Ein Kommentar von Gisela Friedrichsen
Das Urteil gegen die ehemalige Popsängerin Nadja Benaissa - eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung - hinterlässt eine zwiespältige Botschaft.
Einerseits zeigt es, dass die Darmstädter Justiz wieder zu Mäßigung und Besonnenheit zurückgefunden hat. Bei der spektakulären Festnahme der Sängerin in der Nacht zu Ostersonntag vorigen Jahres in einem Frankfurter Nachtclub und der anschließenden Mitteilung über die Zahl der Intimpartner, mit denen Nadja Benaissa ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt habe, hatte die Behörde diese Attribute deutlich vermissen lassen.
Auch die Information über die HIV-Infektion der Sängerin und der Verdacht, sie habe fünf Jahre zuvor wissentlich einen Mann angesteckt, überschritt die Grenzen staatsanwaltlicher Mitteilungspflicht.
Spätestens als die Medien tags darauf die Nachricht in die Welt posaunten, gab es in Deutschland wohl keinen einzigen Mann mehr, der vor Nadja Benaissa hätte zurückgehalten werden müssen.
Im Prozess vor dem Amtsgericht Darmstadt bemühten sich sämtliche Verfahrensbeteiligten redlich - der Frankfurter Strafverteidiger Oliver Wallasch ebenso wie Staatsanwalt Peter Liesenfeld, der Nebenklagevertreter Hans-Dieter Henkel aus Mainz wie der Vorsitzende Richter Dennis Wacker - den Fall mit Augenmaß und Zurückhaltung zu einem vernünftigen Ende zu bringen. Schaden war ja schon zur Genüge angerichtet worden.
Andererseits bestärkt das Urteil all jene, die das Problem Aids lieber verdrängen.
70.000 Menschen sind laut Deutscher Aids-Hilfe in Deutschland mit dem HI-Virus infiziert, ein Drittel der Betroffenen, so Schätzungen, zieht es jedoch vor, sich nicht testen zu lassen. Denn nur wer Gewissheit hat, steht in der Verantwortung, sich selbst mit der Krankheit auseinanderzusetzen - und eben gegebenenfalls auch andere einzuweihen.
Das Spektakel um den Fall Benaissa suggeriert nun, dass es unter Umständen besser ist, wenn niemand um eine HIV-Infektion weiß: der Betroffene nicht, seine Sexualpartner nicht und die Staatsanwaltschaft schon gar nicht.
Auch die Tatsache, dass der leichtfertige Partner, der mehr an sein Vergnügen denn an seine Gesundheit denkt, von der Justiz als "Opfer" behandelt wird, ist ein bedenkliches Signal, denn Verantwortung tragen beide, für sich und den anderen gleichermaßen.
Was zwei Menschen in Intimsituationen einvernehmlich miteinander tun, geht den Staatsanwalt nichts an. Nadja Benaissa hat vor dem Darmstädter Gericht ihre Bedrängnis und ihre Ängste geschildert, die Zwänge, die auf sie ausgeübt wurden, die Infektion auf keinen Fall öffentlich zu machen, und die vielfältigen Interessen anderer, denen sie sich als noch kaum Erwachsene beugen musste oder gebeugt hat. Sie hat zugegeben, viele Fehler im Umgang mit der auch sie schockierenden Krankheit gemacht zu haben und sie bereue unendlich, dass ein Mann angesteckt worden sei. Eigentlich ist sie mit all dem gestraft genug für ihr Leben. Einer Strafe durch die Justiz hätte es nicht mehr bedurft.
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Im Fall Kachelmann gebe ich Ihnen recht, der ist medienmäßig erledigt, auch wenn er unschuldig sein sollte. Niemand wird ihm wieder einen Werbevertrag geben. Immerhin hat er noch seine "Wetterfirma", die ja gut läuft, [...] mehr...
Wieso ? Der Partner muss zumindest davon ausgehen (zumal in der Branche), dass seine Partnerin, die mit ihm einen ungeschützten ONS vorhat, das selbe schon kurz vorher mit anderen Sexualpartnern getan hat. Wenn der [...] mehr...
Tja. Eigentlich gibt es zum Artikel nichts einzuwenden. Aber der Autor zieht falsche Schlüsse aus dem Urteil. Es ist nicht zwiespältig und kein positives Signal und Freifahrtschein für HIV-Infizierte andere ungestraft anstecken zu [...] mehr...
Verantwortung ist bei Sex auf beiden Seiten. Sich selbst nicht schützen mittels entsprechender Abfragen bzw. selbstverständlich Kondom parat haben sagt durchaus etwas über den männlichen Part der Sache aus, vor allem bei multiplen [...] mehr...
Laut Gesetz ist man zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr Jugendlicher. Höflicher formuliert: Sie raten ein bißchen. mehr...
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