München - Im Prozess gegen den früheren FC-Bayern-Profi Breno wegen schwerer Brandstiftung hat die Staatsanwaltschaft fünfeinhalb Jahre Haft für den 22-jährigen Brasilianer gefordert. Nach Ansicht von Staatsanwalt Nikolaus Lanz hat die Beweisaufnahme ergeben, dass Breno in der Nacht zum 20. September 2011 seine gemietete Villa im Münchner Nobelvorort Grünwald vorsätzlich in Brand gesteckt hat - mit Feuerzeugen und möglicherweise auch mit einem Brandbeschleuniger.
"Hier kommt aus Sicht der Staatsanwaltschaft allein der Angeklagte als Täter in Betracht", sagte Lanz am Mittwoch vor dem Landgericht München I in seinem Plädoyer.
Bei der Brandstiftung habe Breno zudem keine Gewissheit gehabt, dass seine Ehefrau, seine drei Kinder und sein Manager nicht nach einer zwischenzeitlichen Abwesenheit wieder in das Haus zurückgekehrt waren. Lanz wollte Breno auch keine verminderte Schuldfähigkeit wegen einer starken Alkoholisierung und einer depressiven Verstimmung zubilligen. Wenn jeder wie Breno seinen Frust abbauen würde, würden in Deutschland viel mehr Häuser brennen, sagte der Ankläger.
Dagegen sagte Brenos Verteidiger Werner Leitner, er sehe in der Frage der Brandursache wegen der teils widersprüchlichen Sachverständigengutachten den Tatnachweis nicht geführt und beantrage deshalb einen Freispruch. Falls das Gericht aber Breno verurteilen wolle, plädiere er auf eine Haftstrafe von höchstens zwei Jahren zur Bewährung. Eine Haftstrafe würde für den Fußballer das sportliche Aus bedeuten. "Hohes Gericht, geben Sie Breno eine Chance", sagte Leitner.
Überraschend äußerte sich Breno in einem Schlusswort. Er machte dabei keine konkreten Angaben zum Tatgeschehen, entschuldigte sich aber bei seinem Ex-Verein FC Bayern, seinen Fans und seiner Familie sowie bei dem Hausbesitzer seiner gemieteten Villa. "Ich weiß, es ist alles sehr schwierig im Augenblick, und ich verspreche dem Gericht, dass ich mich nicht entziehen werde - nicht diesem Verfahren und auch nicht meiner Verantwortung", sagte Breno. "Ich möchte mich für diese Nacht entschuldigen."
wit/dpa/dapd/AFP
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