10. Januar 2008, 20:12 Uhr

Überfahrener Schüler

Hilflos allein gelassen - Prozess gegen Polizisten wird neu aufgerollt

Von Dietmar Hipp, Karlsruhe

Zwei Polizisten setzen einen Gymnasiasten, den sie betrunken aufgegriffen hatten, nachts an einer Landstraße ab - kurze Zeit später wird er von einem Auto überfahren. Erst auf Druck der Eltern kam es zum Prozess. Jetzt hob der Bundesgerichtshof die Bewährungsstrafe für die Beamten als zu milde auf.

Robert Syrokowski wäre wohl heute noch am Leben, wenn ihn in jener Winternacht nicht zwei Streifenpolizisten in betrunkenem Zustand aufgegriffen hätten. Denn statt ihn nach Hause oder wenigstens aufs Revier zu fahren, brachten die beiden Beamten den 18-jährigen Gymnasiasten - offenbar aus Bequemlichkeit - gerade so weit, dass sie örtlich nicht mehr zuständig waren, und setzten ihn einfach am Straßenrand ab. Wenig später wurde der Schüler, mitten auf der Straße sitzend, von einem Auto überfahren.

Die Polizisten, die Robert Syrokowski aussetzten, im vergangenen April vor dem Landgericht Lübeck: Der Prozess wird neu aufgerollt
DPA

Die Polizisten, die Robert Syrokowski aussetzten, im vergangenen April vor dem Landgericht Lübeck: Der Prozess wird neu aufgerollt

Erst nachdem die Staatsanwaltschaft förmlich dazu gezwungen wurde, kam es überhaupt zu Ermittlungen und zu einer Anklage gegen die beiden Polizisten. Auch das Landgericht Lübeck verhielt sich ausgesprochen gnädig und verurteilte die beiden Beamten im Mai 2007 wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils neun Monaten auf Bewährung. Die von den Eltern des Jungen angestrebte, strengere Verurteilung der Beamten wegen "Aussetzung" eines Menschen mit Todesfolge lehnte das Landgericht aber ab.

Jetzt gab der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) unter Vorsitz des designierten BGH-Präsidenten Klaus Tolksdorf den Eltern Recht - er hob die Verurteilung als zu milde auf. Nach den Feststellungen der Lübecker Richter, so der BGH, hätten die Polizisten den "erheblich alkoholisierten und desorientierten" Schüler "zur Nachtzeit außerhalb bewohnten Gebiets aussteigen" lassen, um einen sogenannten "Platzverweis" durchzusetzen und "einen Störer 'los zu sein'".

Anders als das Landgericht meinte, so Tolksdorf, habe sich das Opfer dabei aber sehr wohl in einer "hilflosen Lage" befunden. Damit droht den Polizisten nun mit einem neuen Prozess vor dem Landgericht Kiel auch eine Verurteilung wegen Aussetzung mit Todesfolge, Mindeststrafe ein Jahr - dann würden sie obendrein noch aus dem Polizeidienst entlassen.

Mit zwei Promille unterwegs - die Polizei reagiert nicht

Es war sicher auch eine Verkettung unglücklicher Umstände, die den Gymnasiasten in jener Nacht das Leben kostete. Und mit Sicherheit hatte Robert Syrokowski viel zu viel getrunken an jenem Samstag, in der Nacht auf den 1. Dezember 2002: Fast zwei Promille Alkohol wurden später in seinem Blut gemessen. Aber ohne das höchst fragwürdige Vorgehen der beiden Polizeibeamten wäre es nie zu diesem tragischen Ende gekommen.

An jenem Samstag war die Familie Syrokowski umgezogen, Robert hatte den ganzen Tag geholfen. Am Abend wollte er mit Freunden in einer Land-Diskothek ausgiebig feiern. Bereits auf der Autofahrt zu der Diskothek, etwa 20 Kilometer von Lübeck entfernt, tranken Robert und seine Freunde Wodka mit Orangensaft, dazu kamen in der Disco etliche Bier. Die Stimmung war ausgelassen. Kurz vor drei Uhr sagte Robert zu seinen Freunden, er müsse aufs Klo.

