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03.08.2010
 

Grundsatzurteil

Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht unverheirateter Väter

Vater und Sohn: Verfassungsrichter kippen SorgerechtsregelungZur Großansicht
DDP

Vater und Sohn: Verfassungsrichter kippen Sorgerechtsregelung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Derzeit können Betroffene nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten - dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht gekippt. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern.

Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge.

Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte mit Blick auf das Straßburger Urteil erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung zugunsten lediger Väter angekündigt.Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Nordrhein-Westfalen, der Vater eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes ist, hatte damit Erfolg. Der Vater und die Mutter des Jungen hatten sich noch während der Schwangerschaft getrennt. Seit seiner Geburt lebt das Kind im Haushalt der Mutter, hat aber regelmäßig Umgang mit seinem Vater. Die Mutter verweigerte eine Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Einen dagegen gerichteten Antrag des Vaters hatte das Amtsgericht Bad Oeynhausen mit Blick auf die bestehende Rechtslage zurückgewiesen. Die hiergegen beim Oberlandesgericht Hamm eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg. Deshalb reichte der ledige Vater Verfassungsbeschwerde ein.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 420/09)

suc/jdl/dpa/ddp/apn/AFP

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insgesamt 263 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
28.12.2011 von champagnerhh: Sorgerecht für ledige Väter, Verstoß deutscher Gesetzgebung gegen Menschenrechte

bezugnehmend auf Ihren interessanten Beitrag zum Thema Sorgerecht für ledige Väter möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die nach wie vor gängige Gerichtspraxis lenken. Der beigefügte Presseartikel belegt auch den jüngsten Fall von [...] mehr...

06.11.2010 von teletubbi: kein Titel !

Gerade da, wo die gemeinsame elterliche Sorge wichtig ist, muss der Vater sie erst beantragen. Und wie werden die Verfahren ausgehen? Wenn sie schon zu Gericht müssen, dann entspricht die gemeinsame Sorge nicht dem Kindeswohl [...] mehr...

06.11.2010 von Christian Krippenstapel: Gut, gut!

Sag ich doch: Gerade bei den Grünen, wo die Frauenbewegung klassisch sehr einflußreich ist, konstituiert sich jetzt auch die Männerbewegung und fordert die Rechte der Väter ein. Das hat zwar noch keine Formen angenommen, zu [...] mehr...

06.11.2010 von florian277: Gesellschaftspolitische Kräfte

Die aktuellen Entwicklungen zum Sorgerecht zeigen deutlich, dass das bürgerliche Lager zunehmend die Fähigkeit verliert, gesellschaftliche Themen zu dominieren. Während Union und FDP über Finanzkrise, Afghanistan und einen Sitz [...] mehr...

11.09.2010 von fing3r: es gibt genügend gesetze die sich hier wiedersprechen

angefangen mit dem viel diskutiertem § 1626a wobei ich das französisch modell für sehr sinnvoll halte , DENN das sorgerecht kann ja bei bedarf wieder entzogen werden... des weiteren § 1684 u 1685 sollte man beachten wobei ledige [...] mehr...

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