Bundesanwalt zu Bombenfund: Keine Beweise für Terror - Sprengsatz höchst gefährlich
Nach dem Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof haben die Ermittler nach eigenen Angaben bisher keine ausreichenden Beweise für einen terroristischen Hintergrund. Die Bundesanwaltschaft teilte zudem mit, dass der Sprengsatz über eine Zündvorrichtung verfügte und höchst gefährlich gewesen sei.
Karlsruhe - Im Fall des Bombenalarms am Bonner Hauptbahnhof sieht die Bundesanwaltschaft bislang keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen terroristischen Hintergrund. Deshalb habe man die Ermittlungen in dem Verfahren noch nicht übernommen, sagte Generalbundesanwalt Harald Range.
Am Montag war auf einem Bahnsteig in Bonn eine verdächtige Tasche gefunden worden. Der darin enthaltene Sprengsatz war nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft höchst gefährlich. In der Sporttasche habe sich ein mit Ammoniumnitrat gefülltes Metallrohr befunden, sagte der für Terrorismus zuständige Bundesanwalt Rainer Griesbaum. Um das Rohr seien vier Butangaskartuschen befestigt gewesen, und es habe eine Zündvorrichtung mit einem batteriebetriebenen Wecker gegeben. Ein Zünder sei jedoch nicht gefunden worden.
Auch Griesbaum sagte, es sei "noch kein Staatsschutzbezug mit zureichender Sicherheit festzustellen". Ein "anfänglicher Ermittlungsansatz in Richtung islamistischer Terrorismus" habe sich bislang nicht als weiterführend erwiesen.
Am Dienstag waren zwei Männer in Gewahrsam genommen worden, darunter der Salafist Omar D., den die Staatsschützer schon länger beobachten. Ein erster Tatverdacht erhärtete sich jedoch nicht, die Männer wurden nach wenigen Stunden wieder freigelassen. Die Polizei fahndet nun nach einem dunkelhäutigen Mann im Alter zwischen 30 und 35 Jahren. Er soll laut einem 14 Jahre alten Augenzeugen die Tasche am Gleis abgestellt haben.
hut/bim/dapd/Reuters
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