Angeklagter im Morsal-Prozess: "Sie war meine Herzschwester"

Von Barbara Hans

Bislang hatte er geschwiegen - in seinem Schlusswort sprach Ahmad Obeidi nun unter Tränen erstmals vor Gericht. Er habe seine Schwester Morsal nicht vorsätzlich getötet, sagte der 24-Jährige. War es eine Tat im Affekt?

Hamburg - Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wandert Ahmad Sobair Obeidi, 24, lebenslang hinter Gitter, weil er am 15. Mai 2008 seine Schwester Morsal tötete - aus Wut über ihren Lebensstil, der nicht in sein Weltbild passte. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wird Obeidi am 13. Februar von der Großen Strafkammer 21 des Hamburger Landgerichts wegen Mordes verurteilt, weil er die 16-Jährige im Mai mit 23 Messerstichen heimtückisch und aus niederen Beweggründen umbrachte.

"Morsal verhielt sich seiner Meinung nach nicht so, wie ein afghanisches Mädchen sich verhalten sollte", führte Staatsanwalt Boris Bochnick in seinem Plädoyer vor dem Landgericht aus. "Die Welt des Angeklagten ist nicht unsere Welt: Es ist eine Welt, in der die Ehre der Familie mehr wiegt als ein Menschenleben."

In dieser Welt, das machte Bochnick in seinem Plädoyer deutlich, gab es unterschiedliche Regeln und unterschiedliche Rechte: Während er selbst sich alle Freiheiten genommen habe - von Drogen bis hin zu "wechselnden Intimpartnerinnen" -, galten für Morsal andere, restriktive Regeln.

"Sie musste verschwinden"

Dass sie diesen nicht folgte, musste sie demnach mit ihrem Leben bezahlen. Laut Bochnick handelte es sich um einen "Mord mit Ansage" und eine Tat "auf niedrigster sozialer Stufe". "Seine Schwester funktionierte nicht so, wie sie sollte. In seiner Macho-Welt gab es darauf nur eine Antwort: Sie musste verschwinden."

Der 24-Jährige habe sich berufen gefühlt, das angeblich ehrlose Verhalten von Morsal mit Gewalt zu unterbinden und die Familie vor Schande zu bewahren. Er fühle sich an das "finsterste Mittelalter" erinnert, sagte Bochnick in seinem fast einstündigen Plädoyer.

Die Verteidigung fordert eine Verurteilung wegen Totschlags

Nach dem Willen seiner Verteidiger Thomas Bliwier und Hartmut Jacobi hingegen wird Obeidi am kommenden Freitag wegen Totschlags verurteilt, weil er sich zum Tatzeitpunkt "in einem Zustand verminderter Steuerungsfähigkeit" befunden habe. Er habe keinen Tötungsvorsatz gehabt, als er zu dem von ihm anberaumten Treffen am Berliner Tor gegangen sei, und im Affekt gehandelt.

Bei ihrer Argumentation stützte sich die Verteidigung maßgeblich auf das Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Marianne Röhl, die dem Angeklagten eine schwere narzisstische Persönlichkeitsstörung, verminderte Intelligenz und eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert hatte. Bei der Attacke handele es sich nicht um einen "Ehrenmord", sondern um eine "Familientragödie", wie Rechtsanwalt Bliwier betonte. Es habe keinen Auftrag seitens der Angehörigen für die Tat gegeben.

Auf dem Parkplatz seien bei dem Angeklagten vielmehr aufgrund des jahrelangen Streits mit seiner Schwester "alle Sicherungen durchgebrannt", sagte Jacobi, der empfahl, den Angeklagten vor seiner Haftstrafe in einer Psychiatrie unterzubringen.

"Das geht dich einen Scheißdreck an"

Nach Überzeugung der Verteidiger wollte Ahmad Obeidi seine Schwester an jenem Abend auf dem Parkplatz in der Nähe der Hamburger U-Bahn-Haltestelle Berliner Tor "zur Rede stellen" - am Nachmittag hatten ihm vier Bekannte berichtet, Morsal gehe anschaffen.

Ein Cousin lockte das Mädchen an jenem Abend auf den Parkplatz, der von der Staatsanwaltschaft als "dunkel und schwer einsehbar" beschrieben wurde. Die verbale Auseinandersetzung zwischen Bruder und Schwester beschränkte laut den Aussagen, die Obeidi und der Cousin bei der Polizei gemacht hatten, auf einen kurzen Dialog:

"Gehst du anschaffen?", fragte Ahmad Obeidi.

"Das geht dich einen Scheißdreck an", antwortete Morsal.

Dann stach ihr Bruder auf sie ein. Morsal versuchte zu flüchten, stolperte nach einigen Metern, fiel zu Boden. Ahmad setzt sich auf sie, rammte das Messer immer und immer wieder in ihren Körper.

"Er hatte keine Tötungsabsicht, als er zu dem Treffen gegangen ist", führte Bliwier aus. Er habe nur mit seiner Schwester sprechen wollen.

"Eine in Frageform gegossene Provokation"

Warum aber trug er ein Klappmesser bei sich? Und warum hielt er dies aufgeklappt hinter dem Rücken, wie Bochnick betonte? Warum sagte er seinem Cousin, als er ihn am Nachmittag des 15. Mai bat, das Treffen zu arrangieren, die "kleine Schlampe" sei "von zu Hause abgehauen", er werde "sie schlagen, sie umbringen"?

War es letztlich überhaupt eine Frage, die Ahmad Morsal stellte - oder nur, wie die Staatsanwaltschaft meint, eine "in Frageform gegossene Provokation"?

In seinem Schlusswort äußerte sich Ahmad Obeidi erstmals vor Gericht, so laut schluchzend, dass er kaum zu verstehen war. "Es war nicht irgendjemand, es war meine Schwester. Ich hatte nicht den Vorsatz, sie zu töten. Ich möchte sagen, dass es mir von tiefem Herzen leid tut. Sie war meine Herzschwester."

Die Kammer hatte bereits angedeutet, eine Verurteilung Obeidis wegen Totschlags sei denkbar, auch komme die Unterbringung in einer Psychiatrie in Betracht. Laut Gutachterin Röhl war die Tat ein "immenser Affektdurchbruch" und der "Zusammenbruch einer narzisstischen Persönlichkeit". Die Sachverständige war von der Staatsanwaltschaft als befangen abgelehnt worden. Den entsprechenden Antrag wies das Gericht unmittelbar vor Beginn der Plädoyers am Donnerstag zurück.

Das Urteil wird voraussichtlich am kommenden Freitag verkündet.

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  • Donnerstag, 05.02.2009 – 19:07 Uhr
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Fall Morsal Obeidi: "Ich hatte nicht den Vorsatz, sie zu töten"

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Ermordung Morsal Obeidis: Tödlicher Freiheitsdrang