Hamburg - Der frühere ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann hat sich erfolgreich gegen die detaillierte Berichterstattung über intime Details aus seinem Privatleben gewehrt. Das Oberlandesgericht Köln entschied am Dienstag, dass drei Medien Umstände aus dem privaten Lebensbereich Kachelmanns nicht ohne weiteres hätten verbreiten dürfen. Das gelte auch, wenn die Informationen während der öffentlichen Verhandlungen im Strafprozess gegen Kachelmann angesprochen worden seien.
Kachelmann, der wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Ex-Freundin angeklagt und freigesprochen worden war, hatte gegen die Berichterstattung dreier Medien geklagt. Vom Landgericht hatte er bereits Recht bekommen. Die Berufungen der Medien wurden nun ebenfalls zurückgewiesen. Allerdings ließ das Oberlandesgericht die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Kachelmann hatte in der Vernehmung den üblichen und einvernehmlichen Sexualverkehr zwischen ihm und seiner Ex-Freundin detailliert geschildert. Die drei verklagten Medien hatten Einzelheiten darüber verbreitet. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts wurde damit in Kachelmanns Persönlichkeitsrecht eingegriffen. Das Interesse der Medien habe hinter dem Recht des Klägers auf Schutz seiner Intimsphäre zurückzustehen, hieß es.
Die Öffentlichkeit eines Gerichtssaales sei nicht mit der Wirkung zu vergleichen, die von einer Veröffentlichung in den Medien ausgehe, erst recht bei einer Publikation im Internet. Die veröffentlichten Details hätten in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Tatvorwurf gestanden. Bis zu einer Verurteilung gelte zugunsten des Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
nga/dapd
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