Darmstadt - Zum Auftakt des Prozesses wegen schwerer Körperverletzung hat die angeklagte No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa gestanden, trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben. "Es tut mir von Herzen leid", sagte die 28-Jährige vor dem Amtsgericht Darmstadt. Sie soll insgesamt in den Jahren 2000 bis 2004 mit drei Männern ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben. Ein Mann hatte sich 2004 mit dem Aids-Virus infiziert.
In den fraglichen Jahren seien alle ihre Intimpartner mit Sex "absolut sorglos" umgegangen, sagte Benaissa. Sie wolle sich nun den strafrechtlichen Konsequenzen dieser Sorglosigkeit stellen.
Benaissas Verteidiger Oliver Wallasch verlas kurz nach Eröffnung des Prozesses eine Erklärung der Angeklagten. Das Verfahren habe ihr vor Augen geführt, dass ihr Umgang mit der Krankheit falsch gewesen sei, bekannte die Angeklagte. Sie könne sich nicht an alle Einzelheiten ihres Intimlebens in den vergangenen zehn Jahren erinnern, heißt es weiter in der Erklärung. Es sei aber möglich, dass die Vorwürfe zuträfen.
Die Sängerin gab an, bei ihr sei 1999 im Zuge einer Schwangerschaft ein Aids-Test gemacht worden. Dabei wurde die HIV-Infektion festgestellt. "Ich war von dem Ergebnis völlig überrascht." Ihre Eltern seien vom Krankenhaus informiert worden.
Vor Auftritt in Diskothek festgenommen
Nadja Benaissa war am 11. April 2009 vor einem Auftritt in einer Frankfurter Diskothek festgenommen worden und saß danach zehn Tage lang in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft war nach der Verhaftung Benaissas zunehmend in die Kritik geraten, weil die Vorwürfe, die das Intimleben der Sängerin betrafen, publik gemacht worden waren. Der hessische Justizminister verteidigte vor dem Rechtsausschuss des Wiesbadener Landtags schließlich gegenüber der Opposition das Vorgehen der Ermittler.
Wenige Monate nach ihrer Haftentlassung hatte sich Benaissa in einer viel beachtete Rede bei der Berliner Aids-Gala zu ihrem Fall geäußert. Sie habe unter enormem Druck gestanden, ihre Infektion geheim zu halten: "Es gab Erpressungen, Drohungen."
Strafmaß bei Verurteilung: Bis zu zehn Jahre
Weil die Angeklagte zu Anfang der Tatzeit noch Jugendliche war, findet der Prozess vor dem Jugendschöffengericht statt. Die Kammer hat fünf Verhandlungstermine angesetzt, demnach wäre am 26. August mit dem Urteil zu rechnen. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu zehn Jahre Haft.
Auch die anderen drei No-Angels-Sängerinnen sollen vor Gericht aussagen.
Ein Ansturm von Fans vor dem Amtsgericht blieb zum Prozessauftakt aus. Rund 40 Schaulustige waren erschienen, mehr als die Hälfte von ihnen fanden im Gerichtssaal Platz.
Der mit dem Virus infizierte Mann soll als Nebenkläger aussagen.
hip/apn/dpa/ddp
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