Hamburg - Es ist ein schwerer Rückschlag für einen Mann, der innerhalb kürzester Zeit ganz tief gestürzt ist: Im Falle des zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilten Fußballprofis Breno hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt und eine Revision verworfen. Die Entscheidung sei schriftlich eingegangen, sagte eine Mitarbeiterin der Kanzlei von Anwalt Steffen Ufer am Dienstag und bestätigte damit einen Bericht von stern.de.
Im vergangenen Sommer hatte das Münchner Landgericht den brasilianischen Abwehrspieler wegen schwerer Brandstiftung verurteilt. Trotz einer starken Alkoholisierung des 22-Jährigen zur Tatzeit sahen die Richter keine ausreichend mildernden Umstände für eine Bewährungsstrafe. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der einstige Bayern-München-Spieler in der Nacht zum 20. September 2011 die von ihm gemietete Villa in Grünwald im betrunkenen Zustand angezündet hatte. Dabei brannte das Haus nahezu vollständig aus und musste inzwischen abgerissen werden.
Die Anklage hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Eine Woche nach dem Urteil legte Brenos Anwalt Revision ein. Die Verteidigung brachte ein, das Landgericht habe sich zu wenig mit der Frage der Unzurechnungsfähigkeit beschäftigt. Breno habe in der Nacht nicht nur sehr viel Alkohol getrunken, sondern auch Tabletten genommen, die Bewusstseinsstörungen hervorgerufen haben könnten.
Die nun bekanntgewordene Entscheidung des BGH erklärte Ufer laut stern.de damit, dass bei der Revision formelle Rechtsfehler nachgewiesen werden müssten. Dies habe der BGH nicht gesehen.
Für Breno ist der Schlag besonders hart, weil er bereits eine Chance zum Neustart in Aussicht hatte. Brasiliens Fußball-Erstligist FC São Paulo hatte dem inhaftierten Profi einen Dreijahresvertrag angeboten. Der bis zum 7. Oktober 2015 datierte Kontrakt sollte aber erst mit der Freilassung Brenos in Kraft treten. Wie es nun weitergeht, ist noch unklar.
siu/sid
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