Wenig später sehen zunächst drei Polizeibeamte eines Sonderkommandos, die zufällig auf der Rückfahrt von einem Sondereinsatz in der Nähe der Land-Disco vorbeikommen, eine Person bewusstlos halb auf der Straße liegen - Robert Syrokowski. Zwei per Funk herbeigerufene Rettungssanitäter untersuchen Robert, halten es aber nicht für nötig, ihn ins Krankenhaus mitzunehmen. Wieder alleine gelassen - auch die Polizeibeamten sind weitergefahren - klingelt Robert, es ist inzwischen fast vier Uhr morgens, an einem Nachbarhaus das Ehepaar B. aus dem Bett: Er wohne hier, erklärt Robert den verdutzten Leuten, seine Eltern hätten das Haus vor eineinhalb Stunden gekauft. Als sich Robert vom Gegenteil nicht überzeugen lässt und Anstalten macht, ins Haus einzusteigen, ruft das Ehepaar B. die Polizei. Auch Robert wählt jetzt mit dem Handy den Polizei-Notruf 110 - er wolle in sein elterliches Haus.

"Das ist Micky Maus", stellt der Polizist seinen Kollegen vor

Die herbeigerufene Nachtstreife, Polizeihauptmeister Hans-Joachim G. und Polizei-Oberkommissar Alexander M., trifft um kurz nach vier Uhr an dem Haus ein. Die Beamten bemerken Roberts Fahne, fragen, ob er Alkohol getrunken habe: "Ja, drei Bier". Obwohl er verlangsamt spricht, wirkt Robert hyperaktiv, schwankt immer wieder mit dem Oberkörper hin und her, zittert - die ganze Zeit steht er vor dem Haus, bei gerade mal vier Grad und leichtem Wind ist er nur mit T-Shirt und einem dünnen Baumwollpulli bekleidet. Wie betrunken Robert war, wollten die Beamten dennoch nicht erkannt haben – sie nehmen ihn jedenfalls nicht ernst: "Ich bin der Präsident der Vereinigten Staaten", sagt Polizei-Oberkommissar M., und auf seinen Kollegen weisend, "Das ist Micky Maus". Robert lacht.

Schließlich erteilen die beiden Polizisten Robert einen sogenannten "Platzverweis": Er soll sich entfernen und nicht mehr zu dem Haus zurückkehren. Das tut Robert zunächst auch, und geht wieder Richtung Diskothek. Allerdings trauen die Polizisten Robert nicht, zu Recht. Sie sehen, wie Robert wieder an dem Haus entlang geht, gleichzeitig mit dem Handy telefoniert und plötzlich über eine quer über den Weg gespannte Kette stolpert. Robert schlägt der Länge nach hin, steht aber sofort wieder auf, und will weiterlaufen, ohne auch nur den Staub abzuklopfen oder auf Verletzungen zu achten.

Was im folgenden genau geschah, wird vermutlich nie ganz geklärt werden. Die Beamten jedenfalls sagten später aus, sie hätten Robert nun zum Ausnüchtern auf ihre Dienststelle nach Ratzeburg bringen wollen. Tatsächlich aber fahren sie in die entgegen gesetzte Richtung, gen Lübeck. In ihrem Wagen habe sich Robert plötzlich ganz kontrolliert verhalten, so die beiden Polizisten: Er habe sich von sich aus angeschnallt, seinen Personalausweis vorgezeigt, auch seine neue Adresse angegeben. Also hätten sie sich entschlossen, ihn auf Lübecker Stadtgebiet zu bringen, um einerseits den ausgesprochenen Platzverweis durchzusetzen, andererseits einen Störer los zu sein.

Roberts Sinne spielen verrückt - dann kommt es zur Tragödie

Merkwürdig daran ist allerdings, dass sie dies - trotz Dienstanweisung - ihrer Leitstelle nicht meldeten. Merkwürdig ist auch, dass Robert auf dieser Fahrt nicht nur mehrfach versucht, per Handy seine Eltern und seine Freundin zu erreichen, sondern auch zwei Mal die Notrufnummer 110 wählt - obwohl er ja gerade in einem Polizeiauto sitzt. Auch wo genau die Polizisten Robert haben aussteigen lassen, ist nicht zweifelsfrei geklärt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts Lübeck fahren sie Robert hinter den Ortsausgang des Dorfes Kronsforde, jedenfalls gerade so weit, dass er sich außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs befindet. Vielleicht zeigen sie ihm, in welcher Richtung Lübeck liegt, vielleicht hätte er in der Nähe auch einen Wegweiser "Lübeck 8,5 km" sehen können. Robert geht zu Fuß alleine weiter. Unterwegs spielen offenbar seine Sinne offenbar völlig verrückt: während er geht, zieht er Schuhe und Strümpfe aus. Die Disco, seine Freunde, sind rund zehn Kilometer entfernt.

