München - Staatsanwalt Florian Gliwitzky sagte in seinem Plädoyer am Montag vor dem Landgericht München II, der Angeklagte Thomas S. sei durch DNA-Spuren an den Tatwaffen und an den getöteten Kindern eindeutig überführt. Man könne nicht nur von Indizien, sondern von einer erdrückenden Beweislast sprechen. Der verschuldete Familienvater habe die Kinder in der Nacht zum 24. März 2011 in deren Wohnung heimtückisch aus Habgier ermordet.
Dass S. die Tat bestreite, sei "absolut unglaubwürdig", so Gliwitzky weiter. Die Anklage forderte eine lebenslange Haftstrafe und plädierte auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dies würde eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach fünfzehn Jahren ausschließen.
Der mutmaßliche Mörder der kleinen Chiara, 8, und ihrer Schwester Sharon, 11, aus Krailling hatte die Tat zuvor mehrfach bestritten. Der Onkel der Kinder sagte am Montag, Zeugen hätten falsche Angaben gemacht, Polizeibeamte seine Aussagen nicht richtig wiedergegeben und bei der Spurensicherung Fehler gemacht. Außerdem seien Beweise manipuliert worden, behauptete der 51-Jährige. Der Staatsanwaltschaft warf er ferner vor, Ermittlungsergebnisse an die Medien gegeben zu haben. In der Presse wiederum sei er vorverurteilt worden. "Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass ich meine Nichten nicht getötet habe", sagte der Mann.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte nach der Ermordung der beiden Mädchen auch die Mutter der Kinder töten, um einen Erbstreit zugunsten seiner Ehefrau zu entscheiden. Seine Familie hatte sich mit einem Hausbau verschuldet.
Urteil für Montag erwartet
Im Verlauf des Montagnachmittags sollen noch die Anwälte der Eltern der Opfer Chiara und Sharon als Nebenkläger ihre Plädoyers halten, im Anschluss die Verteidigung von Thomas S. Staatsanwalt Gliwitzky sagte am Rande des Prozesses, er gehe davon aus, dass am Montag auch das Urteil gesprochen werde. Ursprünglich war das Urteil für Dienstag erwartet worden.
ala/dpa/AFP
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