Brustimplantate-Skandal Französisches Gericht sieht keine Fehler beim TÜV
Der TÜV Rheinland hat im Skandal um minderwertige Brustimplantate einen juristischen Erfolg errungen. Ein französisches Gericht entschied, die Prüfer hätten ihre Kontrollpflichten erfüllt. Das hatte eine Vorinstanz anders gesehen.
Ein Berufungsgericht in der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence hat entschieden, dass sich der TÜV im Skandal um minderwertige Brustimplantate nichts hat zuschulden kommen lassen. Die Prüfer hätten "keinen Fehler" begangen, für den sie haftbar gemacht werden könnten. Der TÜV habe seine Verpflichtungen bei der Zertifizierung der Produktion des inzwischen insolventen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) erfüllt, teilte das Gericht mit.
Damit kassierten die Richter ein Urteil eines anderen französischen Gerichts vom November 2013. Es hatte den TÜV Rheinland zur Zahlung von jeweils 3000 Euro Schadensersatz an betroffene Frauen verurteilt. Zunächst hatten sich rund 1700 Frauen, später insgesamt etwa 3000 Betroffene sowie einige Händler der Klage angeschlossen.
Die Prüforganisation legte Berufung ein - und bekam nun Recht. Der TÜV sieht sich selbst als Opfer des PIP-Betrugs. Der TÜV hatte das Herstellungsverfahren bei PIP zertifiziert, nicht aber die Silikonkissen selbst.
PIP hatte seine Brustimplantate statt mit Spezialsilikon mit billigerem Industriesilikon befüllt, die Kissen reißen leichter und können Entzündungen auslösen. Der PIP-Gründer war im Dezember 2013 zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Die mangelhaften Implantate von PIP waren weltweit Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden, allein in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Der Skandal flog 2010 in Frankreich auf. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gab die Empfehlung, die Kissen herausoperieren zu lassen.
ulz/AFP/dpa