New York - Das Ermittlungsverfahren wegen "organisierter Zuhälterei" gegen Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wird in Frankreich fortgesetzt. Das Berufungsgericht von Douai in Nordfrankreich wies am Mittwoch eine Beschwerde des 63-Jährigen gegen das Verfahren zurück, wie dessen Anwälte mitteilten. Bei dem Verfahren geht es um Sex-Partys in Paris, Brüssel und Washington, an denen neben Strauss-Kahn auch ranghohe Polizisten und Geschäftsmänner teilgenommen hatten.
Strauss-Kahn hatte sein Teilnahme an den Partys eingeräumt. Laut seinen Anwälten wusste er aber nicht, dass dabei anwesende Frauen Prostituierte waren. Er will das gesamte Verfahren für null und nichtig erklären lassen. Seine Anwälte kündigten in einer Erklärung an, dass sie nun Beschwerde beim französischen Kassationsgerichtshof einlegen werden.
Strauss-Kahn will damit das letzte Kapitel in einer ganzen Reihe von Justizverfahren in den USA und Frankreich wegen Sex-Vorwürfen gegen ihn ad acta legen. Zuletzt hatte er im Zivilverfahren in den USA wegen Vergewaltigungsvorwürfen eines Zimmermädchens in New York eine außergerichtliche Einigung erzielt. Er zahlte der Frau eine hohe Summe. Über die genaue Höhe wurde Stillschweigen vereinbart. Berichte, wonach Strauss-Kahn der 30-Jährigen sechs Millionen Dollar gezahlt hat, hatten dessen Anwälte zurückgewiesen.
Das Ermittlungsverfahren gegen Strauss-Kahn wegen des Vorwurfs der "organisierten Zuhälterei" in der Affäre um einen Callgirl-Ring läuft in Frankreich seit März. Sollte er angeklagt werden, drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft.
bim/Reuters/dpa/dapd
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