Haftstrafe wegen Brandstiftung: Breno-Anwalt legt Revision gegen Urteil ein

Der Fall Breno geht in die nächste Runde: Der Anwalt des Fußball-Profis hat gegen das Urteil beim Landgericht München Revision eingelegt. Der Brasilianer war wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Breno (r) und Verteidiger Werner Leitner: Der Anwalt geht in die nächste RundeZur Großansicht
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Breno (r) und Verteidiger Werner Leitner: Der Anwalt geht in die nächste Runde

Hamburg - Wenn das Urteil in dieser Form bestehen bleibt, dürfte das wohl das Ende einer einst hoffnungsvollen Fußball-Karriere sein: Der brasilianische Fußballer Breno wurde in der vergangenen Woche wegen schwerer Brandstiftung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Nun hat die Verteidigung gegen das Urteil des Landgerichts München Revision eingelegt. Das teilte das Gericht am Donnertag mit.

Der ehemalige Abwehrspieler vom FC Bayern München hatte in der Nacht auf den 20. September 2011 in alkoholisiertem Zustand seine Mietvilla in Grünwald in Brand gesteckt.

Das Motiv sah die Strafkammer "in der verzweifelte Lage des Angeklagten, der verletzungsbedingt lange Zeit nicht spielen konnte und dem eine weitere Operation bevorstand". Diese Situation habe in Kombination mit Alkohol und Medikamenteneinnahme zu der Tat geführt. Wegen einer krankhaften seelischen Störung sei Breno aber "nur vermindert schuldfähig" gewesen, so das Gericht.

Bereits nach der Urteilsverkündung hatte Brenos Verteidiger Werner Leitner angekündigt, das Urteil rechtlich zu überprüfen.

siu/sid

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insgesamt 2 Beiträge
germanvirgin 12.07.2012
aber auch die Staatsanwaltschaft sollte Einspruch einlegen. Das Urteil ist viel zu milde. Brandstiftung ist kein Kavaliersdelikt.
Zitat von sysopDer Fall Breno geht in die nächste Runde: Der Anwalt des Fußball-Profis hat gegen das Urteil beim Landgericht München Revision eingelegt. Der Brasilianer war wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Breno: Anwalt legt Revision gegen Haftstrafe wegen Breno ein - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,844015,00.html)
aber auch die Staatsanwaltschaft sollte Einspruch einlegen. Das Urteil ist viel zu milde. Brandstiftung ist kein Kavaliersdelikt.
TheBitterTruth 12.07.2012
Sie haben Recht, Brandstiftung ist kein Kavaliersdelikt und wie ein solches ist es auch nicht geahndet worden. 3 Jahre 9 Monate sind angesichts der Umstände (nicht vorbestrafter, depressiver Täter, (nur) Sachschaden, Schaden [...]
Sie haben Recht, Brandstiftung ist kein Kavaliersdelikt und wie ein solches ist es auch nicht geahndet worden. 3 Jahre 9 Monate sind angesichts der Umstände (nicht vorbestrafter, depressiver Täter, (nur) Sachschaden, Schaden wurde bereits reguliert) kein viel zu mildes Urteil.
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  • Donnerstag, 12.07.2012 – 11:35 Uhr
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