der Obduktion Brunners einen einzigen Tritt gegen dessen Stirn rechts nach, der als Beweis vom Gericht gewertet werden könne, da sich das Muster der Schuhsohle des Angeklagten Sch. abgezeichnet hatte. Ein weiterer Tritt traf Brunners Bauch und bewirkte einen Bluterguss unter dem Bauchfell. Auch dieser Tritt hätte lebensgefährlich werden können, wenn Brunners Milz oder Leber gerissen wären. Doch solche Verletzungen wurden nicht gefunden.
Fraglich blieb, ob Sch. einen Schlüssel beim Zuschlagen verwendete. Er habe eine "einzige geringgradige Verletzung an der Oberlippe" des Opfers gefunden, die zwar ein "deutlicher Hinweis" auf die Verwendung eines Werkzeugs sei, aber nicht beweisbar, sagte Keil.
Brunner hatte an der Innenseite des Mundes "tiefgreifende Verletzungen", die von Faustschlägen herrührten. Seine Zähne waren nicht eingeschlagen. Keil zählte "mutmaßlich 19 Faustschläge" mit hoher Intensität. "Es ist geradezu ein Wunder, dass es am Kopf zu keinen inneren Verletzungen gekommen ist", sagte er. Brunner habe nämlich weder eine Hirnprellung noch einen Schädelbruch erlitten.
Linksventrikuläre Herzmuskelhypertrophie
Gleichwohl seien "diese Gewalteinwirkungen lebensgefährlich" gewesen. "Ein Fußtritt gegen den Kopf führt normalerweise zu einem Schädelbruch. Das ist hier nicht der Fall gewesen." Auch sei eine Brillenverletzung im Gesicht zu erwarten gewesen; doch dafür gebe es keine Spuren.
"Herr Brunner war schon lange herzkrank", fuhr Keil fort. Sein Herz wog 538 Gramm, was jenseits des "kritischen Herzgewichts" von 500 Gramm liegt. Bei einem ausgewachsenen Mann beträgt das Gewicht des Herzens zwischen 300 und 350 Gramm. "Die Befunde sprechen dafür, dass eine solche linksventrikuläre Herzmuskelhypertrophie nicht angeboren, sondern erworben ist. In der Regel liegt ihr ein unerkannter Bluthochdruck zugrunde." Die Blutgefäße wüchsen bei einer solchen Erkrankung nicht mit. "In einer Belastungssituation ist dann für eine solche große Muskelmasse nicht ausreichend Sauerstoff vorhanden."
In einer Erregungssituation reagiere der Körper mit einem Ausstoß von Adrenalin, wodurch der Blutdruck steige und sich der Sauerstoffbedarf erhöhe. "Das ist dann kein Infarkt. Herr Brunner hätte noch lange weiterleben können, wenn nicht dieses erhebliche Trauma dazwischengekommen wäre", sagte Keil.
"Es sind schon Leute nach Klingelstreichen von Kindern gestorben"
"Für uns sind solche Todesfälle Routine", sagte der Sachverständige. "Es sind schon Leute nach Klingelstreichen von Kindern gestorben, weil sie sich so aufgeregt haben. Oder der 65-Jährige, der bergauf fährt und dann tot unter dem Rad liegt - der ist möglicherweise nicht einem Verkehrsunfall zum Opfer gefallen, sondern sein Herz hat nicht mehr mitgemacht." Eine berechtigte Frage sei, ob Brunner überlebt hätte, wenn er nicht herzkrank gewesen wäre. "Ja! Denn wie durch ein Wunder waren die Verletzungen nicht tödlich."
Im zweiten Teil des rechtsmedizinischen Gutachtens ging es um die Verletzungen, die der Angeklagte Sch. im Zusammenhang mit der Schlägerei in Solln erlitten hat. Der Hauptbefund sei eine Einblutung des rechten Auges, "wie sie typisch ist bei einem kräftigen Faustschlag". Außerdem habe Sch. eine offene Verletzung an der Innenseite der Oberlippe davongetragen. Dafür komme am ehesten ein Schlag gegen den Mund in Betracht. "Wir konnten knapp zehn Verletzungen zuordnen", sagte Keil. "Fünf bis acht davon stammen von Faustschlägen."
Der Angeklagte L. hingegen wurde nun auch durch das rechtsmedizinische Gutachten entlastet. Nicht nur, dass eine ganze Reihe von Zeugen berichtet hat, er habe nur zu Beginn der Schlägerei zwischen Sch. und Brunner einige Fausthiebe ausgeteilt - sich dann aber zurückgezogen und sich an Tritten gegen das am Boden liegende Opfer nicht mehr beteiligt. Auch schwerere Verletzungen wurden an ihm nicht festgestellt, die auf eine aktive Teilnahme an dem brutalen Geschehen hindeuteten.
Ob sich die Mordanklage gegen ihn halten lässt, scheint mittlerweile zweifelhaft.
die bezeichnung 'behauptungen' ist in der tat etwas hoch gegriffen für ihr wirres geschreibsel. die staatsnawaltschaft erhob, wie erwartet, anklage wegen mordes http://www.swp.de/ulm/nachrichten/vermischtes/art4304,605753 mehr...
Sind Sie Volljurist und bekommen Akteneinsicht, auch ohne das ich Sie bezahlen würde ? Wenn Sie aufhören mir was zu unterstellen, teile ich Ihnen den Unterschied zwischen den Briefüberschriften von Staatsanwaltschaft und dem [...] mehr...
natürlich hätte ich gerne die ostw. aussagen, auf die sie ihre behauptungen stützen. mehr...
Halten Sie es für was Sie wollen, ich habe es von der Staatsanwaltschaft, mit noch einem draufgesetzt, vom Oberstaatsanwalt. Das erlaube ich mir sogar wörtlich wiederzugeben, weil es sich nur um ein Wort handelt, das zwar "nur [...] mehr...
Das ist falsch. Tritte gegen den Kopf implizieren nicht notwendig eine Tötungsabsicht. Wohl aber nimmt der Handelnde inkauf dass es zu einer tödlichen Verletzung kommen könnte. Wie haben es daher im konkreten Fall daher mit [...] mehr...
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