Von Gisela Friedrichsen
Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat das Urteil im Brunner-Prozess bereits begrüßt. Die Entscheidung sei "hart und deshalb gut", ließ der Bundesvorsitzende Rainer Wendt am Montag kurz nach der Urteilsverkündung verlauten. Es sei ein "starkes Votum für Zivilcourage". Und: Der Rechtsstaat müsse zeigen, dass er imstande sei, ein Zeichen zu setzen.
Es sei auch ein Signal an die Gesellschaft, weil Dominik Brunner an jenem 12. September 2009 auf dem Münchner S-Bahnhof Solln "nicht weggesehen" habe, sondern eingeschritten sei, "als junge Menschen durch kriminelle Schläger in Gefahr" geraten seien. Daran ändere weder sein Herzfehler "noch die Art seines Einschreitens" etwas.
Diese "Art des Einschreitens" stellte sich in der Hauptverhandlung so dar: Brunner stieg mit den Schülern aus der S-Bahn aus, in der die beiden Angeklagten Markus Sch. und Sebastian L., damals 17 und 18 Jahre alt, herumgepöbelt hatten. Brunner rief die Polizei an und bat, eine Streife möge zur S-Bahn-Haltestelle Solln kommen. Die Angeklagten stiegen weiter hinten aus. Brunner legte Rucksack und Jacke ab und ging - laut Augenzeugen - mit erhobenen Fäusten auf die Angeklagten zu, nachdem er dem S-Bahn-Fahrer noch zugerufen hatte, es passiere jetzt gleich etwas. Zeugen beschrieben dieses Verhalten mit "tänzelnd, in Boxhaltung". Als die jungen Männer darüber witzelten ("Bist ja a ganz a Harter!"), schlug Brunner Sch. mit der Faust ins Gesicht.
Dann entwickelte sich eine Schlägerei, in deren Verlauf Brunner stürzte und vor allem von Sch. mit weiteren Schlägen und Tritten attackiert wurde. L., dem dies "zu krass" erschien, versuchte, dazwischenzugehen und Sch. von weiteren Tritten abzuhalten.
Die "Art des Einschreitens" der Beteiligten - das war und ist der springende Punkt des Falls.
Bedrohlichkeit erst, als die Schlägerei schon im Gang war
Das Gericht bewertete den Erstschlag Brunners als "zweifelsfrei von Notwehr gedeckt". Auch die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Situation am Bahnsteig als "bedrohlich" beschrieben und den ersten Fausthieb daher als gerechtfertigt interpretiert. "Handlungsleitend" sei bei den Angeklagten gewesen, sich an Brunner rächen zu wollen, weil dieser sie in der S-Bahn wegen ihrer Pöbeleien gemaßregelt hatte.
Ob eine Situation bedrohlich ist, hängt von der subjektiven Empfindung des Einzelnen ab. Es gab eine Reihe von Zeugen, die eine Bedrohlichkeit erst von dem Augenblick an als gegeben ansahen, als die Schlägerei schon im Gang und das Risiko, das eine solche körperliche Auseinandersetzung immer mit sich bringt, unübersehbar war. Brunner hingegen sah sich und die Schüler in Gefahr. Er glaubte offensichtlich, die Angeklagten würden wahrmachen, was sie lauthals in der S-Bahn verkündet hatten: Die Schüler sollten Geld herausrücken, sonst setze es Schläge.
Das Gericht unterschied sehr wohl zwischen einzelnen Phasen der Schlägerei: Erst eine Situation, in der es um Körperverletzung ging, dann die Tritte gegen den am Boden Liegenden. Wann der Auslöser des Herzversagens, an dem Brunner später starb, gesetzt wurde - die Verteidigung hatte im Plädoyer diese Frage thematisiert und argumentiert, dass man den Zeitpunkt nicht kenne - darauf ging das Gericht nicht ein.
