Trier - Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Opfers und falls dieses rechtlich zulässig ist, soll bei Missbrauchsfällen auf eine Anzeige verzichtet werden, heißt es in den überarbeiteten Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz für Fälle sexuellen Missbrauchs, die der Trierer Bischof Stephan Ackermann am Dienstag vorstellte.
Nach Bekanntwerden einer Vielzahl an Missbrauchsfällen durch Geistliche hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Kirchenvertretern vorgeworfen, nicht gut genug mit den Staatsanwaltschaften zusammenzuarbeiten.
Ackermann, der Sonderbeauftragter der Bischofskonferenz für die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle ist, sagte, nach wie vor werde es auch ein kirchliches Untersuchungsverfahren zu Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch geben. Deutlicher als in den ursprünglichen Leitlinien aus dem Jahr 2002 wolle die Bischofskonferenz aber hervorheben, dass die kirchliche Untersuchung die staatliche Ermittlung nicht behindern dürfe. "Das kirchenrechtliche Verfahren ist in keiner Weise vorgeordnet."
Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sei ein zentraler Punkt der überarbeiteten Leitlinien, erklärte Ackermann. Auch falls ein Opfer die Einschaltung der Ermittler ablehne, sollten diese in jedem Fall informiert werden, wenn weitere mutmaßliche Opfer ein Interesse an einer Strafverfolgung haben könnten.
"Wir werden uns nicht hinter dem Runden Tisch verstecken"
Die umstrittene Frage der finanziellen Entschädigung von Opfern wurde in den Leitlinien ausgeklammert. Darüber solle mit der Bundesregierung, Experten und Opferverbänden am Runden Tisch geredet werden. "Wir werden uns nicht hinter dem Runden Tisch verstecken, halten aber ein abgestimmtes Vorgehen unverändert für richtig und wichtig", sagte Ackermann. Eine ungleiche Behandlung könne sonst neue Ungerechtigkeiten für Opfer bedeuten.
"Die schrecklichen Erkenntnisse und Erfahrungen der vergangenen Monate haben uns gezeigt, dass die Leitlinien von 2002 nicht in allen Punkten präzise genug waren", sagte der Trierer Bischof. "Deshalb haben wir sie noch einmal einer besonders kritischen Prüfung unterzogen und verschärft."
Die neuen Grundsätze gelten ab 1. September für drei Jahre. Danach sollen sie überprüft werden.
Nach Bekanntwerden zahlreicher Fälle sexuellen Missbrauchs am von Jesuiten geführten Berliner Canisius-Kolleg im Januar hatten sich auch etliche Opfer sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche oder in anderen katholischen Einrichtungen gemeldet.
Bereits im Juli hatte die katholische Kirche eine Neufassung der ihr vorbehaltenen Normen über schwerwiegende Straftaten, die Normae de gravioribus delictis Congregationi pro Doctrina Fidei reservatae, veröffentlicht. Diese Neuregelungen gingen weiter als erwartet, schrieb der Kirchenrechtler Manfred Baltus auf Legal Tribune ONLINE.
jjc/AFP/dpa
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