Rechtsterrorismus: Bundesgerichtshof setzt NSU-Ermittler unter Druck
Der Bundesgerichtshof ermahnt Ermittler und Staatsanwälte im Fall der Rechtsterroristin Beate Zschäpe: Sie sollen die Anklage zügig erstellen, die Arbeit sei auf das "Wesentliche zu beschränken". Einige Fahnder fürchten nun die vorzeitige Freilassung der Hauptverdächtigen im NSU-Fall.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) umfasst nur sechs Seiten, doch er sorgt in Ermittlerkreisen für großen Unmut. Denn in dem Schriftsatz, mit dem am 18. Mai die weitere Untersuchungshaft für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe angeordnet wurde, heißt es belehrend: "Ermittlungen in Haftsachen sind auf das Wesentliche zu beschränken."
Der BGH weist die Ermittler, die noch immer angestrengt an der Aufklärung der beispiellosen rechtsterroristischen Mordserie arbeiten, sehr deutlich darauf hin, dass eine verzögerte Anklageerhebung nicht durch "flächendeckende Abklärungen" zu rechtfertigen sei. Auch könnten die Ankläger den Abschluss des Verfahrens nicht zurückstellen, nur weil sie "zunächst das historische Geschehen in Gänze" recherchieren wollten.
Die Kriminalisten und Staatsanwälte sehen sich nun unter einen hohen zeitlichen Druck gesetzt. Einige von ihnen verstehen den Karlsruher Schriftsatz sogar als Ultimatum, wie ein Beteiligter sagt: Entweder liege bei der nächsten Haftprüfung am 18. August zumindest ein erster Entwurf der Anklage gegen Zschäpe vor, so interpretiert der Beamte die Haltung des BGH, oder es könne sein, dass die Beschuldigte auf freien Fuß gesetzt würde.
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft wollte diese Auslegung nicht kommentieren. Auf Anfrage sagte er lediglich: "Wir treiben die Ermittlungen mit Nachdruck voran."
Beamte seiner Behörde sowie des Bundeskriminalamts sollen dem Vernehmen nach dennoch überaus empört gewesen sein, als sie von der Entscheidung des 3. Strafsenats erfuhren. Von "Naivität" war die Rede, davon, dass die Freiheitsrechte über das Aufklärungsinteresse gestellt würden und sich die Haftrichter offenbar "überhaupt keine Vorstellung" von einem solch komplexen Verfahren machten.
Doch die Ermittler fügten sich. Tatsache ist, dass die 290 Beamten der Sonderkommission "Trio" inzwischen sehr fleißig Berichte tippen und die Nachforschungen im Umfeld des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) stark eingeschränkt haben.
800 Personen vernommen
Bislang vernahmen die Rechercheure laut BGH insgesamt 800 Personen, sie führten 23 Durchsuchungen durch, hörten 67 Telefone ab, werteten 780 Bände mit Akten aus und analysierten 5500 Asservate. Nunmehr aber werde der Generalbundesanwalt das Verfahren "zügig zum Abschluss" bringen, unterstellten die Karlsruher Richter. Zwar halte der Generalbundesanwalt weitere Maßnahmen, wie etwa die Auswertung von 700 Asservaten und tausend kriminaltechnische Untersuchungen, noch für notwendig, doch nenne er dafür keinen zeitlichen Rahmen. Und überhaupt: Was das noch bringen solle, könne der Senat ohnehin nicht erkennen, so der BGH.
Dabei sind zahlreiche mögliche Zeugen noch gar nicht gehört worden, was sich in einem Verfahren, in dem es vor allem darum gehen wird, wer wann was gewusst hat, als nachteilig erweisen könnte.
Mindestens gleichberechtigt
Inzwischen deutet sich zudem an, dass die Ermittler Beate Zschäpe eine größere Verantwortung für die Verbrechen des NSU beimessen, als zunächst bekannt war. Die 37-Jährige habe in der terroristischen Vereinigung mindestens eine gleichberechtigte Rolle gespielt, heißt es in einem BKA-Bericht. Sie sei maßgeblich an der Erstellung eines Videos beteiligt gewesen, in dem sich das Trio zu neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Geschäftsleuten sowie zu einem Mord an der Heilbronner Polizistin Michèle Kiesewetter bekannt hatte.
Außerdem soll Beate Zschäpe die Beute und das Bargeld der sogenannten Zwickauer Zelle verwaltet haben. Das gehe aus Funden in der Wohnung des Trios hervor, so die Ermittler. Auffällig sei für viele Zeugen zudem gewesen, dass sämtliche Anschaffungen, die Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe machten, immer von Zschäpe bar bezahlt worden seien.
Es ist daher nicht ausgeschlossen, das die derzeit in Köln Inhaftierte nicht nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie schwerer Brandstiftung, sondern auch wegen Beihilfe zu zehn Mordfällen oder sogar wegen einer Tatbeteiligung angeklagt werden könnte. Das Mammutverfahren wird jedenfalls aller Voraussicht nach vor dem Oberlandesgericht München stattfinden.
Vor wenigen Tagen waren - durchaus überraschend - die mutmaßlichen Terrorhelfer Holger G., Carsten S. und Matthias D. aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Bei Ralf Wohlleben und Andre E. wiederum muss der BGH demnächst entscheiden, ob der Tatverdacht gegen die Männer noch "dringend" genug ist, um sie weiterhin einzusperren. Wohlleben wird als "mutmaßlicher Gehilfe" der Zwickauer Zelle geführt, Andre E. als "mutmaßlicher Unterstützer".
Die türkische Regierung zeigte sich unterdessen beunruhigt ob der Freilassungen. "Wir haben die berechtigte Erwartung an die deutschen Behörden, dass die Ermittlungen sorgsam geführt werden und die Täter einen fairen Prozess als verdiente Strafe bekommen", teilte das Außenministerium in Ankara mit.
Außer Zschäpe gelten zwölf weitere Männer und Frauen aus dem Umfeld der Zelle als Beschuldigte in dem Verfahren. Sie sollen für das 1998 untergetauchte Trio unter anderem Waffen und Pässe organisiert oder Wohnungen angemietet haben. Den Nachweis aber zu erbringen, dass dieses Dutzend von den Mordtaten der Rechtsextremisten gewusst hat, dürfte schwierig werden - gerade wenn die Ermittlungen aus Zeitgründen so effizient wie möglich gestaltet werden müssen.
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