Die Freunde haben ihn inzwischen gesucht, könnten ihn nach Hause bringen, versuchen vergeblich, ihn telefonisch zu erreichen. Zwischen 4.30 Uhr und 5.30 Uhr versucht Robert immer wieder, seine Freundin und seine Eltern zu erreichen, wobei er sich meist verwählt. Um 5.28 Uhr versucht er vergeblich, eine andere Bekannte zu erreichen. Es ist der letzte Anruf, den sein Handy verzeichnet.

Gegen 5.30 Uhr wird Robert Syrokowski, auf der Hauptstraße sitzend, von einem VW Golf angefahren. Er stirbt noch an der Unfallstelle.

Schweigen, Verzögerungen, verlorene Beweismittel

Auch bei dem, was nach dem Tod von Robert Syrokowski passierte, gaben die Polizei und die für die Aufklärung des Falls zuständige Staatsanwaltschaft kein gutes Bild ab - im Lichte des jetzt ergangenen BGH-Urteil erst recht nicht.

Denn die Eltern von Robert Syrokowski erfuhren zunächst nur, dass ihr Sohn bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen sei. Erst als sich das Ehepaar B. - bei denen Robert sein Zuhause vermutet hatte - bei Roberts Eltern meldete, kam nach und nach das Geschehen jener Nacht ans Licht. Dennoch sah die Staatsanwaltschaft Lübeck zunächst keinen Ermittlungsbedarf - denn die Polizisten gaben an, sie hätten von einer Hilflosigkeit Roberts nichts bemerkt.

Auch der Generalstaatsanwalt schritt auf einen Protest von Roberts Eltern nicht ein. Erst nachdem sich deren Anwalt mit Erfolg beim Oberlandesgericht beschwerte, nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf - auch zur Anklage kam es erst, nachdem der Anwalt ein zweites Mal das Oberlandesgericht zu Hilfe rief.

Wegen dieser Verzögerung konnten auch wichtige Beweismittel nicht mehr sichergestellt werden: Die Tonbandmitschnitte der beiden Polizeieinsätze jener Nacht gingen verloren, und auch die beiden Notrufe, die Robert Syrokowski aus dem Polizeiwagen abgesetzt hatte, wurden gelöscht.

Immerhin verurteilte das Landgericht Lübeck die Polizisten, wenn auch nicht wegen "Aussetzung", sondern - deutlich milder - wegen "fahrlässiger Tötung". Doch auch danach ging das unrühmliche Spiel weiter: denn nun beantragte die Staatsanwaltschaft die Aufhebung des Urteils zugunsten der Angeklagten. Selbst die Bundesanwaltschaft pflichtete dem zunächst bei, und ruderte erst in der mündlichen Verhandlung etwas zurück, mit dem Antrag, das Urteil zu halten.

Die Aufhebung des Lübecker Urteils durch den BGH, der mit deutlichen Worten einer strengeren Verurteilung den Weg ebnete, dürfte die Angeklagten und ihre Verteidiger überrascht haben, so sicher wie sie sich offenbar fühlten: Zu der Verhandlung in Karlsruhe waren weder die Angeklagten noch einer ihrer Verteidiger erschienen.

Im neuen Verfahren sind nun nicht mehr die Staatsanwälte und Richter in Lübeck zuständig, sondern deren Kollegen in Kiel. Der BGH folgte auch in diesem Punkt dem Antrag des Hamburger Strafverteidigers Johann Schwenn: Der hatte im Namen der Eltern von Robert Syrokowski gebeten, beim zweiten Durchlauf das Verfahren "aus der ungünstigen örtlichen Atmosphäre" in Lübeck "herauszunehmen".


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