Breivik-Prozess: Gutachter streiten über Frage der Zurechnungsfähigkeit

Es ist eine der entscheidenden Fragen im Prozess gegen Anders Breivik: War der Attentäter bei der Ermordung von 77 Menschen unzurechnungsfähig oder nicht? Im Verfahren gegen den Massenmörder hat darüber ein Streit der Experten begonnen.

Angeklagter Breivik: Blick zu Gutachtern Husby und Sørheim (r.)Zur Großansicht
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Angeklagter Breivik: Blick zu Gutachtern Husby und Sørheim (r.)

Oslo - Im Prozess gegen Anders Breivik haben die Rechtspsychiater Torgeir Husby und Synne Sørheim ihr Gutachten verteidigt. Ihrer Expertise zufolge ist der Massenmörder psychotisch sowie paranoid schizophren und damit nicht schuldfähig. Husby stufte den 33-Jährigen als größenwahnsinnig und komplett realitätsfern ein. Über Breiviks 1500 Seiten umfassendes Manifest sagte Husby: "Er kann selbst nicht erkennen, wie infantil Teile davon sind."

Breivik hatte am 22. Juli 2011 bei zwei Anschlägen 77 Menschen getötet und seine Tat als Aktion gegen eine drohende "islamische Unterwanderung" Norwegens begründet. Das Gutachten wurde in der Öffentlichkeit massiv kritisiert, weil Husby und Sørheim darin Breiviks politischen und ideologischen Hintergrund so gut wie komplett ausgeblendet hatten. Husby nannte die Kritiker "verblendet".

Bis Anfang nächster Woche sollen zwei weitere Rechtspsychiater in den Zeugenstand treten. Sie waren in einem zweiten Gutachten zum entgegengesetzten Ergebnis gekommen. In der vom Gericht eingeholten Expertise hatten sie Breivik als voll schuldfähig eingestuft.

Während Sørheim aus Gesprächen mit dem geständigen, aber nicht reuigen Attentäter zitierte, reagierte Breivik immer wieder mit sarkastischem Lächeln oder Kopfschütteln. Er hatte zuvor erklärt, dass "80 Prozent des Gutachtens" erfunden seien. Der Massenmörder will vom Gericht als voll schuldfähig eingestuft werden.

Vor wenigen Tagen hatte ein Expertenteam gesagt, Breivik leide nicht an einer Psychose. Die Spezialisten hatten den Attentäter während der Untersuchungshaft regelmäßig beobachtet. Ihre Beobachtungen flossen in das zweite Gutachten mit ein.

Am Donnerstag wurde vor Gericht auch eine Aussage der Mutter Breiviks verlesen. Demnach ist "die Hälfte dessen, was er der Polizei erzählt hat, eine Lüge" - darunter fielen auch seine Aussagen zu Reisen und seiner Bildung. Die Frau beschrieb, wie Breivik von einem fürsorglichen Sohn zu einem aggressiven und eigenbrötlerischen Alleingänger wurde. Breiviks Mutter tritt wegen gesundheitlicher Gründe nicht persönlich in dem Verfahren auf.

Nach den Schlussplädoyers bis zum 22. Juni wird die Urteilsverkündung im Juli oder August erwartet.

ulz/dpa/AP

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  • Donnerstag, 14.06.2012 – 17:49 Uhr
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Norwegisches Rechtssystem
Norwegen gehört zu den weltweit rund 20 Staaten, die eine lebenslange Haftstrafe abgeschafft haben. Normalerweise kommt dort jeder Gefangene nach spätestens 21 Jahren frei. Dennoch könnte der Attentäter Anders Breivik für immer hinter Gitter kommen. Das Gericht kann die Verwahrung ("forvaring") verhängen, deren Ende ungewiss ist. Sie wird verlängert, "wenn die zeitlich begrenzte Strafe zum Schutz der Gesellschaft nicht ausreicht". Voraussetzung ist überdies ein "schweres Gewaltverbrechen" und eine "naheliegende Wiederholungsgefahr".

Fläche: 323.787 km²

Bevölkerung: 4,920 Mio.

Hauptstadt: Oslo

Staatsoberhaupt:
König Harald V.

Regierungschef:
Jens Stoltenberg

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