Nicht aus eigener Schuld auf die schiefe Bahn
Wer jedoch auf den Kopf eines am Boden Liegenden tritt, der nimmt dessen Tod zumindest billigend in Kauf. Dies ist gängige Rechtsprechung. Daher verwundert es nicht, dass Sch. wegen Mordes verurteilt wurde und sich das Strafmaß mit neun Jahren und zehn Monaten nur wenig unterhalb der Höchstgrenze im Jugendstrafrecht bewegt.
L. hingegen, der zunächst Sch. beigesprungen war, weil Brunner dem Burschen offensichtlich überlegen war, ist mit einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren hart bestraft. Und dies, obwohl er sich vor Gericht zu seiner Beteiligung an der Schlägerei bekannt und überzeugend Reue gezeigt hatte. Überdies ist er einer jener Jugendlichen, die nicht nur aus eigener Schuld auf die schiefe Bahn gerieten. L. wuchs unter derart katastrophalen Umständen auf, dass ein Abgleiten in die Kriminalität geradezu programmiert war.
Im Normalfall wird ein Angeklagter wie L. bei gleicher Sachlage mit höchstens zwei bis vier Jahren Freiheitsentzug bestraft. In Landshut kam kürzlich ein Angeklagter, der mit einer Zaunlatte auf einen anderen eingeschlagen hatte, weitaus billiger davon als L. Der Kontrahent, der unglücklich stürzte, starb ebenfalls an Herzversagen. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
"Alles richtig gemacht"
Doch der Rückweg zur Milde war bei L. offensichtlich zu weit. Es mag in der Bevölkerung eine irrationale Angst vor jugendlichen Intensivtätern herrschen - was diese beiden jungen Männer angesichts ihrer zum Teil geringfügigen Vorstrafen denn doch nicht sind. Nach dem Urteil im Brunner-Prozess bleibt nun der Eindruck, dass hier Angeklagte dafür zu büßen haben, dass ein "Held", der eigentlich alles richtig gemacht hat, zu Tode kam.
Die Diskussion über Zivilcourage - ob nun angebracht oder fehlgegangen - wird durch das Urteil jedenfalls nicht beendet sein. Fragen drängen sich auf: Mit der Faust als erster zuschlagen und damit garantiert eine Schlägerei auslösen - ist das wirklich empfehlenswert? Was wäre gewesen, wenn der Angeklagte, der den ersten Fausthieb abbekam, so unglücklich gestürzt wäre wie etwa der Mann in Landshut? Das Risiko beim Einsatz von Gewalt ist nicht kalkulierbar.
Das Schlagwort vom "Wegsehen" hingegen ist wohlfeil. Was spricht dagegen, es zum Beispiel durch "Weggehen" zu ersetzen? Oder durch "Hilfe holen"?
Die Möglichkeit hätte in Solln bestanden und wäre weitaus weniger gefährlich gewesen als der Faustkampf, der für einen der Beteiligten, nämlich Dominik Brunner, tödlich endete.
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Vor Jahren fuehrte ich (der Schreiber dieser Zeilen) einen aussichtslosen Prozess gegen 2 Polizisten, die mich ohne mein Dazutun -falscher Ort und falsche Zeit- zusammenschlugen und wobei der eine von ihnen mit einem massiven [...] mehr...
Wenn es den Moment der Fassungslosigkeit gab nach Brunners Schlag und sich die Täter dann kurz zurückzogen um sich zu besprechen und Markus S dabei den Schlüssel aus seiner Tasche holte, um ihn zwischen die Finger zu stecken, [...] mehr...
Lesen Sie mal Ihren eignen Punkt 7 nach. Was hat jetzt Ihr ursprünglicher Punkt 7 mit Ihrer jetzigen Darstellung zu tun? Aber uns bringt das nicht weiter. Leider kann man die Zeit nicht zurückdrehen und daher erübrigen [...] mehr...
Markus S. will nach dem Schlag gegen die S-Bahn geprallt sein. Dann habe er wie besinnungslos zurückgeschlagen. Sebastian L. half ihm dabei. „Es kam mir so vor, als wäre Markus unterlegen", sagt er, „da habe ich Herrn [...] mehr...
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