Mordprozess: 73-jährige Deutsche entgeht Todesurteil in den USA

Einer 73-jährigen Deutschen wurde in den USA der Prozess gemacht, weil sie ihren fünfjährigen Enkel ertränkt hatte. Nach einer Verständigung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft bleibt der Frau die Todesstrafe nun erspart.

Apalachicola - Eine 73-jährige Deutsche ist in den USA der Todesstrafe in einem Mordprozess entgangen. Marianne B., die 2010 ihren fünfjährigen Enkel Camden H. ertränkt hatte, wurde am Montag wegen Totschlags zu 21 Jahren Haft verurteilt. Richterin Angela Dempsey in Apalachicola im US-Staat Florida akzeptiere eine zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft ausgehandelte Verständigung in dem Verfahren. B. verfolgte die Urteilsverkündung emotionslos und quittierte die Absprache nur mit "Ja" und "Nein".

Der Vater des Kindes zeigte sich über das Urteil enttäuscht: "Ich will sie bestraft sehen, wie noch niemand je bestraft wurde", sagte er.

Zunächst war unklar, warum die Anklage auf die Vereinbarung eingegangen war. Sie ließ auch den Anklagepunkt der schweren Kindesmisshandlung fallen. B. könnte frühestens mit 90 wieder aus dem Gefängnis kommen. Nach dem Gesetz in Florida müssen Verurteilte mindestens 85 Prozent ihrer Haftstrafen auch absitzen.

Ursprünglich war B. als nicht verhandlungsfähig eingestuft worden. Nachdem sie Medikamente erhalten hatte, entschied Dempsey aber, dass die Frau vor Gericht gestellt werden könne. Die Richterin empfahl, B. im Gefängnis weiter medizinisch zu versorgen.

Vater will weiter juristisch kämpfen

Der Ehemann der Angeklagten hatte den Enkel in einem Ferienhaus auf der Insel St. George tot aufgefunden, wo sie gemeinsam Urlaub machten. Ihm zufolge gestand B., das Kind in der Badewanne ertränkt zu haben, "damit er nicht in einem geschiedenen Heim aufwächst". Die Eltern des Kindes hatten sich scheiden lassen, als der Junge anderthalb Jahre alt war. Der Großvater gab auch an, dass B. nach der Tat versucht habe, sich umzubringen.

Die Verteidigung war darauf vorbereitet, auf nicht schuldfähig zu plädieren, da B. durch eine im Zweiten Weltkrieg erlittene Schädelfraktur schwere psychische Probleme erlitten habe. Sie soll zur Tatzeit nicht in der Lage gewesen sein, zwischen Wirklichkeit und Wahnvorstellungen zu unterscheiden. Schließlich plädierte B. weder auf schuldig noch auf nicht schuldig.

Der Vater des Kindes gab an, nicht an eine psychische Erkrankung B.s zu glauben. Er vermute Hass und Missmut zwischen den beiden Familien als Motiv. Er will den Todesfall weiter vor einem Bundesgericht aufrollen. "Ich habe Camden erzählt, dass Monster nicht real sind, aber ich lag falsch", sagte er.

aar/dapd

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1. Ah ja,
enceladus 25.09.2012
"damit er nicht in einem geschiedenen Heim aufwächst". Heime können sich also auch scheiden lassen,man lernt nie aus!!! Verkommt "Til Eulenspiegel" jetzt zu einem lächerlichen Provinzblättchen,oder ist es das schon???
2. mal wieder typisch amerikanisch
keksguru 25.09.2012
Aug um Aug, Zahn um Zahn. Der Vater will die Oma tot sehen, was ist das denn für eine Geisteshaltung? Sind 21 Jahre nicht genug? Mord hat schließlich 3 Merkmale, und nicht nur 2 1/2 wie hier in diesem Prozeß. Wenn die böswillige Gesinnung nicht nachgewiesen werden kann, dann geht das unter fahrlässige Tötung oder "aggrevated manslaughter".
3. doch der vater des toten kindes will blut spritzen sehen
spargel_tarzan 25.09.2012
Zitat von sysopEiner 73-jährigen Deutschen wurde in den USA der Prozess gemacht, weil sie ihren fünfjährigen Enkel ertränkt hatte. Nach einer Verständigung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft bleibt der Frau die Todesstrafe nun erspart. 73-jährige Deutsche entgeht Todesurteil in den USA - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/73-jaehrige-deutsche-entgeht-todesurteil-in-den-usa-a-857707.html)
denn christliche wertvortsellungen a la usa verlangen nach blutiger vergeltung, auge um auge, zahn um zahn und so verharrt man weiterhin in mittelalterlichen rechtsvorstellungen.
4. ---
Guillermo Emmark 25.09.2012
Zitat von spargel_tarzan(doch der vater des toten kindes will blut spritzen sehen) denn christliche wertvortsellungen a la usa verlangen nach blutiger vergeltung, auge um auge, zahn um zahn und so verharrt man weiterhin in mittelalterlichen rechtsvorstellungen.
Ihrer martalischen Überschrift nach trifft das wohl auch auf Sie zu. 'Auge um Auge' etc. ist alttestamentarisch und insofern eher nicht christlich. Dass ein in Scheidung befindlicher Vater, dem der Sohn von der Oma ertränkt wurde, finstere Rachegedanken gegen diese hegt, ist menschlich. Und ob die Oma zurechnungsfähig war oder nicht, können wir nach "SpOn-Aktenlage" kaum beurteilen.
5. typisch deutsch ?
greatdane66 25.09.2012
Zitat von keksguruAug um Aug, Zahn um Zahn. Der Vater will die Oma tot sehen, was ist das denn für eine Geisteshaltung? Sind 21 Jahre nicht genug? Mord hat schließlich 3 Merkmale, und nicht nur 2 1/2 wie hier in diesem Prozeß. Wenn die böswillige Gesinnung nicht nachgewiesen werden kann, dann geht das unter fahrlässige Tötung oder "aggrevated manslaughter".
'typisch amerikanisch' gibt es genausowenig wie typisch deutsch, typisch österreichisch, typisch schwul, typisch jüdisch oder typisch türkisch. Wann endlich hört man auf, andere der Einfachheit halber oder aus purer Unwissenheit oder Angst vor dem "Anders sein" in "Stereotypen" einzuteilen ? Schubladen sind was Feines. Aber eher für Besteck oder Papierkram und nicht für Menschen oder Nationen oder Kulturkreise. Und was den Vater angeht: haben Sie, keksguru, Kinder ? Versuchen Sie einfach einmal sich in SEINE Situation zu versetzen.
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  • Montag, 24.09.2012 – 23:52 Uhr
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