Gewalt bei Anti-Nazi-Demo: Staatsanwaltschaft legt Berufung für härtere Strafe ein

Blockade von Autonomen am 19. Februar 2011 in Dresden: Crash mit der PolizeiZur Großansicht
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Blockade von Autonomen am 19. Februar 2011 in Dresden: Crash mit der Polizei

Weil er bei einer Anti-Nazi-Demo in Dresden 500 Personen auf die Sperre von 14 Polizeibeamten gehetzt haben soll, wurde Tim H. zu knapp zwei Jahren Haft verurteilt - ohne Bewährung. Nun hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Sie will eine härtere Strafe durchsetzen.

Dresden - Südvorstadt, 19. Februar 2011: Ausnahmezustand in Dresden. 3000 Rechtsextreme sind gekommen, um der Bombardierung der Stadt von 1945 zu gedenken. Tausende Gegendemonstranten sind auf den Beinen, um sich den Neonazis in den Weg zu stellen. Nach Angaben des Gewerkschaftsbunds sind mehr als 21.000 Menschen, die Polizei spricht von 12.000. Die Situation eskaliert, Autonome und Polizei geraten aneinander.

Am 17. Januar hat das Amtsgericht Dresden hat den 36-jährigen Tim H. wegen Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs und Beleidigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt - ohne Bewährung. Obwohl H. nicht vorbestraft ist. Der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts sah es als erwiesen an, dass H. am 19. Februar 2011 mit einem Megafon die Masse zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgerufen und die Aktion koordiniert hatte.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt - weil die Strafe zu niedrig ausgefallen sei. "Das Urteil ist hinter dem von uns geforderten Strafmaß von zwei Jahren und sechs Monaten zurückgeblieben", sagte ein Sprecher SPIEGEL ONLINE am Mittwoch.

Laut Staatsanwaltschaft hatte Tim H. an jenem Tag zwischen 10.35 und 10.50 Uhr 500 Personen auf die Sperre von 14 Polizeibeamten gehetzt. 100 von ihnen - teilweise vermummt wie Tim H. - sollen die Barrikade in mehreren "Angriffswellen" attackiert haben, einige benutzten dabei Pyrotechnik, Steine, Latten und Flaschen als Wurfgeschosse. Laut Staatsanwaltschaft war H. "Koordinator" des Durchbruchs, er soll per Megafon Kommandos gegeben haben. Außerdem soll er einen der Beamten als "Nazi-Schwein" bepöbelt haben. Durch seine Körpergröße, Berichten von Augenzeugen und Videoaufnahmen sei Tim H. hinreichend identifiziert, so die Staatsanwaltschaft.

Nach Ansicht von H.s Verteidiger Sven Richwin sei die eigene Tätlichkeit seines Mandanten nicht ausreichend begründet. Die Verurteilung basiere allein auf einer vermeintlich ähnlichen Statur des Angeklagten mit einer Person in einem verpixelten Polizeivideo. Richwin hatte bereits vor dem Urteil die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe von zweieinhalb Jahren als deutlich zu hart abgelehnt. H. sei nicht vorbestraft und führe ein geregeltes Leben. Eine Bewährung sei deswegen verwehrt worden, weil er von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, im Prozess zu schweigen.

Der Prozess gegen H. war der erste gegen einen angeblichen Rädelsführer der Gewaltexzesse, andere Verfahren gegen Blockierer wurden weitestgehend eingestellt.

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insgesamt 52 Beiträge
Ingmar E. 23.01.2013
Man schämt sich als Sachse für diese Gesinnungsjustiz.
Man schämt sich als Sachse für diese Gesinnungsjustiz.
Flari 23.01.2013
Wie es später richtig geschrieben steht, sind es bisher 1 Jahr und 10 Monate. ZUm Fall selber: Gewalt und der Aufruf dazu auf Demos sollte in meinen Augen "hoch genug" bestraft werden. Aber man kann auch alles [...]
Zitat von sysopWeil er bei einer Anti-Nazi-Demo in Dresden 500 Personen auf die Sperre von 14 Polizeibeamten gehetzt haben soll, wurde Tim H. *zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt* - ohne Bewährung. Nun hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Sie will eine härtere Strafe durchsetzen. Anti-Nazi-Demo in Dresden: Staatsanwaltschaft will härtere Strafe - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/anti-nazi-demo-in-dresden-staatsanwaltschaft-will-haertere-strafe-a-879336.html)
Wie es später richtig geschrieben steht, sind es bisher 1 Jahr und 10 Monate. ZUm Fall selber: Gewalt und der Aufruf dazu auf Demos sollte in meinen Augen "hoch genug" bestraft werden. Aber man kann auch alles übertreiben. Das *Nicht*ausetzen zur Bewährung alleine ist schon ganz schön hart für jemanden, der bisher nicht strafrechtlich vorbelastet ist.
minimax9 23.01.2013
ja! Das ist eben der Artenschutz für besondere Fälle. Da ist unsere heizgeliebte Trappe ein Weisenknabe
ja! Das ist eben der Artenschutz für besondere Fälle. Da ist unsere heizgeliebte Trappe ein Weisenknabe
Nania 23.01.2013
Die Staatsanwaltschaft hat nahezu nichts. Noch genauer: Sie hat nichts, was nicht auf hunderte von Personen zu trifft. Der Mann, der vorher nicht auffällig war, ist verurteilt worden mit Indizen, die eigentlich keine Verurteilung [...]
Die Staatsanwaltschaft hat nahezu nichts. Noch genauer: Sie hat nichts, was nicht auf hunderte von Personen zu trifft. Der Mann, der vorher nicht auffällig war, ist verurteilt worden mit Indizen, die eigentlich keine Verurteilung rechtfertigen und die Staatsanwaltschaft (!) geht in Berufung wegen zu geringer Strafe? Wo ist da das Maß? Wo sind die Urteile gegen Rechtsextreme, die auch deutlich machen, dass ein rechtsextremer Hintergrund existiert? Und vor allem: Wo sind die Beweise, die eindeutig Timo H. identifizieren? Schweigen vor Gericht ist KEIN Eingeständnis der Schuld sondern das RECHT des Angeklagten. Was viel häufiger wahr genommen werden sollte - allein um das Recht deutlich zu machen. Sachsen - für deine Justiz sehe ich nicht mehr schwarz, sondern bereits eine weniger angenehme Farbe.
frure 23.01.2013
die justiz war schon immer ein gehorsammer diener der mächtigen (freissler und konsorten) zu diesem "staatsanwalt" ein zitat von prof. sauerbruch: nur die meinung von beamten und idioten ist unabänderlich. wenn er [...]
die justiz war schon immer ein gehorsammer diener der mächtigen (freissler und konsorten) zu diesem "staatsanwalt" ein zitat von prof. sauerbruch: nur die meinung von beamten und idioten ist unabänderlich. wenn er nach dieser beweisaufnahme noch an die schuld das angeklagten glaubt.
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  • Mittwoch, 23.01.2013 – 20:18 Uhr
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dpa
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