Breivik-Prozess: Kommission fordert Nachbesserungen an zweitem Gutachten

Von Espen A. Eik, Oslo

Eines von zwei Gutachten bescheinigt Anders Breivik, zurechnungsfähig zu sein. Die Verfasser müssen ihren Bericht nun jedoch nachbessern - so die Forderung einer Expertenkommision. Der Angeklagte lieferte sich Scharmützel mit der Staatsanwaltschaft.

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Oslo - Es ist die entscheidende Frage im Prozess gegen Anders Breivik: Ist der norwegische Attentäter zurechnungsfähig oder nicht? In einem ersten Gutachten wurde der 33-Jährige für psychotisch und paranoid schizophren erklärt, in einem zweiten hingegen für zurechnungsfähig.

Während das erste Gutachten bereits von einer siebenköpfigen Kommission bestätigt wurde, endete der sechste Verhandlungstag vor Gericht mit einer kleinen Überraschung: Die Experten-Kommission forderte Nachbesserungen in der zweiten Expertise.

Das sei nicht ungewöhnlich und auch kein Problem, sagte Terje Tørrisen, einer der Gutachter, der Zeitung "Aftenposten". Auch Staatsanwältin Inga Bejer Engh betonte, es sei nicht ungewöhnlich, dass die Kommission weitere Informationen fordere. "Das gab es früher schon und das wird es auch in Zukunft geben."

Die Kommission forderte jedoch Nachbesserungen in einem entscheidenden Punkt: Es könne nicht festgestellt werden, ob Breivik sein Verhalten während der Untersuchung extra verändert habe, um für zurechnungsfähig gehalten zu werden, hieß es.

Breiviks erklärtes Ziel ist es, für zurechnungsfähig erklärt zu werden. In diesem Fall droht ihm eine Haftstrafe von 21 Jahren. Die Haft könnte verlängert werden, wenn er nach Ablauf seiner Strafe weiterhin als Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingestuft wird. Sollte das Gericht ihn als psychisch krank bewerten, dürfte Breivik in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen werden.

Der sechste Verhandlungstag in Saal 250 des Osloer Gerichts drehte sich hauptsächlich um Breiviks Attentat auf Utøya. Der Attentäter weigerte sich auch auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft, sich für die Morde zu entschuldigen. Er entschuldigte sich nur in Bezug auf einzelne Opfer seines Bombenanschlags in Oslo, die nichts mit der Politik zu tun gehabt hätten.

Mit der Staatsanwaltschaft lieferte sich der Angeklagte mehrere Wortgefechte. Man wolle ihn lächerlich machen, so Breivik. Auf Fragen zu seiner selbst entworfenen Uniform und seinen Orden wollte er deshalb nicht näher eingehen. Er wisse um das Risiko, am Ende in einer psychiatrischen Anstalt zu landen, "und ich werde tun, was ich tun kann, um das zu verhindern".

Die Staatsanwaltschaft hatte Breivik an den bisherigen Verhandlungstagen scharf befragt und seine krude Weltanschauung immer wieder mit Fakten widerlegt und dadurch in sich zusammenfallen lassen.

Am Mittwoch soll sich Breivik zu den beiden psychiatrischen Gutachten äußern - dieser Punkt soll von der Forderung nach Nachbesserungen nicht betroffen sein.

Mit Material von dpa und dapd

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insgesamt 1 Beitrag
fuchs008 25.04.2012
Ich glaube, der politische Druck ist sehr groß, A.B. für nicht zurechnungsfähig zu erklären. 77 Menschen hat er für eine Idee getötet. Da hätte man ja nach dem 2 Weltkrieg den Großteil der deutschen Soldaten für nicht [...]
Zitat von sysopEines von zwei Gutachten bescheinigt Anders Breivik, zurechnungsfähig zu sein. Die Verfasser müssen ihren Bericht nun jedoch nachbessern - das geht aus der Forderung einer Expertenkommision hervor. Der Angeklagte lieferte sich Scharmützel mit der Staatsanwaltschaft. Breivik-Prozess: Kommission fordert Nachbesserungen an zweitem Gutachten - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,829275,00.html)
Ich glaube, der politische Druck ist sehr groß, A.B. für nicht zurechnungsfähig zu erklären. 77 Menschen hat er für eine Idee getötet. Da hätte man ja nach dem 2 Weltkrieg den Großteil der deutschen Soldaten für nicht zurechnungsfähig erklären müssen und die KZ-Angestellten erst recht. Die haben alle für eine verrückte Idee getötet und wurden in Nürnberg alle für zurechnungsfähig erachtet. Menschen sind durch Ideen verführbar. Menschen haben auch keine natürliche Hemmung zu töten, wenn die Opfer zu einer anderen Sippe gehören. Unsere Moral und unser soziales Denken sind nur eine dünne Bewußtseinschichtchicht über den natürlichen Instinkten. Das sieht man in jeder Krisensituation.
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  • Montag, 23.04.2012 – 17:50 Uhr
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Norwegisches Rechtssystem
Norwegen gehört zu den weltweit rund 20 Staaten, die eine lebenslange Haftstrafe abgeschafft haben. Normalerweise kommt dort jeder Gefangene nach spätestens 21 Jahren frei. Dennoch könnte der Attentäter Anders Breivik für immer hinter Gitter kommen. Das Gericht kann die Verwahrung ("forvaring") verhängen, deren Ende ungewiss ist. Sie wird verlängert, "wenn die zeitlich begrenzte Strafe zum Schutz der Gesellschaft nicht ausreicht". Voraussetzung ist überdies ein "schweres Gewaltverbrechen" und eine "naheliegende Wiederholungsgefahr".

Fläche: 323.787 km²

Bevölkerung: 4,920 Mio.

Hauptstadt: Oslo

Staatsoberhaupt:
König Harald V.

Regierungschef:
Jens Stoltenberg

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