München - Nach dem harten Urteil des Landgerichts München I im Brunner-Prozess strebt der Verteidiger des Hauptangeklagten Markus Sch. eine Revision des Verfahrens an.
Rechtsanwalt Maximilian Paul sagte am Montag dem Fernsehsender N24, mit der Verurteilung seines Mandanten wegen Mordes zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren und zehn Monaten sei man "nicht einverstanden".
"Das halten wir für rechtlich falsch", so Paul weiter. "Und Sie können davon ausgehen, dass wir unserem Mandanten dringend empfehlen werden, Revision einzulegen." Immerhin: Die Verteidigung habe ihr Hauptaugenmerk auf die Anwendung des Jugendstrafrechts gelegt, dieses Ziel, so Paul, "haben wir erreicht".
Aus Rache, so begründete Richter Reinhold Baier das harte Urteil der Kammer, habe der Hauptangeklagte Markus Sch. gehandelt, als er sich mit dem Geschäftsmann Dominik Brunner am S-Bahnsteig in München-Solln prügelte.
Der 19-jährige Sch. wurde wegen Mordes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung verurteilt, gegen den Mitangeklagten Sebastian L., 18, verhängte das Landgericht München I am Montag sieben Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.
"Die Angeklagten fragten, warum er, 'der Spastiker', sich einmische"
Mit dem Urteil folgte das Gericht annähernd den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für Markus Sch. die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Mordes gefordert. Bei Sebastian L. plädierte die Staatsanwaltschaft auf acht Jahre wegen gefährlicher Verletzung mit Todesfolge.
Die beiden jungen Männer hatten vor fast genau einem Jahr, am 12. September 2009, eine Schülergruppe in der Münchner S-Bahn bedroht und angekündigt, sie auszurauben.
Brunner beobachtete dies, rief die Polizei und stellte sich schützend vor die Schüler. "Er hörte nicht weg", sagte Baier in der Urteilsbegründung. "Die Angeklagten, die sich gemeinsam stark fühlten, fragten beleidigend, warum er, 'der Spastiker', sich einmische." Es folgte die tödliche Schlägerei, bei der Brunner den ersten Hieb gegen Markus Sch. austeilte - offenbar, um einen aus seiner Sicht drohenden Angriff abzuwehren. Anschließend wurde er von den jungen Männern geschlagen, stolperte und fiel zu Boden. Hier versagten ihm laut Baier die Kräfte.
"Markus Sch. trat Brunner wuchtig"
Sebastian L. habe nicht den Tod des 50-Jährigen gewollt, sondern ihn nur verletzen wollen. Deshalb habe er versucht, seinen Freund von Brunner wegzuziehen. "Ohne seine Billigung trat Markus Sch. Brunner wuchtig", sagte Baier und begründete damit das mildere Urteil für den Jüngeren der beiden.
Brunner erlitt 22 schwere Verletzungen durch Hiebe und Tritte auch gegen den Kopf. Unmittelbare Todesursache war jedoch ein Kammerflimmern seines vorgeschädigten Herzens.
Brunners Vater Oskar, der als Nebenkläger aufgetreten war, erschien zur Urteilsverkündung nicht. Seit dem Tod seines Sohnes gehe es ihm psychisch und physisch schlecht, berichtete die Anwältin des 80-Jährigen.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann begrüßte das "klare und konsequente" Urteil des Münchner Landgerichts im Fall Brunner. Es sei "ein klares Signal, dass wir brutale Gewalt nicht dulden oder uns gar damit abfinden", betonte der CSU-Politiker. Das Strafmaß sei schuldangemessen: "Für mich ist ganz klar, dass auf brutale Gewaltattacken gegenüber Unschuldigen, wie wir sie vor einem Jahr in Solln erleben mussten, mit harten Strafen reagiert werden muss."
Herrmann betonte, Brunner habe den Jugendlichen in einer für sie "äußerst brisanten Lage unerschrocken geholfen". Er sei ein Vorbild für Zivilcourage.
"Ob das Urteil angemessen ist oder nicht, möchten wir nicht kommentieren"
Die Dominik-Brunner-Stiftung zeigt sich erleichtert über das Ende des Prozesses. Die vergangenen Monate seien für Familie, Freunde und Weggefährten des Toten eine emotionale Ausnahmesituation und eine starke Belastung gewesen, sagte Stiftungsvorstand Peter Maier.
Die Organisation wurde knapp zwei Monate nach dem Tod des Geschäftsmanns gegründet, zu ihrer Zielsetzung gehört die Aufklärung über das Thema Zivilcourage, Gewaltprävention bei Jugendlichen und Hilfe für Menschen, die aufgrund ihres zivilcouragierten Handelns Nachteile erfahren mussten.
"Ob das Urteil angemessen ist oder nicht, möchten und können wir nicht kommentieren. Das ist Sache der Justiz", betonte Maier.
Das Hauptaugenmerk der Stiftung sei von Anfang an nicht auf die Höhe des Strafmaßes für die Täter gerichtet gewesen, sondern darauf, dass sich eine solche Gewalttat nicht wiederhole. "Wir versuchen - soweit dies in diesen Tagen überhaupt möglich ist - den Blick nach vorne zu lenken, um zukünftige Gewalttaten zu verhindern", sagte der Stiftungsvorstand.
pad/dpa/apn/ddp
Auf anderen Social Networks posten:
Genau das wäre nun nicht Notwehr. Lesen Sie sich den § durch, er ist nicht sehr kompliziert. mehr...
Dünne Schadeldecke, war nicht totgeschlagen, denn Opfer hatte eine zu dünne Schädeldecke. mehr...
Offensichtlich. Das ist doch das Schöne an unserer pluralistischen Gesellschaft ;-) mehr...
Ich glaube wir haben verschiedene Definitionen von Heldentum. Das Bild hat meiner Ansicht nach nämlich keineswegs Risse bekommen. Der Mann hat sich eingemischt, obwohl er es nicht hätte tun müssen, hat sich ungeachtet der [...] mehr...
Habe ich. Verstehe ich aus ihrer Sichtweise, klar. Aber ich habe ja eine andere Sicht der Dinge. Vielleicht lesen Sie meine Sätze nochmals im Zusammenhang. Das mit der Zornesröte tut mir leid, das war nicht meine Intention. [...] mehr...
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Justiz | RSS |
| alles zum Thema Zivilcourage | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH