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06.09.2010
 

Vergewaltigung

Opfer, Täter, Racheengel

Von Julia Jüttner

Opfer-Trauma: Gedemütigt, beschmutzt, schuldigZur Großansicht
Corbis

Opfer-Trauma: Gedemütigt, beschmutzt, schuldig

Eine Frau wurde vergewaltigt, ein Mann fälschlich beschuldigt, eine Frau vergewaltigt zu haben: Zwei Fälle, die zeigen, wie erniedrigend der Prozess der Wahrheitsfindung sein kann - und wie er das Leben der Opfer prägt.

"Ich wurde vergewaltigt." Dieser Satz tost in Kerstin Maler* noch immer. Sie muss nur die Augen schließen. Manchmal glaubt sie, Fremde könnten ihn in ihrem Gesicht lesen. Kerstin Maler wurde von einem Bekannten überfallen, gedemütigt, zum Geschlechtsverkehr gezwungen.

Es geschah nach einem gemeinsamen Skiurlaub. Sie waren wie jedes Jahr eine große Gruppe gewesen, jeder kannte jeden, wenn auch nur oberflächlich - eine trügerische Vertrautheit. Kerstin flirtete mit Kai. Er war zum ersten Mal dabei. Tagsüber jagten sie über die Zillertaler Pisten, abends wurde gemeinsam in der zweistöckigen Hütte gekocht. Näher kamen sich die beiden nicht.

Zurück in Deutschland lädt Kerstin Kai zum Abendessen ein. Sie ist verliebt. Der Abend endet mit einem Alptraum.

Kai will nicht gehen. Er bedrängt sie, schubst sie grob auf die Couch, bedroht sie. Kerstin ist wie gelähmt, sie hat Angst. Sie schreit um Hilfe, Kai hält ihr den Mund zu, schlägt auf sie ein. Kerstin wehrt sich nicht mehr.

Was habe sie sich von dem Abend "sonst" versprochen?

Paralysiert sitzt sie Stunden nach der Tat auf dem Fleck, an dem er von ihr abgelassen hat. In den Morgenstunden ruft sie ein Taxi, schleppt sich aus dem Haus, fährt zur nächsten Polizeidienststelle und erstattet Anzeige. Der Beamte fragt nicht viel. Nur: Wann und wo wurde sie vergewaltigt? Kann sie den Täter identifizieren? Hat er Zugang zum Tatort?

Ein Streifenwagen bringt Kerstin zur sogenannten Fachdienststelle. Eine Polizistin begleitet sie in die Rechtsmedizin. Anschließend wird Kerstin detailliert vernommen, das Gespräch mit einer Videokamera aufgezeichnet. Sie sitzt in einem eigens für diesen Zweck eingerichteten Vernehmungszimmer, in einem Sessel, auf dem Tisch steht ein Sträußchen Blumen. Die Beamtin geht behutsam mit ihr um.

Wie sensibel die Polizisten mit ihr umgingen, lernt Kerstin erst später im Prozess gegen ihren Vergewaltiger zu schätzen. Mehr als zwei Stunden lang muss sie vor Gericht aussagen, ihr Intimleben in allen Details ausbreiten - vor Publikum.

Kais Verteidigerin fragt sie, in welche ihrer Körperöffnungen dieser einzudringen versucht habe und wie weit es ihm gelungen sei. "Nur mit dem Penis?", will die Anwältin wissen und ob Kerstin dabei "feucht" geworden sei. Was sie sich von dem Abend "sonst" versprochen habe? Und: "Sie haben ihn auf die Wange geküsst. Das war aber freiwillig, oder hat er Sie bereits dazu gezwungen?"

Über diese Szene im Gericht sagt Kerstin, das Vergewaltigungsopfer, es sei "der entwürdigendste Moment meines Lebens" gewesen.

"Ein Rechtsanwalt ist kein Racheengel", sagt dazu der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn. Er ist jedoch auch überzeugt, dass ein Opfer, das die Wahrheit sagt, einer solchen intensiven Befragung standhalten kann. "Echte Opfer sind vor Gericht oft stabiler als man glaubt." Er hat häufig nachgewiesen, dass Zeuginnen lügen oder erfinden. Die Zahl der Wiederaufnahmeverfahren, die er durchsetzte, ist hoch.

Ein freundschaftliches Verhältnis - oder etwa mehr?

Roland Klein* musste fürchten, im Gefängnis zu landen, für etwas, was er nicht getan hat. Eine Nachbarin zeigte den Fernfahrer nach einer Gartenparty wegen Vergewaltigung an. Das Fest hatte man gemeinsam organisiert. Roland Klein und jene Nachbarin waren die letzten Gäste, räumten zusammen auf, tranken ein letztes Bier unter dem Sternenhimmel, sprachen über ihre Ehen, die Kinder, Alltagssorgen. Als die Nachbarin Roland Klein ihre Liebe gestand, wusste er nicht, wie er mit dieser Eröffnung umgehen sollte. Er ließ die Frau sitzen, ging eilig nach Hause.

Tage später wird der 42-Jährige daheim von der Polizei abgeholt, knapp fünf Stunden lang verhört. Sein Bekanntenkreis ist verstört: Klein hatte zu der Nachbarin ein freundschaftliches Verhältnis gehabt - oder war da etwa doch mehr gewesen?

Roland Klein darf nach der Vernehmung nach Hause. Da weiß es schon die halbe Straße. "Die Einzige, die mir von Anfang an glaubte, war meine Frau." Nach belastenden Monaten gibt die Nachbarin zu, aus Eifersucht gehandelt zu haben, sie leide am Borderline-Syndrom. Die Frau zieht ihre Anklage zurück, muss eine Strafe zahlen, entschuldigt sich bei der Familie und zieht fort.

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10.09.2010 von dasky: Auf dem Rücken der Kinder Wahnsinn mit Methode XXVIII

...von wegen. Der absolute Gipfel des totalen Irrsinns ist doch, dass Bundesbehörden "Mütter, Väter, Großmütter, Onkel und Kinderfrauen" in "Ratgebern" wie "Körper, Liebe, Doktorspiele" auf Kosten [...] mehr...

10.09.2010 von Christian Krippenstapel: Familienpolitik nach Palmström

Wer das liest, wundert sich doch über gar nichts mehr! Ein derartiges Sammelsurium familien- und kinderfeindlicher Vorurteile von Amts wegen kann einen doch nur schaudern lassen! Das kommt also dabei raus, wenn der radikale [...] mehr...

10.09.2010 von terion: ........

Bitte kein Problem. Ich kopiere auch nur, die Arbeit machen andere Fleissige Helfer. Exakt. Wobei dass hier, einen anderen Einblick, jedenfalls bei Scheidungen, gewährt: http://www.pseudo-memories.de/Meine_Geschichte.html [...] mehr...

10.09.2010 von Christian Krippenstapel: Die Beispiele ...

... sind ja mittlerweile Legion; danke für Ihre emsige Recherchearbeit! Daraus ergibt sich aber ein ganz neues Problem, das QualderWal und etlichen Anderen anscheinend noch gar nicht erkannt haben: Nicht die angebliche [...] mehr...

10.09.2010 von terion: Falschbeschuldigung

Und wieder eine Falschbeschuldigung: http://www.mainpost.de/sport/Wuerzburg-Fall-Lurz-15-Jaehrige-spricht-nicht-mehr-von-erzwungenem-Sex;art786,5722068 mehr...

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